St. Galler Bezirksgericht verurteilt
Dr. Walter Fischbacher

Opfer der Gesinnungsjustiz

[Erschienen in leicht veränderter Fassung in Recht+Freiheit 3/1997]

Nach dem Freispruch durch Untersuchungsrichter Jules Wetter hat die Antirassismus-Lobby um Sigi Feigel und der vorgeschobenen Anzeigeerstatter (Albert Herz, St. Gallen) die Verurteilung Fischbachers durchgesetzt. Dieser war seinerzeit Miturheber des Referendums gegen das ARG. Das Bezirksgericht St. Gallen bestrafte ihn am 19.4.1997 mit zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung. Ausserdem muss er die die Verfahrenskosten von Fr. 2'500 bezahlen und die Strafkläger mit Fr. 1'000 entschädigen. Beantragt waren vier Monate Gefängnis und Fr. 7'000 Busse.

Stein des Anstosses waren die inzwischen öffentliches Allgemeingut gewordenen Äusserungen in einem Rundbrief Fischbachers von 1995, die wir gemäss Neue Zürcher Zeitung vom 18.4.1997 an dieser Stelle ebenfalls gerne wiedergeben:

„Viele mögen vorerst Mühe haben, wenn ich die Nationalsozialisten (Nazi) mit den Welt-Zionisten (Wezi) vergleiche. Es gibt Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten: Beide – die Nazi und die Wezi – leb(t)en in einem Machtrausch; beiden ist eine beispiellose Selbstüberheblichkeit und ein Führungsanspruch eigen; beide betreiben Rassismus in Reinkultur und Willkür. Die brutale Ausschaltung Anders-Denkender wurde von den Nazis offen betrieben, von den Wezi bald subtil und raffiniert, bald eklatant-aggressiv. Damit sind sie beide Demokratie-Feinde. Der grösste Unterschied besteht wohl darin, dass die Nazi überwunden sind, während die Welt-Zionisten weltweit noch nie so stark waren wie heute.“

Jeder Leser mag selber entscheiden, was er heute angesichts der dauernden Anklagen und Forderungen gegen die Schweiz und Fischbachers eigenem Schicksal davon halten soll.

Trotz dieser klaren Unterscheidung unterstellte das Gericht, Fischbacher habe „systematisch, planmässig und gezielt ‘die Juden’ herabgesetzt und verleumdet“. Der Verteidiger bezeichnete die Antirassismus-Artikel als „gesetzgeberische Missgeburt“ und „unselige Neuschöpfung“ mit „offenkundigen Fehlern“. Fischbacher sei „systematischem Meinungsterror“ ausgesetzt gewesen. Seine Arztpraxis sei ruiniert, er selber mit dem Tod bedroht worden. Er habe im Notstand gehandelt. Doch das machte dem Gericht keinen Eindruck.

Es handelt sich um ein offensichtlich politisch motiviertes Fehlurteil. Kein Richter kann sich einen Freispruch erlauben, im heutigen Umfeld schon gar nicht. So begnügte sich das Gericht halbbatzig, eine wesentlich mildere Strafe auszusprechen, als beantragt wurde. Das Urteil verkennt, dass „Zionisten“ als politische Bewegung nun mal keinen Sonderstatus geniessen, auch wenn die meisten von ihnen Juden sind. Es ist gut, dass Fischbacher Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, den es ist nicht einzusehen, weshalb die Zionisten als politische Interessengruppe vom Kampf der Meinungen ausgenommen sein sollen. Durch Fischbachers Kritik wird niemandem die Geltung als gleichwertiger Menschen abgesprochen. Rassismus und Machtstreben ist eine allgemein menschliche Unart. Auch Staatsanwalt Weltert hat Berufung erklärt: Er fordert, dass Fischbacher härter bestraft wird. Seither herrscht Funkstille in den Medien. Der Weiterzug des Urteils ist für Fischbacher risikoreich und kostspielig. Er hat als Einzelkämpfer keine finanzkräftige Stiftung im Rücken. Er ist fast allein bei der Verteidigung der Meinungsäusserungsfreiheit. Immerhin haben wir Gelegenheit, ihn durch unsere Kritik des Fehlurteil moralisch zu unterstützen.

Durch die Berichterstattung im in der Presse zum Verfahren gegen Dr. Fischbacher wurde die Absurdität des ARG offenkundig, was den Gutmenschen um Sigi Feigel zu denken geben dürfte. Es ging nicht mehr um Fischbachers Äusserungen, sondern nur noch darum, gerade ihm, der das Antirassismusartikel bekämpft hatte, den Meister zu zeigen und natürlich allgemein, Andersdenkende einzuschüchtern. Das ist die grösste Gefahr für die freiheitliche Demokratie. Es genügte den Berufsantirassisten nicht mehr, wie seit Jahren Andersdenkende in den Medien fertig zu machen, ihren Ausschluss aus Partei und Verbänden zu betreiben, sie sozial zu ächten und beruflich zu vernichten. Ein wenn auch noch so schlechtes Gesetz musste her, koste was es wolle, um sie auch noch zu kriminalisieren. Diese Verfolgung von Dissidenten wird sich eines Tages noch rächen.