Der EU-Haftbefehl:
653 Festnahmen und 104 Verschleppungen

Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2005: «Strafrechtler im Alarmzustand – […] Die Regeln für den EU-Haftbefehl sind in Deutschland seit August 2004 in Kraft. Seitdem gilt der alte Grundsatzartikel nicht mehr, wonach ‹kein Deutscher … an das Ausland› ausgeliefert wird. Bei vielen deutschen Strafrechtlern herrscht seitdem Alarmzustand. 120 deutsche Strafrechtsprofessoren hatten sich schon im Sommer 2003 äusserst kritisch über den EU-Haftbefehl geäussert, ohne beim europäischen oder beim deutschen Gesetzgeber Gehör zu finden. […] EU-Innen- und Justizkommissar Franco Frattini zog soeben in Brüssel gleichwohl eine positive Bilanz: Bislang seien 2603 solcher Haftbefehle ausgestellt worden, 653 Festnahmen habe es gegeben, bis September 2004 seien 104 Personen ausgeliefert worden.»

In Brüssel scheinen skrupellose Emporkömmlinge, die von keinem Volk gewählt wurden, die Macht ergriffen zu haben. Die nationalen Staatsführer werden vor wichtigen Beschlüssen nicht einmal mehr um Zustimmung gefragt, und schon gar nicht die zu Kopfnickern degradierten Völker der EU-Vasallen-Staaten. Laut Plenarprotokoll 15/97 vom 11. März 2004 erklärte Siegfried Kauder (CDU/CSU) am Ende seiner wohlbegründeten Kritik am EU-Haftbefehl: «Wir werden diesem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses mit Tränen in den Augen zustimmen, weil wir keine anderen Möglichkeiten haben.» Die Feinde der Freiheit sitzen also in Brüssel, wo sie zynisch erklären, das Ziel des EU-Haftbefehls sei es «die EU als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gestalten». Auf solch penetrante Lügen zum EU-Haftbefehl gab Angelo Buffonini, Fraktionschef der italienischen Lega Nord, die einzig richtige Antwort: «Hinter dem EU-Haftbefehl steckt ein Diktatur-Plan».

Die Bundesräte Deiss und Calmy-Rey scheinen sich in dieser üblen Diktatur wohl zu fühlen, werben sie doch landauf, landab mit dem Anschluss zum Schengen-Abkommen. Doch sobald die 10 neuen Oststaaten, die keinesfalls vorzeitig beunruhigt werden dürfen, das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben – wird der EU-Haftbefehl in die Schengen-Vereinbarungen hineingeschrieben werden. Bekanntlich ist das Schengen-Abkommen ein dynamisches Vertragswerk. Die Schweiz würde sich mit ihrem Beitritt verpflichten, auch alle zukünftigen Änderungen und Erweiterungen an diesen Vereinbarungen zu akzeptieren.

Die Planung des Europäischen Haftbefehls geht auf einen Beschluss des Europäischen Rates im Oktober 1999 in Tampere (Finnland) zur Abschaffung formeller Auslieferungsverfahren zurück. Im Juni 2002 fasste der EU-Ministerrat einen Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl. Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten sollte der Europäische Haftbefehl am 1. Mai 2004 überall in der erweiterten EU wirksam werden. Gemäss dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten [Amtsblatt L 190 vom 18.07.2002] ersetzt der Europäische Haftbefehl sämtliche bisherigen europäischen Auslieferungsübereinkommen und die diesbezüglichen Bestimmungen des Übereinkommens von Schengen. So steht es ganz klar im Rahmenbeschluss. Als ergänzende Bestimmung dieses Rahmenbeschlusses ist festgehalten: «Die Anwendung der vorgenannten Abkommen [Schengen] dürfen auf keinen Fall die Beziehungen zu den Mitgliedstaaten beeinträchtigen, die nicht Vertragspartei dieser Abkommen sind.» Klartext: Die Auslieferungsbestimmungen wurden im Übereinkommen von Schengen entfernt, um die Annahme des Schengen-Abkommens durch die neuen EU-Mitgliedstaaten nicht zu gefährden («die Beziehungen nicht beeinträchtigen»). Wir können heute schon davon ausgehen, dass nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten der Europäische Haftbefehl, d. h. die neuen Auslieferungsbestimmungen, wieder im Übereinkommen von Schengen auftauchen werden, wo sie zuvor schon festgeschrieben waren. Wenn wir Schengen annehmen, ist die uns von Schweizer Landesverrätern gestellte Falle zugeschnappt und jeder Bürger der Schweizer kann verhaftet und muss in ein europäisches Ausland ausgeliefert werden, selbst dann, wenn er dort einer Straftat beschuldigt wird, die in der Schweiz keine Straftat ist.

Der EU-Haftbefehl erlaubt es, nationale Oppositionsbewegungen zu unterdrücken und jedermann zum Verbrecher zu machen. Es ist klar, dass diejenigen, die ihn wollen, sich einbilden, Europa beherrschen zu können. Nach Jean-Claude Juncker, dem Premierminister Luxemburgs, ist das einzige Mittel, etwas «Demokratisches» (sic!) demokratisch zu stoppen, Geschrei und Aufstand. «Wir beschliessen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.»1

«Pack schlägt sich, Pack verträgt sich», werden sich Deiss und Calmy-Rey gedacht haben. Mit wohlorchestrierten Medienkampagnen versuchen sie zur Zeit das Schweizer Volk in das menschenverachtende System einer totalitären Maastrichter-EU zu führen. Wer in der EU künftig noch den Mund aufmacht, wird weit weg von seiner Heimat in Gefängnisse eingesperrt werden, die sich in nichts von den ehemaligen Zwangsarbeitslagern der marxistisch-totalitären UdSSR unterscheiden werden. Der EU-Haftbefehl gestattet nämlich, dass Bürger die irgendwann einmal Sympathie für eine nationalpatriotische Partei wie etwa die SD oder Teile der SVP gezeigt und sich der Überfremdung widersetzt haben, oder wegen ihrer Mitgliedschaft in einer solchen Partei, wegen «Rassismus» verhaftet und verurteilt werden können. Die Brüsseler EU-Kommission hat dem finanziell armen Litauen bereits 30 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung gestellt, um die völlig ungenügenden Haftkapazitäten des Landes kurzfristig zu verdreifachen. Brüssels «Experten» rechnen mit immer neuen Häftlingstransporten aus den EU-Ländern, bis überall die bisher schon aufgefallenen und registrierten «Rassisten» (im Sinne des neuen, vor Inkraftsetzung des EU-Haftbefehls noch eiligst beschlossenen, litauischen «Anti-Rassismusgesetzes») festgenommen sind und die damit verbundene Einschüchterung der übrigen Bevölkerung endlich dafür sorgt, dass sich keine Nachahmer mehr finden.

Es ist zu hoffen, dass Schweizer, welche eine radikale Änderung der herrschenden volksfeindlichen Politik in unserem Land uneinsichtig tagtäglich, planmässig, aus Feigheit oder sturer Dummheit verhindern, wie beispielsweise Nationalrat Benno Hess (SD), als erste in ein EU-Gefängnis weit weg von ihrer Heimat verschleppt werden. Anfang Februar war mit Hess vereinbart, dass unser Beitrag der Ausgabe 1/2005 «Schengen/Dublin – Kommt der EU-Haftbefehl?» in der Märzausgabe der SD-Parteizeitung publiziert wird. Hess hat unseren Beitrag, den wir mit oben erwähnter Verdreifachung der litauischen Haftkapazitäten und mit Zwischentiteln ergänzt und neu aufbereitet hatten, rechtzeitig erhalten. Allerdings hat er ihn dann mit fadenscheinigen Ausreden – weil im Beitrag Recht+Freiheit erwähnt ist – dann doch nicht publiziert, sondern durch einen anderen Beitrag über den Schengen-Beitritt, dem es an wichtigen Informationen mangelte, ersetzt. Hess bringt es fertig, zu tun als ob. Unter seiner Führung unterscheidet sich die SD-Parteizeitung in grundsätzlichen Fragen aber kaum wesentlich vom Gebräu der Massenverdummungsblätter.

was war schon?  Der europäische Haftbefehl
was war schon?  Kommt der EU-Haftbefehl auch für die Schweiz?
  Die ersten 643 Festnahmen und 104 Verschleppungen


Fussnote

1 «Premierminister von Luxemburg Jean-Claude Junker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie» (Der Spiegel 52/1999)