Missachtung von Verfassung und Gesetz durch den Politfilz

In seiner Botschaft vom 20. November 1996 hat der Bundesrat die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 als nach wie vor tragfähiges Fundament der Eidgenossenschaft bezeichnet. (Den genauen Wortlaut entnehme man bitte unserem Beitrag der Ausgabe 2/99 „Bleibt die Schweiz unabhängig und frei?“) Knapp 2½ Jahre später vollzieht unsere Regierung mit der als „Reform“ oder auch als „Nachführung“ getarnten Totalrevision eine Kehrtwende von 180 Grad. Anlässlich ihrer Amtsübernahme haben die Bundes-, National- und Ständeräte einen Eid folgenden Wortlautes abzulegen:

„Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten; die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wahren; die Unabhängigkeit des Vaterlandes, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bürger zu schützen und zu schirmen und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mit Gott helfe.“

Gott helfe ihnen! – sonst wird das Volk nachhelfen müssen.

Die Mitglieder, die den Eid leisten, sprechen stehend und mit erhobenen Schwurfingern die Worte „Ich schwöre es“ (bzw. „Ich gelobe“). Die anwesenden im Saale und auf den Tribünen werden aufgefordert, sich bei der Eidesleistung zu erheben. An Stelle des Eides kann ein Gelübde desselben Inhalts wie die Eidesformel geleistet werden, wobei die Anrufung Gottes entfällt. Ein Mitglied, das Eid oder Gelübde verweigert, darf an den Regierungs-Verhandlungen nicht teilnehmen.

„Es ist nicht einzusehen, dass wer den Eid oder das Gelübde verweigert, sein Mandat nicht ausüben darf, wer aber Eid oder Gelübde ablegt, sich aber nicht daran hält, im Amte bleiben darf“ (Hans R. Bachofner, Zürich, in Verfassungstreue und Verfassungsbruch). Jeder Bürger, der eine Vorschrift missachtet oder gegen ein Gesetz verstösst, hat mit empfindsamsten Strafen zu rechnen. Wir fordern daher, dass für die fehlbaren Mandatsträger dieselben Massstäbe zu gelten haben wie für Hinz und Kunz. Wer staatstragende Grundgesetze der Eidgenossenschaft mannigfach verletzt (hat) und mit der neuen Verfassung „den Weg zu einer Schweiz als liberalistisch-sozialistische Provinz einer Weltregierung [ebnet]“ (KVP) und dadurch die Unabhängigkeit, die Freiheiten und Rechte des gesamten Volkes wissentlich in ernsthafte Gefahr bringt, darf nicht mit Samthandschuhen angefasst werden.

Wer die Schweiz einer „internationalen Ordnung“ unterstellen und „Völkerrecht“ über unsere Bundesverfassung stellen will, erfüllt unzweifelhaft die Tatbestände von Artikel 266 StGB (Gefährdung der Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft) und Artikel 275 StGB (rechtswidrige Störung bzw. Änderung der verfassungsmässigen Ordnung der Eidgenossenschaft). Nach dem Gesetz werden diese Vergehen mit Gefängnis von einem bis zu fünf Jahren bestraft. In schweren Fällen kann auf lebenslängliches Zuchthaus erkannt werden.

Die Mehrheit der Bürger hatte vier Wochen vor der Stimmabgabe vom 18. April 1999 noch keine Informationen zu den anstehenden Fragen der Totalrevision, bei der über rund 100 geänderte Verfassungsartikel zu entscheiden ist. Einzelne Politiker erklärten daher, „der Wille zur Überrumpelung [durch die Regierung] ist doch sehr deutlich erkennbar“ (Basellandschaftliche Zeitung 20.3.99, S. 27). Die Katholische Volkspartei Schweiz (KVP, Internet: www.kvp.ch) spricht in ihrem Informations-Bulletin vom April 1999 von „bewusst angewendeter Überrumpelungstaktik des Bundesrates“. Der Verfassungsentwurf enthalte eine „neomarxistische Definition“ der Familie als „Gemeinschaft von Erwachsenen und Kindern“ (Schwulenhochzeiten und Homosexualität als staatlich anerkannte „Lebensform“) und „widerspreche damit diametral der christlichen Soziallehre“.

Artikel 120 der Bundesverfassung regelt für eine Totalrevision den Ablauf wie folgt: 1. Volksabstimmung ob Totalrevision ja oder nein, 2. Wenn ja: Neuwahlen der beiden Räte (National- und Ständerat) und daran anschliessend (3.) die Totalrevision. Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass dieselben Leute, welche die Totalrevision fordern, diese dann auch durchführen. Genau das ist geschehen! Dieser Volksbetrug mitsamt den vielfach begangenen Verfassungsbrüchen der vergangenen Jahre, sollen jetzt mit der Annahme der Bundesverfassungs-„Revision“ nachträglich für rechtmässig erklärt werden. Darum NEIN zur neuen Verfassung.