Entstehung einer Diffamierungskampagne

Ernst Indlekofer

Ernst Indlekofer ist Gründer des Presseclub Schweiz und seit 1995 Herausgeber der Club-Zeitschrift Recht+Freiheit. 1993 war er Initiant und Co-Präsident des Referendumskomitees („Aktion für freie Meinungsäusserung“) gegen das „Antirassismusgesetz“ (ARG). Da die Systempresse nicht genehme Leserbriefe systematisch boykottiert, nimmt Ernst Indlekofer die Gelegenheit wahr, sich im Internet gegen die Diffamierungskampagne zu wehren.

(Mai 1998): Eine systematische Hetzkampagne gegen mich veranlasste mich im März 1996 in Recht+Freiheit Nr. 2/96 mit einem eigenen Beitrag („Anatomie der Lügen“) an die Öffentlichkeit zu gelangen. Immer wieder tauchten in den Medien die niederträchtigen und gemeinen Lügen auf, ich würde „rassistische“ Flugblätter verteilen, ich nähme an „rassistischen“ Aktionen teil und ich würde überhaupt „rassistisches“ Gedankengut verbreiten. Angefangen hatte alles Anfang 1993, nachdem ich das Referendums-Komitee gegen das Antirassismusgesetz ins Leben gerufen hatte. Die „Classe Politique“ war unter Mithilfe des straff organisierten Medienklüngels gewillt, das neue „Maulkorbgesetz“ am Volk vorbei in Kraft zu setzen. Ihre Hoffnungen waren nicht unbegründet, denn keine einzige Partei und kein Parlamentarier hatten den Mut, dem unschweizerischen Gesinnungsstrafartikel, wie er totalitären Staaten eigen ist, die Stirn zu bieten. Als ich als in der Öffentlichkeit Unbekannter dies dennoch wagte, hatte ich sogleich den Zorn des Medienklüngels und ihrer Hintermänner heraufbeschworen. Gemäss dessen Primitivlogik war ein Gegner der Antirassismusvorlage automatisch ein Rassist. Da ich aber nie ein „rassistisches“ Flugblatt geschrieben noch verteilt hatte, konnte ich mir einfach nicht erklären, was mit dieser Unterstellung gemeint war und konnte mich daher gegen diese niederträchtigen Verleumdungen nicht wehren. Das Rätselraten fand drei Jahre später ein Ende, als in der Jüdischen Rundschau Maccabi (JR) vom 15. Februar 1996 behauptet wurde, ich hätte „an der Delegiertenversammlung der SVP [Schweiz. Volkspartei] Schweiz ein rassistisches Pamphlet“ (siehe weiter unten) verteilt. Nun wusste ich also, welchen Aufhetzern die Schweizer Zeitungen fast drei Jahre lang aufgesessen waren. Nun konnte ich endlich die Öffentlichkeit informieren:

Anatomie der Lügen

(Recht+Freiheit Nr. 2/1996): Am 14. Februar 1996 erschien am Teletext des Fernsehen DRS plötzlich aus heiterem Himmel die Meldung „Der wegen rassistischen Äusserungen umstrittene Basler Ernst Indlekofer ist aus der SVP Basel-Stadt ausgetreten und damit einem Parteiausschluss zuvorgekommen, wie SVP-Generalsekretärin Myrtha Welti bestätigte.“ Ein Tag nach dem Fernsehen folgte das Boulevardblatt BLICK mit einer ähnlichen Bekanntgabe. Tatsächlich kündigte Ernst Indlekofer seine Parteimitgliedschaft. Jedoch schon am 25. September 1995 mit eingeschriebenem Brief:

«Liebe Kolleginnen und Kollegen

Viele Auf und Nieder hat unsere wenig mehr als vier Jahre alte Kantonalpartei erlebt, und manchen Streit kameradschaftlich ausgefochten. Unsere spitze Feder an die Adresse Ogis, nach seiner unrühmlichen „Pont-du-Mont-Blanc“-Ansprache an das Volk [1. Jan. 93], hatte für Aufmerksamkeit gesorgt, die wir leider nicht genutzt haben.

Wir haben manche Abstimmungsvorlage zusammen diskutiert und oftmals auch aktiv Einsatz geleistet. Wir waren mehrheitlich gegen den EWR-Beitritt der Schweiz und für die Beibehaltung der Schweizer Armee. Andere Male waren wir nicht so einig, etwa bei der Abstimmung gegen die NEAT, gegen den Beitritt zum IWF und beim Beitritt zum neuen GATT [WTO]. Die negativen Folgen der Annahme dieser drei Vorlagen sind so sicher wie das Amen in der Kirche.

Ohne Euch habe ich dann für das grundlegende Menschenrecht der freien Meinungsäusserung, mit anderen Kollegen zusammen, unserem Volk eine Referendumsabstimmung ermöglicht und den Beitritt zur UNO-Konvention gegen Rassendiskriminierung bekämpft – und mich mit Anfeindungen abfinden müssen.

Heute stehen wir als Partei drei Wochen vor den Parlamentswahlen – und unser Volk vor einem unsäglichen Scherbenhaufen einer unfähigen Landesführung, die fremde Interessen über jene des eigenen Volkes stellt. Der Kampf um unsere verfassungsmässigen Rechte lässt uns keine Zeit zum Ausruhen. Ich habe schon 1992 in einem Brief an Präsident Hans Uhlmann vorausgesagt, dass grosse politische Umwälzungen eintreten werden. Er wollte oder konnte mich nicht verstehen – wie so viele andere –, die immer noch nichts gemerkt haben, auch nicht.

Für mich gibt es kein Stehenbleiben, wenn für Recht und Freiheit und Wahrheit gekämpft werden muss. Deshalb erkläre ich heute meinen Austritt aus der SVP Basel-Stadt. Meine besten Wünsche für ein gutes Gelingen Eurer Arbeit mögen Euch alle auf dem weiteren Wege begleiten.

Mit freundlichen Grüssen

sig. E. Indlekofer»

Was veranlasste die Medien, ihre Meldung fast fünf Monate lang zurückzuhalten? Anbetrachts der Aufmerksamkeit die heute einer alten Angelegenheit gewidmet wird, ist dies völlig unverständlich. Der zeitliche Abstand zum Parteiaustritt sollte für die Bevölkerung Anlass sein, die fragwürdigen Meldungen zu hinterfragen. Mit einer Analyse des zeitlichen Ablaufs der Dinge wollen wir Licht ins Dunkel bringen:

Kündigung der SVP-Mitgliedschaft am 25. September 1995, noch einen Tag vor der 2. Parteiversammlung 95 der SVP Basel-Stadt. Eine Woche später, am 2. Oktober, erschien Doppel-Nr. 4/5 von RECHT+FREIHEIT, in der Indlekofer empfahl, seine eigene Partei nicht zu wählen, weil sie am Niedergang unseres Staates massgeblich mitbeteiligt ist. Die Kündigung seiner Mitgliedschaft war die logische Konsequenz seiner Wahlempfehlung. Zwei, drei Wochen nach dem Austritt erhielt er einen Telefonanruf vom Schweizer Fernsehen, das ihn zum Parteiausschluss befragte. Dabei liess er die Anruferin unmissverständlich wissen, dass: 1. Der Parteiausschluss eine Lüge ist, denn er kann nur von der Mitgliederversammlung (GV), nicht aber von einer normalen Parteiversammlung beschlossen werden; 2. Ein Ausschluss war in der Einladung zur Parteiversammlung vom 26. September 1995 nicht traktandiert, und mit diesem Mangel wäre er sogar für eine GV rechtswidrig. Die Anruferin schien überzeugt und verzichtete auf das Angebot, ihr eine Kopie der Versammlungseinladung zu senden. Der Fall schien erledigt.

Es war Indlekofer klar, dass die illuminierte SVP-Führung seit 1993 versuchte, ihn aus der Partei zu entfernen, weil er gewagt hatte, am Samstag, 20. März 1993, in Olten, den Kampf gegen das Antirassismusgesetz zu eröffnen (BaZ 22.3.1993). (Die Presse äusserte sich über die Drohung mit dem Referendum, das sie durch Schweigen verhindern wollte, unisono überrascht.) Die SVP-Führung verweigerte sodann Indlekofer satzungswidrig die Eintrittskarte an die Delegiertenversammlung vom 17.4.1993 in Luzern. Es ist heute klar, dass sie befürchtete, er würde vor versammelten Medienvertretern für sein Anliegen die Trommel rühren. Seit Beginn seiner Parteizugehörigkeit hatte er an keiner Versammlung gefehlt. Erst nachdem er mit Massnahmen drohte, überliess man ihm die Eintrittskarte eines verhinderten Kollegen. Das für den Ernstfall vorbereitete Flugblatt liess er, im Text entsprechend angepasst, von Hilfskräften an eben dieser Delegiertenversammlung verteilen. Wegen einer Panne auf der Autobahn kamen die zwei Helfer zu spät und verteilten fünf Minuten vor Beginn im Versammlungssaal, statt wie vereinbart vor dem Kursaal an die Ankommenden. In Panikstimmung bewegte sich Myrtha Welti schnell und leise durch die Reihen der versammelten Medienvertreter des Fernsehen und der Presse und nahm die Flugblätter zurück. Auch den Delegierten nahm sie diese weg! Doch viele liessen sich nicht bevormunden und hielten das Blatt zurück. Unter diesen gibt es Zeugen, dass sich im Saal alles so abgespielt hat, wie hier beschrieben. [Für die Richtigkeit des nachfolgenden Flugblatt-Textes liegt eine schriftliche Zeugenbestätigung eines SVP-Delegierten vor.]

 

«Rede und Pressefreiheit durch Gefängnisstrafe bedroht

Bundesrat und Parlament wollen die UNO-Konvention gegen Rassendiskriminierung ratifizieren und unser Strafrecht entsprechend revidieren. Sofern sich die Ständevertreter an den heute gültigen Wortlaut der Bundesverfassung halten, wozu sie de jure sowie durch ihren Eid auch moralisch verpflichtet sind, erfordert das neue Gesetz zwangsläufig eine Änderung der Bundesverfassung, die dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müsste. Unsere Demokratie verliert jeden Sinn, wenn Bürger und Bürgerinnen mit juristischen Spitzfindigkeiten an der Nase herumgeführt werden.

Artikel 49 BV lautet: „Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich.“ Artikel 55 BV besagt: „Die Pressefreiheit ist gewährleistet.“ Diese beiden Artikel sollen offenbar künftig nur noch beschränkt gelten. Nachdem das Schweizervolk 1986 die UNO-Mitgliedschaft mit 76 Prozent Nein-Stimmen wuchtig verworfen hat, plant unsere Classe Politique anscheinend einen schrittweisen UNO-Beitritt durch die Hintertür.

Vergangenen Monat wurden zwei Personen, die ein Asylantenheim in Brand gesteckt hatten, zu Recht zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Wer einen Ausländer tätlich angreift, kann wegen Körperverletzung, wer ihn beschimpft, wegen Ehrbeleidigung bestraft werden. Die bestehenden Gesetze bieten ausreichende Handhabe zur Ahndung ausländerfeindlicher Delikte. Ziel des geplanten Maulkorbgesetzes ist offenbar, jede Kritik an der unverantwortlichen Asyl- und Einwanderungspolitik des Bundes zu unterdrücken. Das Vergehen des „Rassismus“ kann dabei a priori nur von Einheimischen begangen werden! Ist das nicht Schweizerfeindlichkeit, umgekehrter Rassismus?

Das „Antirassismusgesetz“ ist derart schwammig formuliert, dass beispielsweise ein Hausbesitzer, der eine Wohnung statt an Asylanten an eine Schweizer Familie vermietet, wegen „Rassendiskriminierung“ belangt werden könnte. Selbst blosse Unmutsäusserungen wären möglicherweise strafbar, denn solche könnten ja als „öffentlicher Angriff auf eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse“ gedeutet werden.

Seit Jahrzehnten hat es in der Schweiz keine politischen Prozesse und keine politischen Gefangenen mehr gegeben. Soll dem nun anders werden? Nach Ansicht mancher SVP-Politiker offenbar ja! Wissen diese Politiker, wie weit sie sich inzwischen von der Meinung der Basis entfernt haben?

Mit einfältigen Schlagworten wie „Rassismus“ und „Fremdenfeindlichkeit“ stempeln die fast schon gleichgeschalteten Medien die Forderung nach einer vernünftigen Ausländerpolitik und nach Wahrung unserer kulturellen und nationalen Identität ab. Will unsere Partei es ihnen wirklich gleichtun?

Als freies Land braucht die Schweiz keine Einheitsideologie und keine Gedankenpolizei. Deshalb ein klares Nein zum geplanten Maulkorbgesetz!

Ernst Indlekofer

Basel, 17. April 1993»

Jeder kann selber entscheiden, ob und inwieweit dieses Flugblatt rassistische ist oder nicht.

Der damalige Präsident Uhlmann distanzierte sich hochnotpeinlich von der Flugblattaktion! Über das Antirassismusgesetz verlor die Versammlung kein Wort. Hat von den 20 Medienleuten keiner das Flugblatt gelesen, bevor es zurückgenommen wurde? Warum schwiegen alle Zeitungen über den Vorfall? Die Verschwörung war offensichtlich von Anfang an perfekt!

Am 1. Februar 1996 war in der Jüdischen Rundschau Maccabi (JR), auf Seite 15, folgendes zu lesen: „Ernst Indlekofer aus Basel greift in seinem Pamphlet ‘Recht und Freiheit’ das ARG und seine Befürworter scharf an. Der SIG wird diese Schrift prüfen und das weitere Vorgehen im Rahmen der GL und der Juristenkommission besprechen.“ Glauben diese Leute, unsere Rechtsberater würden die Texte vor der Freigabe nicht auf Fussangeln prüfen, an denen uns jene aufhängen möchten? Das angekündigte „weitere Vorgehen“ scheinen diese allerdings nicht nur besprochen, sondern auch Anweisungen gegeben zu haben, damit „das weitere Vorgehen“ in ihrem Sinne abläuft. Die zwei Wochen später grassierenden Ausschlussmeldungen sind starke Indizien für eine solche Annahme.

Auf einsame Spitze trieb die Jüdische Rundschau ihre Angriffe am 15. Februar 1996. Auf Seite 7 unter dem Titel „Endlich: Indlekofer ausgeschlossen!“, werden hemmungslos Lügen verbreitet: Er würde „rassistisches Gedankengut verbreiten“; „seit dem 26. September 1995 ist Ernst Indlekofer auf Beschluss der Baselstädter Partei nicht mehr Mitglied der SVP“; „Die schweizerische Partei übte seit langem Druck aus, erklärte Myrtha Welti, aber formal sei sie an die Bestimmungen gebunden gewesen, dass nur die Mitgliederversammlung [GV] einer Kantonalpartei ein Mitglied ausschliessen könne“; „dann schrieb er einen Brief, in dem er versprach, bei der nächsten Mitgliederversammlung den Austritt zu geben“; „an der GV der SVP Luzern habe sich Indlekofer Zutritt verschafft und rassistische Pamphlete verteilt“; „der damalige Präsident Hans Uhlmann forderte ihn auf, den Saal zu verlassen“; er „hatte sich stets mit seiner Parteizugehörigkeit gebrüstet“.

Für die Liederlichkeit der Lügenjournalistik zeugt schon die Verwechslung der „Delegiertenversammlung der SVP Schweiz in Luzern“ mit der „GV der SVP Luzern“. Ernst Indlekofer bekräftigt ausdrücklich das Nachfolgende:

«Ich wurde nicht wie behauptet, ausgeschlossen. Die stark überwiegende Mehrheit meiner Basler SVP-Kollegen war gegen den von der SVP Schweiz diktierten Ausschluss. Wie aus der JR richtig hervorgeht, wäre für den Ausschluss eine Mitgliederversammlung (GV) notwendig gewesen. Tatsächlich war am 26.9.1995 nur eine Parteiversammlung. Die Lüge fällt damit in sich zusammen. Es gibt keinen Brief in dem ich meinen Austritt versprochen habe. Ich war während der gesamten Dauer der Delegiertenversammlung anwesend und nahm auch am gemeinsamen Mittagessen teil. Hans Uhlmann forderte mich nicht auf, den Saal zu verlassen. Die JR dichtet mir eine Machtfülle an, die ich nicht habe. So hatte ich auf Zeitungsmeldungen, in denen ich als SVP-Mitglied genannt wurde, keinen Einfluss. Ich habe mich nicht mit der SVP-Zugehörigkeit gebrüstet, denn die satzungswidrige Haltung dieser Parteiführung hat mich zunehmend angewidert.

Ich stelle ausserdem klar, dass unsere Staatsform nach wie vor die Demokratie ist. Als Bürger bin ich Teil des Souveräns. Ich fühle mich für unser Volk mitverantwortlich und ich werde mich nicht hindern lassen, für unsere verfassungsmässigen Rechte und Freiheiten zum Wohle der Eidgenossen zu kämpfen. Das erbärmliche Verhalten einiger SVP-Mächtigen, die das Volk täuschen und sich korrumpieren lassen, ist verabscheuungswürdig. Leider stehen ihnen die anderen Bundesratsparteien in nichts nach. Diese vier Parteien tragen alle Merkmale einer Ochlokratie“ [Herrschaft des Pöbels].»

Nachdem die SVP Basel-Stadt die von den Berner Kollegen geforderten Rassismus-Beweise gegen Indlekofer nicht beschaffen konnte, wird jetzt von der JR erstmals das bisher nicht genannte Corpus delicti genannt. Indlekofer wird seit 1993 vorgeworfen, „rassistisches Gedankengut verbreitet“ oder „rassistische Aktivitäten unternommen“ zu haben. Als Grundlage für diese perfiden Verleumdungen nennt die JR in ihrer hasstriefenden Schrift, ein an die SVP-Delegierten verteiltes „rassistisches Pamphlet“.

Das blossgelegte Lügengeschwür ist in seinem ganzen Ausmass kennzeichnend für die durch nichts gerechtfertigten Rassismusbeschuldigungen an die Adresse der politischen Gegner, heute wie in vergangenen Tagen. Quelle solcher Falschinformationen ist auffällig oft die Jüdische Rundschau (JR). Die linken Zeitungen und die Ringier-Presse verbreiten diese Unwahrheiten und Fantasieprodukte dann über das ganze Land. Andere Zeitungen ziehen nach. Über einen Vorfall, bei dem die SonntagsZeitung eine Lüge der JR übernahm, haben wir in RECHT+FREIHEIT Nr. 3/1995 geschrieben (S. 4, „Wahrheit“). Ebenso berichteten wir über die Sprachvorgabe durch das Israelitische Wochenblatt (IW). (Nr. 6/1995, S. 1, „Bundesarchiv“).

Man darf sich fragen, was der nächste Schritt in der Rufmordkampagne gegen Indlekofer sein wird. Schon am 14.9.1995 drohte die JR, dass er „von den zuständigen Stellen“ beobachtet wird (RECHT+FREIHEIT Nr. 4/5-1995, S. 8, „Geheimdienste“). Lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben unserer Zeitung, wie die volksfeindliche Nomenklatura jetzt die ihr unbequeme Opposition mit dem Antirassismusgesetz ausschalten will. Dass das Ziel dieser böswilligen Angriffe unserer RECHT+FREIHEIT gilt, dürfte wohl allen klar sein.

Nachtrag

(Mai 1998): Die mutmasslich von der Jüdischen Rundschau angezettelte Rufmordkampagne in verschiedenen Schweizer Medien fand ihren Fortgang in einer Strafanzeige und dem darauf folgenden Inquisitionsprozess, wegen angeblichem Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB. Im schriftlichen Urteil der 1. Instanz, gegen das ich Appellation erklärt habe, wird mir mittels hanebüchenen Verdrehungen und einer unsäglichen Wortklauberei unterstellt, ich würde in RECHT+FREIHEIT die jüdische Bevölkerungsgruppe systematisch herabsetzen und die Massenvernichtung der Juden in den Konzentrationslagern gröblich verharmlosen bis leugnen. Wer unsere Zeitschrift liest, weiss, dass nichts davon wahr ist. Aus der Tatsache, dass ich die Ehre der Schweiz verteidige, indem ich die frechen Einmischungen, Unterstellungen und Ansinnen einiger Juden und jenen, die ihnen nach dem Munde reden, kritisiere und indem ich der andauernden Holocaust-Propaganda Tatsachen gegenüberstelle, die von den Massenmedien systematisch unterdrückt werden, wird mir einfach ein Strick gedreht. Die Ausgaben 4–5/95, 6/95 sowie 1/96 seien in ihrer Gesamtheit rassistisch, behauptet das Gericht. Man vergleiche doch einmal diese drei Ausgaben von RECHT+FREIHEIT mit der Erpressungskampagne durch die Goldfresserbande und mit Bronfmans Kriegsdrohung an die Schweiz (Kriegsdrohung ist immer Völker-Vernichtungsdrohung!), sowie mit den widerwärtigen Unterstellungen eines D’Amatos und Konsorten. Nicht zu vergessen auch die deplazierten Äusserungen des Juden Sigi Feigel an die Adresse der 45% Schweizer, die das Antirassismusgesetz abgelehnt haben, sowie seine Attacken gegen den Tierschützer Erwin Kessler, der Juden kritisiert, die empfindsamen Tieren ohne vorherige Betäubung den Hals durchschneiden. Es wird dann schnell klar, welche Seite die Sprache der „Herabsetzung bzw. Diskriminierung in einer die Menschenwürde verletzenden Form“ benutzt. Ob Staatsanwälte und Richter noch nicht bemerkt haben, dass viel eher jene rassistisch sind, die bei jeder Gelegenheit mit dem Antisemitismusvorwurf um sich werfen?

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