Willkürjustiz einmal anders

Auszug aus der Zeitschrift „kuckuck“

Hier finden Sie den im Artikel „Vor dem Graf-Prozess“ (RECHT+FREIHEIT 6+7/97) versprochene Auszug aus dem Artikel „Zensur und Manipulation von 'rechts'” von Hermann Schaber, erschienen in der Zeitschrift „kuckuck, projekt YISHMAEL”, Nr. „Feder” 15/16, III./IV Quartal 1997, „herausgegeben und verantwortet” von Horst Lummert (Friedrichststr. 234, 10969 Berlin)

Titelkommentar von kuckuck 15/16:
Gott oder nicht Gott, Gerechte oder Teufel, das ist hier die Frage. Die Lehrbücher der Menschheit und die verschlüsselte Jahrtausenbotschaft. Verschwörungstheorien wider Gesetzesverständnis und die jüngsten Signale aus der Schweiz. Das Projekt Yishmael zeigt eine neue Seite auf. (kkk)

Natürlich kann auch Horst Lummert (alias Abraham Kochaviv) in Ausübung der Meinungsäusserungsfreiheit seine schillernden Ansichten verbreiten. Der Titelkommentar gibt einen Vorgeschmack. Als erklärter Zionist geniesst er praktisch grenzenlose Narrenfreiheit, hat also viel weniger als andere ein Strafverfahren zu befürchten. Ausserdem führt er einen regen publizistischen Dialog mit der 'rechten' Zeitschrift „Slejpnir”, wo er öfters Gastrecht geniesst. Der im folgenden gekürzte Artikel ist sehr interessant und aufschlussreich auch im Hinblick auf den anstehenden Prozess gegen Jürgen Graf.

 

Nun der Auszug aus dem Artikel von H. Schaber:

Der Freispruch im Ettlinger Pfadfinderprozess und seine Folgen

Am 7. Mai 1997 endete nach viertägiger Verhandlung vor dem Ettlinger Amtsgericht der Prozess gegen den früheren Vorsitzenden des Pfadfinderbundes Süd, Dieter Scholtz, mit einem Freispruch.
Dem 57jährigen Lehrer war, begleitet von einer sich über zwei Jahre hinziehenden schamlosen Medienkampagne unter Führung der regionalen Presse von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Last gelegt worden, im Februar 1992 bei einem Treffen der Pfadfinderführung in Langensteinbach „den Massenmord” an den Juden geleugnet und sich dabei auf den pseudowissenschaftlichen Leuchter-Report berufen” zu haben. Ausserdem soll der Beschuldigte im Januar 1994 bei einem Pfadfindertreffen die Ansicht geäussert haben, mit dem Begriff „Endlösung der Judenfrage” sei nicht die planmässige Vernichtung des jüdischen Volkes, sondern seine Aussiedlung gemeint gewesen. Verwiesen habe er dabei auf ein Gutachten über das sogenannte „Wannseeprotokoll”.

Die Staatsanwaltschaften Karlsruhe und Moosbach führten zwei Jahre lang einen regelrechten Ermittlungsfeldzug, der sich gegen den gesamten Pfadfinderbund Süd richtete, und in dessen Verlauf Dutzende Wohnungen von Sonderkommandos der Kriminalpolizei in stundenlangen Einsätzen, die im Morgengrauen begannen und unter empörenden Regelwidrigkeiten abliefen, durchsucht worden waren.
Dabei wurden beschlagnahmte Arbeitsunterlagen der Pfadfinder später völlig durcheinander und vielfach unvollständig zurückgegeben, wobei auch Schriftstücke Betroffener achtlos den Akten anderer zugefügt worden waren.

In durch lange Wartezeiten erkennbar vorsätzlich zermürbenden Polizeiverhören mussten über 70 (!) der oft noch unter zwanzigjährigen Pfadfinder auf Suggestivfragen antworten, die im Unterschied zu den Antworten der Verhörten nicht ins Verhörprotokoll diktiert wurden und dort hinterher in dann unverfänglicher Form wieder auftauchten. Wie es die Kripo-Vernehmer darauf anlegten, die jungen Leute hereinzulegen, zeigt sich am Verhörprotokoll eines 19Jährigen, worin festgehalten wurde, ihm sei während des Treffens von 1992 eine „Kopie des Leuchter-Reports ausgehändigt” worden, was der vor Gericht als Zeuge vernommene Pfadfinder jetzt aber mit Nachdruck als unwahr zurückwies. Soweit die derart drangsalierten Pfadfinder in einem Arbeitsverhältnis standen, schreckten die kriminalpolizeilichen Ermittler auch nicht davor zurück, sich mit Fragen an deren Arbeitgeber zu wenden! Kopien des Leuchter-Report, von denen sich zunächst zwei oder drei Exemplare unter beschlagnahmten privaten Unterlagen befunden hatten, vermehrten sich im Zuge der Ermittlungen dann wundersam auf über zehn Kopien, deren Herkunft auch vor Gericht unklar blieb. Seine Krönung fand dieser unglaubliche und in seinen skandalösen Vorgängen noch längst nicht aufgearbeitete Psychoterror aber schliesslich im eigentlich Vorfeld dieses Ettlinger Prozesses, für den Dieter Scholtz als einziger Angeschuldigter übrig geblieben war, auf den sich nun konzentriert und unverhüllt im Stile eines unter totalitären Verhältnissen vorbereiteten Schauprozesses eine ebenso heimtückische wie ehrverletzende Berichterstattung der regionalen presse unter Führung des in Karlsruhe erscheinenden „Badischen Neuesten Nachrichten” zu richten begann.

Vier Wochen (!) vor Prozessbeginn kündeten die 'BNN' unter Berufung auf „eine Mitteilung des Direktors des Ettlinger Amtsgerichtes” dessen Datum und genaue Uhrzeit an, nannten sodann neben dem Namens des angeklagten mutmasslichen „Auschwitzleugners” auch gleich erneut dessen Wohnort, damit jeder gewaltbereite „Antifaschist” im Telefonbuch seine Adresse nachschlagen konnten und vergassen neben den „Tatvorwürfen” auch nicht auf den zu erwartenden Strafrahmen im Falle einer Verurteilung hinzuweisen: Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren.

Die politisch-totalitäre Direktive hinter solch hochnotpeinlicher „Berichterstattung” ist unverkennbar die, unter der Bevölkerung, deren Linientreue die etablierten ideologischen Einpeitscher längst nicht mehr so recht trauen, zunehmend lähmende Angst zu verbreiten nach dem Motto, wen den obrigkeitlichen Lügen nicht mehr glauben will, möge sich hüten, seinen Unglauben zu äussern, wenn er nicht Gefahr laufen will, in der gleichen Weise medial angeprangert und von der Justiz verfolgt zu werden.

Nach diesem Einschüchterungskalkül sollte dann auch dieser Ettlinger Prozess ablaufen mit der sich über mehrerer Tage erstreckenden Vernehmungen von über dreissig Pfadfinder-Zeugen, deren zu erwartende Aussagen dem Gericht von deren Polizeivernehmungen her im voraus schon aufs Wort bekannt waren. Dazu ein Angeklagter, dem als beamteten Lehrer nur eine einzige „Prozessstrategie” blieb, die für das Gericht exakt berechenbar war, und dem ein Verteidiger zur Seite stand, der von Stuttgart mit einem geradezu obszönen amerikanischen Strassenkreuzer angereist kam und in seinem Auftreten mit Goldrandbrille und betonter Eleganz nicht den geringsten Zweifel am „allgemein offenkundigen“ Wahrheitswert strafrechtlich geschützter Geschichtslehren aufkommen liess.

So hätte der unverkennbar von langer Hand vorbereiteten Regie dieses Gerichts mit einem stets zuvorkommend und aufgeräumt wirkende Richter, der den Eindruck eines jugendlich-pfiffigen Studienrats machte, und einem eher blutarm wirkenden und zeitweilig nervös zuckenden Staatsanwalt eigentlich nichts Unvorhergesehenes begegnen können. Denn auch das „Volk” hielt sich erwartungsgemäss fern, und die vierzig Zuschauerplätze füllten sich besonders am ersten und letzten Verhandlungstage zur Hälfte mit Pfadfindern und deren Freunden sowie mit Medienleuten und sonstigen berufsmässigen „Antifaschisten”.

Doch die wie Hyänen lauernden Bildreporter hatten während dieses ganzen Verfahrens ausgesprochen schlechte Karten, Schirmten doch, wann immer dies nötig wurde, ein gutes Dutzend Pfadfinder ihren angeklagten Gefährten mit, mit dem Wort cogito (lat., „ich denke”) bedruckten Schirmen gegen deren aggressive Zudringlichkeit ab.

Am 2. Prozesstag verteilte der Verfasser dieses Berichts unmittelbar vor Verhandlungsbeginn eine mitgebrachtes Schriftstück auf die noch leeren Plätze von Richter, Staatsanwalt und Verteidiger und bot dieses „Memorandum” mit lauter Stimme auch den Zuschauern an, so dass der Gerichtsdirektor persönlich, sein Adlatus und der Gerichtsdiener nach den ersten Schrecksekunden alle Mühe hatten, die herumliegenden Papiere wieder einzusammeln und den „Unbotmässigen” zu zügeln.

Weiter geschah nichts Störendes. Am Nachmittag des vierten Tages hielt der Staatsanwalt sein Plädoyer, bei dem vor allem die falsche Gestik auffiel, die erkennbar nicht zu seinen Worten passte. Darin verwies dieser Ankläger unermüdlich darauf, dass „Qualität durchaus vor Quantität gehen” könne und deshalb die beiden ausgeschiedenen Pfadfinder, die den Angeklagten mit dem Vorwurf die „Auschwitzlüge” verbreitet zu haben, belastet hatten, in seinen Augen Glauben verdienten, nicht aber die dreissig übrigen Zeugen, die von ihrem früheren Bundesvorsitzenden solche „menschenverachtenden Äusserungen“ nicht gehört haben wollten. Gleichwohl plädierte er aber dann doch auf Freispruch, da mit letzter Sicherheit eine Schuld leider nicht zu beweisen sei.

Der Verteidiger, umgekehrt, bezeichnete in seinem Plädoyer die dreissig Entlastungszeugen für glaubwürdiger und schloss sich elegant dem Plädoyer des Staatsanwalts auf Freispruch an. Und nach schicklicher Pause verkündete dann der Richter sein Urteil , das auf Freispruch und Übernahme aller Kosten durch die Staatskasse lautete. In seiner Begründung versäumte er es allerdings nicht, darauf hinzuweisen, dass er nach der Regel „im Zweifel für den Angeklagten entschieden habe und der Verdacht auf eine strafbare Meinungsäusserung nach wie vor bestehen bleibe. Nachdem der Richter dann mit der Frage geendet hatte, ob noch jemand etwas zu sagen, wünsche, wobei er aber natürlich keinen der Prozessbesucher meinte, erhob sich dennoch aus deren Reihen jener Unbotmässiger [der Berichterstatter], der zwei Tage zuvor sein Prozessmemorandum verteilt hatte, und rief laut: „Dieses Urteil erscheint zwar als Sieg für den Angeklagten. Dieses Verfahren insgesamt war aber ein gezielter Tiefschlag gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung – ein gezielter Anschlag, sorgfältig geplant und ausgeführt!”.

Während diese Worte nachhallten und Richter, Staatsanwälte und Verteidiger betreten schwiegen, verliess dieser Besucher [der Berichterstatter], offensichtlich im Bewusstsein, ein lange als narrensicher geltendes Unterdrückungssystem von Justiz, Medien und Politik unüberhörbar gebrandmarkt zu haben, als Erster den Gerichtssaal.
 

Der Amberber Prozess

Dieser Ettlinger Pfadfinderprozess, der ein Schauprozess mit allen Merkmalen eines Hexenprozesses war, könnte jetzt tatsächlich der allerletzte Unterdrückungsprozess dieser Art in Deutschland gewesen sein. [Anmerkung: RECHT+FREIHEIT teilt diesen Optimismus nicht.] Dann zwei Wochen zuvor, das hatte sich wegen des verschworenen und verräterischen Schweigens der allermeisten Medien bis dahin noch gar nicht herumgesprochen, war am 23. April 1997 vom Landgericht Amberg erstmals letztinstanzlich ein Beschuldigter freigesprochen worden, der in Briefen an den Bundespräsidenten sowie an 220 Mitglieder des Bundesrates „die Ermordung der Juden in den Gaskammern von Auschwitz” bestritten und die Untersuchung dieser angeblichen Gaskammern durch ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium gefordert hatte. Die Anklage gegen diesen „Auschwitzleugner” hatte sich über mehrere Instanzen hingezogen, bis dann der Strafverteidiger vor diesem oberpfälzischen Gericht den Antrag stellte, „dass die Massenvergasung nicht als historische Tatsache hingenommen werden” könne, weshalb auch ein Bestreiten solch zweifelhafter Darstellung zulässig und ein daraus hergeleiteter Vorwurf „der Beleidigung und Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener” 'lächerlich' sei.

Daraufhin verkündete der Richter, der zweifellos in die Rechtsgeschichte eingehen wird, sein Urteil mit Freispruch und verwies in seiner Begründung darauf, dass sich eine Strafbarkeit nur dann herleiten lasse, wenn jemand die Ermordung von Juden unter dem Nationalsozialismus leugne, nicht aber, wenn an eine bestimmte Tötungsart wir die in Gaskammern nicht geglaubt wird.

Hätten die sonst so vorlauten Medien ordnungsgemäss über diesen Freispruch berichtet, wie es ihrem Auftrag in einer demokratischen Gesellschaft entsprechen müsste, dann hätte dieser Ettlinger Gesinnungsprozess , der genau diesen Gaskammerglauben zum Inhalt hatte, und der einen Tag nach diesem denkwürdigen Freispruch seinen Anfang nahm, schon gar nicht beginnen können. Schon von daher war dieses Verfahren ein Unrecht und wird für seine Urheber im weitesten Sinne trotz schlauem Freispruch jetzt ungeahnte Folgen haben.
(Hermann Schaber)

 

Wortlaut des Berichtes in der Tageszeitung „Junge Welt” (Am Treptower, 12435 Berlin) Ausgabe vom 24.4.1997 (Faksimile in kuckuck III./IV: Quartal 1997 abgedruckt)

Freispruch von Leugner von Auschwitz

Richter: BVerfG hat Ehrenkonflikt abgeschafft.

Das Landgericht Amberg hat am 23. April [1997] einen Auschwitzleugner freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmalzbauer begründete den Freispruch mit der „vollkommenen Abschaffung des Ehrenkonflikts“ durch das Bundesverfassungsgericht. Der Angeklagte hatte an Bundespräsident Roman Herzog sowie 220 Mitglieder des Bundesrates einen Brief verschickt, in dem er die Ermordung der Juden in den Gaskammern anzweifelte. Der 65jährige forderte, die Konzentrationslager durch ein wissenschaftliches Gremium „ohne [Deutsche!!!] Juden und Freimaurer” erneut zu untersuchen und schrieb von „Greuelstories von Feinden unseres Volkes”. Der Rentner ordnet sich selbst nicht der radikalen Rechten zu. Die Anklage des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener ging durch mehrere Instanzen. Bei dem Verfahren vor der vierten Strafkammer des oberpfälzischen Gerichts stellte der Strafverteidiger Johannes Pauli den Antrag, „dass die Massenvergasung nicht als historische Tatsache hingenommen werden könne”. Den Vorwurf des Verunglimpfens [Verstorbener] bezeichnete er als „lächerlich“. Schmalzbauer betonte bei der Urteilsverkündung, dass das Lügen sich nicht auf das Ermorden an sich beziehe, sondern auf die Anzahl der Opfer. Er begründete sein Urteil damit, dass das Bundesverfassungsgericht den Ehrenkonflikt quasi vollkommen abgeschafft habe, da zum Beispiel die Aussage „Soldaten sind Mörder” straffrei bleibe. | (Friedrich Geiger)


Bemerkung Recht+Freiheit:

Wir wissen nicht genau, was unter Ehrenkonflikt bzw. unter Abschaffung desselben zu verstehen ist. Kann uns jemand diese Information zukommen lassen. Wir werden dann den Beitrag ergänzen.