Der Prozess gegen
Pedro Varela in Barcelona
Die Verurteilung eines „Lizentiaten
der Universität mit brillanten akademischen Leistungen und Experten auf dem
Felde des historischen Revisionismus“
Von Laura Guetierrez-Bruckner, Santander
Bis vor kurzer Zeit war Spanien eines der freisten Länder in Europa. Weder die Verbreitung von unorthodoxen – im Klartext: rechtsgerichteten – politischen Auffassungen noch die Darlegung alternativer Deutungen zur Geschichte des Zweiten Weltkriegs wurde dort gerichtlich verfolgt. Aus diesem Grunde suchten und fanden Gerd Honsik und General Otto Ernst Remer in Spanien Zuflucht.
Das Prinzip der Meinungsfreiheit auch für Rechte und Geschichtsrevisionisten wurde 1996 faktisch aufgehoben. In jenem Jahr erliess das Parlament unter zionistischem Druck ein „Gesetz über Straftaten des Völkermordes“ (Artikel 607 des Strafgesetzes), welches wie folgt lautet:
Wer in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe völlig oder teilweise zu zerstören, eine der folgenden Handlungen verübt, wird bestraft:
Mit 15 bis 20 Jahren Gefängnis, wenn er irgendeinen ihrer Angehörigen tötet. Wenn bei der Tat zwei oder mehr erschwerende Umstände zutage treten, wird die Höchststrafe verhängt.
Mit 15 bis 20 Jahren Gefängnis, wenn er einen ihrer Angehörigen sexuell angreift oder ihm irgendwelche der im Artikel 149 beschriebenen Verletzungen zufügt.
Mit 8 bis 15 Jahren Gefängnis, wenn er die Gruppe oder eine ihr angehörige Einzelperson Lebensbedingungen unterwirft, welche ihr Leben in Gefahr bringen oder ihre Gesundheit schwer schädigen, oder ihnen irgendwelche der im Artikel 150 beschriebenen Verletzungen zufügt.
Mit derselben Strafe, wenn er Zwangsumsiedlungen der Gruppe oder ihrer Angehörigen durchführt, irgendeine Massnahme ergreift, welche darauf hinzielt, ihre Lebensart oder Fortpflanzung zu verhindern, oder gewaltsam Einzelpersonen von einer Gruppe in eine andere Gruppe überführt.
Mit 4 bis 8 Jahren Gefängnis, wer irgendein anderes Unrecht verübt als das, was in Absatz 2 und 3 beschrieben wird.
Die durch irgendeine Art erfolgte Verbreitung von Ideen oder Doktrinen, welche die im vorhergehenden Absatz dieses Artikels beschriebenen Straftaten leugnen oder rechtfertigen, oder welche auf die Rehabilitierung von Regimen oder Institutionen hinarbeiten, welche Praktiken schützen die diese Straftaten nach sich ziehen, wird mit einer Gefängnisstrafe von 1 bis 2 Jahren belegt.
Von allen europäischen Maulkorbgesetzen zur Unterdrückung der Meinungs- und Forschungsfreiheit ist das spanische das heimtückischste; es ist noch schlimmer als das sogenannte „Antirassismusgesetz“ in der Schweiz. Dementsprechend war der Prozess gegen Pedro Varela eine noch abstossendere Parodie auf ein rechtsstaatliches Verfahren als der im vergangenen Juli in Baden durchgeführte Prozess gegen die Schweizer Revisionisten Gerhard Förster und Jürgen Graf.
Als absolut skandalös einzustufen ist, dass eine „Leugnung von Völkermord“ in Spanien Bestandteil eines Gesetzes zur Bestrafung von Völkermord bildet, obgleich es sich um zwei fundamental verschiedene Dinge handelt. Nicht weniger skandalös ist der Absatz über die „Rehabilitierung von Regimen oder Institutionen, welche Praktiken schützen, die Akte des Völkermordes nach sich ziehen“. Mit derartigen Gummiparagraphen kann man jeden beliebigen politisch Andersdenkenden ins Gefängnis bringen.
Genau wie das „Antirassismusgesetz“ in der Schweiz wurde der spanische Artikel 607 nach seinem Inkrafttreten zunächst nicht angewendet. Erst im November 1998 erfolgte der erste Schuldspruch auf seiner Grundlage, und zwar mit einem Paukenschlag. Am 16. November wurde der 41jährige Historiker und Buchhändler Pedro Varela zu nicht weniger als fünf Jahren Haft verurteilt. Wegen „Völkermordes“ (!) erhielt Varela, ein hochgebildeter, ausgezeichnet Französisch, Italienisch und Deutsch sprechender und zutiefst liebenswerter Mann, der keinem Menschen je etwas zuleide getan hatte, eine zweijährige Haftstrafe; zur Anwendung kam bei ihm der zweite Teil des Gummiartikels. Weitere drei Jahre Gefängnis bekam der Angeschuldigte wegen angeblichen Verstosses gegen den Artikel 510.1 des Strafgesetzes, der „Rassenhass“ unter Strafe stellt. Als „Rassenhass“ wird in Spanien wie auch in anderen „demokratischen“ Staaten Westeuropas jede noch so sachliche und moderat formulierte Kritik an Juden eingestuft.
Pedro Varela war lange Zeit Vorsitzender der (im Jahre 1994 aufgelösten) prononciert rechtsgerichteten kulturellen und politischen Organisation CEDADE (Centro de los amigos de Europa, Zentrum der Freunde Europas). Ferner war er Gründer der (heute noch aktiven) Libreria Europa in Barcelona, wo neben dem Tagebuch der Anne Frank und dem Kommunistischen Manifest u. a. revisionistische Darstellungen des 2. Weltkriegs angeboten wurden. Bei einer Razzia hatte die spanische Polizei im Dezember 1996 „20'972 Bücher, 342 Videos, 35 Tonbänder, 124 Broschüren, 35 Kataloge sowie zahlreiche Schriftstücke“ beschlagnahmt (La Vanguardia, 17. November 1998, S. 27). Spaniens Entwicklung zu einer liberalen Demokratie westlichen Typs war dadurch eindeutig unter Beweis gestellt
Angestrengt worden war der Prozess gegen Varela von SOS Racisme, der Jüdischen Gemeinde Barcelonas sowie der Jüdischen Vereinigung ATID. Wie in der Schweiz bestimmen heute also in Spanien jüdische Organisationen darüber, wer was schreiben, publizieren und lesen darf.
Der jüdische Ex-Justizminister Juan Alberto Belloch, unter dessen Ägide das Maulkorbgesetz zur Unterdrückung der objektiven Holocaust-Forschung zustande gekommen war, verlieh seiner Befriedigung über das hohe Strafmass mit folgenden Worten Ausdruck:
„In einem Rechtsstaat hat die Meinungsäusserungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo sie mit anderen Rechten in Konflikt gerät, wie etwa mit dem Respekt vor den Grundrechten der Menschen“, zitiert nach La Vanguardia, 17.11.1998, S. 27). Die fünfjährige Einkerkerung eines Historikers und Publizisten aufgrund eigenständiger Meinungen zu Politik und Zeitgeschichte kollidiert nach Ansicht dieses Ex-Justizministers offenbar nicht mit dem „Respekt vor den Grundrechten der Menschen auf freie Meinungsäußerung“ gemäss Artikel 19 der UN-Menschenrechts-Charta. Selbstverständlich heisst „Respekt vor den Grundrechten des Menschen“ in der Praxis ausschliesslich „Respekt vor dem Wunsch der Juden auf Verschonung von jeder wenn auch noch so sachlicher Kritik“. Auch der Vorwurf der „Leugnung des Völkermordes“ ist widerwärtige Heuchelei. Bücher, in denen die Massenmorde Lenins und Stalins geleugnet werden, dürfen in Spanien ebenso straflos verbreitet werden wie solche, welche die Schreckenstaten der Roten während des Spanischen Bürgerkriegs – u. a. den bestialischen Mord an über 7000 Priestern und Nonnen und die Zerstörung Hunderter von Kirchen leugnen, verharmlosen oder verschweigen.
Der für das Terrorurteil verantwortliche Richter Santiago Vidal dem Familiennamen nach zu schliessen vermutlich ein Jude – charakterisierte Varela als „einen Lizentiaten der Universität mit brillanten akademischen Leistungen und Experten auf dem Felde des historischen Revisionismus“ (un licenciado universitario con brillante expediente académico experto en materias de revisionismo histórico; zitiert nach El Pais, 17. November 1998, S. 20). In der Tat hatte Varela während seines Universitätsstudiums in mehreren Fällen die Höchstnote für Arbeiten rein revisionistischen Inhalts erhalten. Dazu gehörte ironischerweise auch eine Seminararbeit, in der das Tagebuch der Anne Frank als Fälschung bezeichnet wurde. Diese mit der Höchstnote ausgezeichnete Arbeit wurde Varela beim Prozess zur Last gelegt!
Wie in Barcelona allgemein bekannt ist, hatten Varela und seine Freunde vor einiger Zeit durch eine erfolgreiche Unterschriftensammlung unter den Bewohnern der Rua Seneca (das Wort „Rua“ ist katalanisch; früher trug die Strasse den spanischen Namen Calle Seneca) wo die umstrittene Libreria Europa beheimatet ist, verhindert, dass diese, wie von der jüdischen Gemeinde gebieterisch verlangt, in Rua Anne Frank umbenannt wurde. Der spanischstämmige römische Philosoph Seneca, nach dem die Strasse nun weiterhin heisst, war ein dezidierter Kritiker des Judentums. Dieser Umstand verleiht dem Streit um die abermalige Umbenennung der Strasse eine besonders pikante Note; dass es Varela und seinen Leuten zumindest vorläufig gelungen ist, die Umtaufung in Rua Anne Frank zu verhüten, hat den Zorn der spanischen Zionisten auf ihn noch gesteigert und dürfte ein Hauptgrund für das wahnwitzig hohe Strafmass sein.
Pedro Varela äusserte sich nach dem Prozess wie folgt: „Es ist ein höchst ungerechtes politisches Urteil. – ( ) Man möge mir zeigen, wo ich je zur Tötung eines Menschen aufgerufen habe! Ich verkaufe lediglich historische Bücher. Mein Protest richtet sich dagegen, dass es keine Liste verbotener Bücher gibt; kein Mensch weiss, welche Bücher in Spanien nicht verkauft werden dürfen. Es ist abscheulich, jemanden wegen des Verkaufs von Büchern zu verurteilen.“ (La Vanguardia,17.11.1998, S. 27)
Zur Franco-Zeit gab es eine Liste verbotener Bücher; man wusste also, woran man war. Die totale Rechtsunsicherheit gehört in Spanien ebenso wie in der Schweiz, der BRD, Österreich und Frankreich heute zu den hervorstechenden Merkmalen der Meinungsdiktatur.
Varelas Anwalt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, so dass der Historiker und Verleger vorläufig auf freiem Fuss bleibt. Es sieht aber so aus, als sei am 16. November 1998 das Ende der Meinungsfreiheit in Spanien eingeläutet worden. Das Krebsgeschwür des sich demokratisch nennenden neuen Totalitarismus breitet sich in Europa immer mehr aus.
Mehr über Pedro Varela in spanisch:
http://www.abbc.com/europa
oder
in deutsch:
http://www.nationaljournal.org/urights.htm