Der europäische Haftbefehl

Kürzester Weg in die Tyrannei

In der Schweiz absolut geheim!
Keine Partei und kein Politiker spricht davon!
Weder Zeitungen noch Fernsehen
berichten darüber!

Gut dass es den Presseclub Schweiz gibt,
damit Sie wissen, was Calmy-Rey, Couchepin,
Deiss, Merz, Leuenberger, Schmid und Dutzende
gewählter «Volksvertreter» mit uns vorhaben.

«Archipel GULAG» hiess das menschenverachtende und menschenvernichtende System der Zwangsarbeitslager der totalitären UdSSR, das der Nobelpreisträger Alexander Solschenizyn in seinem gleichnamigen Buch geschildert hat. Die meisten der unglücklichen Häftlinge, von denen unzählige an Hunger, Kälte und grausamen Misshandlungen zugrundegingen, hatten lediglich das «Verbrechen» begangen, eine eigene, den Machthabern jedoch nicht genehme politische und religiöse Auffassung zu haben – und sie zu äussern! Letzteres wird der gegenwärtig in Brüssel ausgebrütete Archipel GULAG auf jeden Fall mit dem kommunistischen Archipel GULAG gemeinsam haben: Wer in der EU künftig noch den Mund aufmacht, wird weggesperrt!

Stellen Sie sich vor,

es klingelt in aller Herrgottsfrühe wild an Ihrer Haustür. Noch bevor Sie schlaftrunken aus dem Bett gesprungen sind, ertönen schon ungeduldige, rauhe Rufe: «Aufmachen, Kriminalpolizei!»

Das muss ein Irrtum sein, denken Sie in aller Unschuld. Aber kaum haben Sie die Tür geöffnet, da erklären Ihnen die Polizeibeamten: «Sind Sie Herr/Frau Soundso? Dann sind sie hiermit verhaftet!»

Sie sind schlagartig hellwach geworden und fragen höflich, ob Sie zuerst einmal den richterlichen Haftbefehl sehen dürfen. «Natürlich», sagen die Beamten – und halten Ihnen ein Formular unter die Nase, auf dem oben in grossen Buchstaben gedruckt steht «Europäischer Haftbefehl». Darunter vermerkt ist der Grund für Ihre Festnahme:

«Sie werden beschuldigt, gegen das Antidiskriminierungsgesetz des Staates Lettland gemäss lettischem Strafgesetzbuch § XY Absatz 7 in der jüngsten Fassung vom August 2004 verstossen zu haben. Die lettische Justiz hat daher Ihre sofortige Auslieferung mittels europäischen Haftbefehls beantragt, der hiermit gemäss EU-Richtlinie 0-8-15 §§ ABC stattgegeben wird.» Darunter Stempel und amtliche Unterschrift des zuständigen deutschen Richters.

«Aber Moment mal», protestieren Sie zutiefst erschrocken, «ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich getan haben soll. Und ausserdem: seit wann gelten denn lettische Gesetze in Deutschland!?»

«Na, seit der kürzlichen EU-weiten Einführung des europäischen Haftbefehls», antworten die Beamten ungerührt und fahren fort: «Was Sie des näheren verbrochen haben, das herauszufinden ist nicht unsere Aufgabe. Das wird sich in Lettland herausstellen, wenn Sie dort vor Gericht stehen werden. Und nun kommen Sie gefälligst mit!»

Sie steigen gezwungenermassen in den bereitstehenden Polizeiwagen ein und landen in der Auslieferungshaft. Dort wollen Sie gegenüber dem deutschen Haftrichter, der Sie nur pro forma kurz anhört, geltend machen, dass es doch hierzulande gar kein Antidiskriminierungsgesetz gibt, gegen das Sie hätten verstossen können. «Das spielt für den neuen europäischen Haftbefehl keine Rolle», wird Ihnen erwidert. «Ich bin aber noch nie in Lettland gewesen, konnte also selbst dort nie gegen ein lettisches Gesetz verstossen», argumentieren Sie verzweifelt. «Das spielt beim europäischen Haftbefehl ebenfalls keine Rolle», belehrt Sie der Haftrichter.

Da kommt Ihnen endlich der rettende Einfall: «Ich kann unmöglich nach Lettland deportiert werden, denn im deutschen Grundgesetz heisst es ausdrücklich, dass kein deutscher Staatsbürger an das Ausland ausgeliefert werden darf.»

«Davon gab es früher schon begründete Ausnahmen», schmettert der Richter Ihren Einwand ab, «und da EU-Recht deutsches Recht bricht, ist diese Verfassungsbestimmung seit der kürzlichen Einführung des europäischen Haftbefehls durch die EU ersatzlos abgeschafft.»

Sie werden also in Handschellen per Flugzeug nach Riga verfrachtet, wo man Sie in Untersuchungshaft steckt. Da Sie kein Wort Lettisch können, vermögen Sie sich zunächst gegenüber niemandem verständlich zu machen. Schliesslich schickt man Ihnen einen einigermassen des Deutschen mächtigen Gerichtsdolmetscher, der Sie namens der lettischen Justiz auffordert, einen Anwalt für Ihre Strafverteidigung zu benennen. Natürlich kennen Sie keinen einzigen lettischen Rechtsanwalt (woher denn auch?) und benennen daher einen deutschen Anwalt Ihres Vertrauens. Den eigens nach Lettland kommen und hier voraussichtlich wochenlang im Hotel wohnen zu lassen, wird zwar schwindelerregend teuer werden, aber was bleibt Ihnen sonst übrig? Zum Glück haben Sie ja wenigstens noch einiges auf der hohen Kante liegen.

Dachten Sie zumindest! «Wie bitte? Sie wollen zahlen für deutsches Anwalt?», lacht Ihnen jedoch der Gerichtsdolmetscher ganz gemütlich ins Gesicht. «Sie nix mehr Geld haben – ist alles eingezieht worden von lettisches Gericht!» Ihren daraufhin eintretenden Tobsuchtsanfall quittiert der Dolmetscher nur mit dem lakonischen Hinweis auf den europäischen Haftbefehl, der diese gerichtliche Einziehung Ihres Vermögens ausdrücklich ermöglicht, übrigens ohne dass eine nähere Begründung für diese Massnahme erforderlich wäre.

Nun können Sie also nicht bloss keinen deutschen Rechtsanwalt kommen lassen, nein, auch Ihre Familie sitzt finanziell auf dem Trockenen. Ihre Angehörigen werden kaum noch das Fahrgeld aufzubringen vermögen, um bei Ihrem Prozess in Lettland anwesend zu sein, von den Hotelkosten ganz zu schweigen. Ihren Freunden ist ein Kommen angesichts der Entfernung sowie des enormen Zeit- und Geldaufwands sowieso nicht zuzumuten.

Ihr Verfahren findet also unter restloser Nichtbeachtung der Öffentlichkeit Ihrer deutschen Heimat statt; Sie sind der lettischen Justiz vollkommen hilflos ausgeliefert, zumal Sie immer noch nicht begriffen haben, was Ihnen denn nun eigentlich zur Last gelegt wird.

Mit dem Ihnen schliesslich gerichtlich zugewiesenen lettischen Anwalt besteht wegen der Sprachbarriere ohne Dolmetscher keine Verständigungsmöglichkeit. Auch das Strafverfahren selbst findet vollständig in lettischer Sprache statt. Alles, was Sie inzwischen per Dolmetscher erfahren haben, ist, dass Ihr Verbrechen darin besteht, auf deutschem Boden in einem Leserbrief an Ihre Lokalzeitung bekundet zu haben, gemäss der Heiligen Schrift sei Homosexualität eine schwere Sünde, und ausserdem verschlimmerten die Homosexuellen die demographische Katastrophe nur noch mehr.

Anscheinend ist in der allerjüngsten Fassung des lettischen Antidiskriminierungsgesetzes, wovon Sie natürlich nie etwas erfahren hatten und was Sie auch gar nicht weiter interessiert hätte (wieso denn auch?), u. a. nun auch die nicht einmal näher definierte «Diskriminierung» von Homosexuellen zu einem Straftatbestand erklärt worden. Und aufgrund dieses lettischen Gesetzes muss nun jeder beliebige EU-Bürger von Portugal bis Bulgarien, von Schweden und Irland bis nach Griechenland, also auch aus Deutschland, an Lettland ausgeliefert werden, sobald die lettische Justiz davon erfährt, dass er in seinem Heimatland – und zwar dort völlig erlaubtermassen! – «Homosexuelle» in der zitierten Weise «diskriminiert» haben soll; ja, er muss ausgeliefert werden. Auch wenn er es nur getan haben soll, denn ob er etwas tatsächlich getan hat oder nicht, hat kein deutscher Richter mehr zu ermitteln. Dessen Aufgabe beschränkt sich nur noch auf die unbesehene Ausstellung des europäischen Haftbefehls und die Anordnung der Deportation. Natürlich nicht nur nach Lettland, sondern ebenso in jedes beliebige andere Land der EU, gegen dessen Gesetze Sie ja jederzeit genauso ahnungslos verstossen können wie gegen die lettischen. Zum Beispiel gegen die schwedischen, denn Schweden hat seit geraumer Zeit tatsächlich ein Gesetz, das die «Diskriminierung Homosexueller» mit Gefängnis bestraft!

Nehmen wir also einmal an, der lettische Richter verurteilt Sie nach etlichen Monaten Untersuchungshaft zu einem halben Jahr Gefängnis ohne Bewährung, ohne Berufungsmöglichkeit. Sie fügen sich zähneknirschend in das Unvermeidliche, auch in den Verzicht auf faktisch undurchführbare Besuche Ihrer Lieben. Sie haben schliesslich gerade erst begonnen, im Gefängnis endlich ein paar Brocken Lettisch zu lernen, da naht schon der heissersehnte Entlassungstermin aus dieser (vor allem sprachlichen) Isolierungshaft.

Dachten Sie; denn wenige Tage vor dem Ende der Haftzeit bekommen Sie überraschend Besuch – vom Gerichtsdolmetscher. Der eröffnet Ihnen, dass inzwischen ein neuer europäischer Haftbefehl gegen Sie vorliegt, diesmal aus Schweden, und zwar wegen desselben «Verbrechens», wegen dessen Sie hier in Lettland einsitzen. Sie sind einer Ohnmacht nahe. Aber der Dolmetscher versichert Ihnen mitleidlos, dass alles seine Richtigkeit hat. Der neue europäische Haftbefehl erlaubt es, jemanden für ein- und dieselbe «Tat» der Reihe nach in allen möglichen EU-Mitgliedsländern vor Gericht zu stellen und ggf. immer wieder neu zu verurteilen. Unabhängig davon, ob die «Tat» in seinem Heimatland überhaupt strafbar war oder nicht.

In Schweden, wo das einschlägige Gesetz noch strenger ist, kommen Sie sogar für weitere zwölf Monate hinter Gitter. Allmählich dämmert Ihnen, dass es irgendwo in Europa irgendwelche Leute geben muss, die Ihnen absolut nicht wohlgesonnen sind. Denen Sie aus irgend welchen (am Ende gar politischen oder religiösen?) Gründen im Weg stehen. Und die über die richtigen «Beziehungen» verfügen, um Sie immer wieder neu irgendwo in der EU einsitzen zu lassen, zumindest in langwieriger, sinnloser Untersuchungshaft. Leute, denen Sie seit der Einführung des europäischen Haftbefehls total ausgeliefert sind, denn der macht für die Mächtigen so gut wie alles möglich.

(Für Schweizer gilt dasselbe, sobald unser Land Mitglied der EU ist – der geplante nächste Schritt nach Annahme des Schengen-Beitritts!)

Der ehemalige Richter und italienische Jurist Dr. Carlo Alberto Agnoli1 schlägt Alarm: Der europäische Haftbefehl wird die gesamte Rechtsordnung aller EU-Mitgliedstaaten total umstürzen. Deshalb wird er auch still und heimlich unter Umgehung der nationalen Verfassungen und der in ihnen verankerten Grundrechten eingeführt.

Der Europäische Haftbefehl
was gibt es noch?  Kommt der EU-Haftbefehl auch für die Schweiz?
was gibt es noch?  Die ersten 653 Festnahmen und 104 Verschleppungen


Fussnote

1 Alberto Agnoli, «Der europäische Haftbefehl – der kürzeste Weg in die Tyrannei». Broschüre Format A5, 62 Seiten. Bestelladresse: Verlag Anton A. Schmid, Postf. 22, D–87467 Durach. Telefax (Nummer für die Schweiz): 0049 831/21895. Staffelpreise: für 1 Expl. 3 Euro, für 5 Expl. 13,50 Euro usw., zuzüglich Versandkosten für 1 bis 5 Expl. 2 Euro.