Eklat im Prozess gegen Ernst Zündel
wegen Befangenheit einer Richterin

Monatelange Verhandlung vor der „Kanadischen Menschenrechtskommission“ ungültig

(Toronto/Kanada, 10. Juni 1998, exklusiv für Recht+Freiheit, Schweiz): Das monatelange, aufwendige und kostspielige Verfahren vor der Kanadischen Menschenrechtskommission (Canadian Human Rights Commission, CHRC) gegen den Deutschkanadier Ernst Zündel hat eine überraschende Wendung genommen und wurde einstweilen gestoppt. Wie sich herausstellte, war eine Richterin, Reva Devins, offensichtlich voreingenommen. Sie war von 1987-1993 Mitglied der Ontario Human Rights Commission. Diese Kommission hatte anlässlich der erstinstanzlichen Verurteilung Zündels wegen „Verbreitung falscher Nachrichten“ (über den Holocaust) am 13. Mai 1988 eine Pressemitteilung erlassen, in der Zündels damalige Verurteilung in schrillen Tönen kommentiert und begeistert begrüsst wurde. Es ist also so, wie wenn Devins schon über Zündel zu Gericht gesessen wäre. Beizufügen ist, dass Zündel am 27. August 1992 vom höchsten kanadischen Gericht freigesprochen und das Falsche-Nachrichten-Gesetz, unter dem er 10 Jahre lang gerichtlich verfolgt wurde, als verfassungswidrig abgeschafft worden war.

Im jetzigen Verfahren der CHRC geht es um genau das Gleiche wie im Verfahren vor dem Kriminalgericht gegen Zündel vor über 10 Jahren. Die Themen und Publikationen sind die gleichen. Damals ging es um die Schrift „Starben wirklich 6 Millionen?“ von R. Harwood. Heute geht es um die Zundelsite, eine von den USA aus betriebene Internet-Website. Der Angeklagte ist derselbe. Eine der Anklägerinnen (die Jüdin Sabina Citron) ist dieselbe. Mit andern Worten: Die Richterin Devins hatte mit der damaligen Presseerklärungen Zündel vorverurteilt. Ihre Voreingenommenheit ist offenkundig. Als Juristin hätte sie das wissen müssen.

Nun gilt in jedem zivilisierten Rechtsstaat, zu denen auch Kanada gehört, der elementare Grundsatz, dass ein Verfahren unrechtmässig ist, an dem ein voreingenommener Richter mitgewirkt hat. Zündels Anwalt, Douglas Christie, hat nach Bekanntwerden von Devins Voreingenommenheit denn auch sofort ohne Wenn und Aber die Einstellung des Verfahrens verlangt.

Trotz der klaren Rechtslage wurde vor dem aus drei „Politkommissaren“ bestehenden Sondergericht namens „Canadian Human Rights Commission“ eineinhalb Stunden über diesen Punkt verhandelt. Nebst vielen spitzfindigen Argumenten brachte die durch ein Dutzend Anwälte vertretene Klägerseite (Zündel hat nur zwei Verteidiger) vor, dass bereits schon eine Unsumme von Steuergeldern verpulvert wurde. Das sagten ausgerechnet die Interessengruppne der Klägerseite (B’nai B’rith, Simon Wiesenthal Center, Canadian Jewish Congress etc.), welche um jeden Preis – aber auf Staatskosten! – ihre Ansicht von „Political Correctness“ durchstieren und die Zundelsite vom Internet verbannen wollen. Nach zwei Minuten Beratung verkündete der Vorsitzende „Oberinquisitor“ Claude Pensa, dass das Verfahren bis zur zweiten Novemberwoche vertagt werde.

Die kanadischen Medien hatten wie auf unsichtbaren Befehl bislang zu Zündels CHRC-Verfahren geschwiegen, obwohl sie immer orientiert wurden. Nach dem Eklat wollte Zündel im Parlamentsviertel von Ottawa eine Pressekonferenz abhalten. Das wurde ihm auf Druck zionistischer Kreise per Dekret verboten, was einen landesweiten Entrüstungssturm in den Medien auslöste. Das Vorgehen der CHCR gerät immer mehr unter Beschuss und immer mehr Bürger Kanadas missbilligen den Missbrauch staatlicher Institutionen durch Sonderinteressengruppen zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit.

Wie das Verfahren gegen Zündel letztlich auch ausgehen mag, die Verhandlungen brachten erneut eine enorme Fülle an Material, das der kritischen Aufarbeitung und Kommentierung durch Juristen und Historiker harrt. Wir werden in unserer Zeitschrift Recht+Freiheit noch vertieft über das Zündel-Verfahren berichten (Abonnementsdienst: Presseclub Schweiz, Postfach 105, 4008 Basel. Keine Auslandlieferung!). Der vorliegende Bericht kann als exklusiv für die Schweiz gelten, da die gleichgeschalteten Regime-Medien bisher jede Berichterstattung vermissen liessen.

Täglich aktuelle Informationen zum Zündel-Verfahren und aktuelle Berichte in englisch zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit kann per e-Mail bei irimland@cts.com angefordert werden. Die früheren Z-Grams zum CHRC-Verfahren können abgerufen werden unter http://www.webcom.com/ezundel/english/zgrams/zg1998/zgramtoc.html