Zur Funktion des „Antirassismusgesetzes“
Agnes Stauffacher
Der Antifaschismus hat für die schlimmsten Ungeheuerlichkeiten die Rechtfertigung geliefert. Er stellt das Alibi des Totalitarismus dar. Er erlaubt es, gegen jeden beliebigen Gegner, der für mehr oder weniger „faschistisch“ erklärt wird, planmässige Vorgehensweisen anzuwenden, die den „Faschisten“ zugeschrieben werden. Das heisst, der Antifaschismus ist der mentale Mechanismus, dank dessen alle moralischen Schranken und alle Zurückhaltung in der Ausübung von Gewalt gegenüber dem Gegner durchbrochen werden können. Der Antifaschismus wird darin nicht einmal von der Verpflichtung begrenzt, den Faschismus in seiner Ungeheuerlichkeit nicht übertreffen zu dürfen; besser gesagt, diese Verpflichtung ist illusorisch, kann sich der Antifaschist doch die Ungeheuerlichkeiten seines Gegners frei zurechtphantasieren. Der Antifaschist hat also seinen Anteil daran, dass die Ungeheuerlichkeit, die er zu bekämpfen meint bzw. behauptet, Wirklichkeit wird.
Georges Piscoci-Danesco, rumänischer Dissident unter der kommunistischen Ceausescu-Diktatur, der in Frankreich die Freiheit zu finden wähnte, ehe er die dortigen Realitäten kennenlernte.[1]
Im Jahre 1997 ist die Schweiz, wie zuvor bereits die BRD, Österreich und Frankreich, aus dem Kreis der freiheitlichen Rechtsstaaten ausgetreten. In jenem Jahr fanden aufgrund des am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen, doch in den ersten beiden Jahren seines Bestehens nur sehr zögerlich angewandten „Antirassismusgesetzes“ (Artikel 261bis des Strafgesetzes) zahlreiche politische Prozesse statt, bei denen Menschen ausschliesslich wegen gewaltlos geäusserter Ansichten verurteilt wurden.
Die Abschaffung der Meinungsfreiheit sowie die Einführung der totalitären Gesinnungsjustiz in unserem Land fällt in die Zeit eines beispiellosen wirtschaftlichen, sozialen und moralischen Niedergangs:
Zum Zeitpunkt, wo diese Schrift in Druck geht, sind in der Schweiz fast 200'000 Menschen arbeitslos; zusammen mit den nicht mehr in den Statistiken auftauchenden „Ausgesteuerten“ dürften die Zahl der Arbeitslosen bald einmal 300'000 betragen. Ein Licht am Ende des Tunnels ist nicht in Sicht, und die Verantwortlichen tun schon gar nicht mehr so, als könnten sie das Problem in den Griff bekommen. Die Wirtschaft schaltet und waltet ohnehin schon längst, wie es ihr beliebt, ohne sich um das parlamentarische Kasperletheater in Bern auch nur im geringsten zu scheren. Ereignisse von ungeheuerlicher Tragweite wie Firmen- und Bankfusionen, durch die Tausende und Abertausende von Arbeitsplätzen vernichtet werden, lösen bei den Politikern bloss noch hilfloses Staunen aus. Unsere Regierung hat anscheinend nur noch ein einziges Ziel vor Augen: Rein in die EU, und zwar ganz, ganz rasch, damit sie die Verantwortung für die Zukunft unseres Landes an die Brüsseler Bürokraten abtreten kann!
Die Einführung der Zweiklassengesellschaft schreitet munter voran. Zwei Drittel der Bevölkerung leben – vorderhand noch! – gut bis sehr gut, das letzte Drittel nähert sich immer rascher der Armutsgrenze. Die Zahl der „working poor“, um einen amerikanischen Modeausdruck zu übernehmen, also jener Familien, die mit dem Verdienst des Ernährers nicht mehr über die Runden kommen, steigt rapid an.
Die Kriminalität wuchert krebsartig, was in erster Linie die Segnungen der gesteuerten Masseneinwanderung widerspiegelt, die uns die ersehnte „multikulturelle Gesellschaft“ bescheren soll. Im Sonntagsblick vom 1. Februar 1998 war zu diesem Thema zu lesen:
Die Kriminalität unter Asylbewerbern habe ein „nicht mehr tolerierbares“ Ausmass erreicht. Organisierte Banden aus dem Osten und dem Balkan missbrauchten das Asylwesen. Der Umfang des Drogenhandels „spottet jeder Beschreibung“. So steht es in einem internen Papier von Fachexperten der Sozial- und Polizeidirektoren (..). Verlangt wird von Koller ein umfassendes Massnahmenpaket gegen den Asylmissbrauch:
Überwachung der Asylzentren durch private Sicherheitsfirmen. Drohungen wie „Ich schlitze dir den Bauch auf“ oder „Ich entführe dein Kind“ verunsichern das Personal (...);
Kriminelle Asylbewerber sind in speziellen Zentren möglichst in abgelegenen Regionen unterzubringen. Bemängelt wird, dass kriminelle Asylbewerber nach der Untersuchungshaft bis zum Prozess auf freiem Fuss sind. So war ein türkischer Vater entsetzt, als er dem Vergewaltiger seiner Tochter nach der Tat auf offener Strasse begegnete ...
Dass diesen Zuständen nicht Einhalt geboten wird, lässt sich nicht mehr mit Unfähigkeit erklären, sondern nur noch damit, dass solcherlei von den Verantwortlichen gezielt angestrebt wird. Die Herrschenden wünschen sich ganz offenbar keine gesunde Gesellschaft, sondern eine kranke. Wie wäre es sonst möglich, dass sich drei von vier Bundesratsparteien SP, CVP und FDP (die SVP legte sich zu ihrer Ehre quer) gegen die Initiative „Jugend ohne Drogen“ ausgesprochen haben und dass die jüdische Bundesrätin Ruth Dreifuss im Kampf gegen diese Initiative in vorderster Front stand? Dreifuss und Konsorten wollen eben eine Jugend mit Drogen. Von einer krankgemachten Jugend ist nämlich keine Rebellion gegen dieses System zu erwarten, das ihr ihre Heimat und ihre Zukunft raubt.
Wer beispielsweise gegen den EU-Beitritt der Schweiz ist, wird als „Europagegner“ beschimpft, wer ja zur EU sagt, als „Europabefürworter“ gepriesen. Hierbei spekulieren die Meinungsmacher sehr geschickt darauf, dass der Begriff „Europa“ bei jedem Schweizer positive Gefühle auslöst, weil er im Unterbewusstsein stets mit der europäischen Tradition und Kultur verknüpft wird. Dass es nicht darum geht, ob wir Europa beitreten (denn zu dem gehören wir ohnehin seit eh und je), sondern ob wir uns einer supranationalen, bürokratischen Organisation mit immer unverhüllteren totalitären Bestrebungen auf Gnade und Ungnade unterwerfen und somit das ureuropäische Ideal der Freiheit preisgeben, wird wohlweislich verschwiegen.[2]
Ein nicht minder anschauliches Beispiel für den heutigen Neusprech bietet das Wort „Holocaust“. Der Ausdruck rührt vom griechischen Wort „Brandopfer“ her und bedeutet eigentlich „vollständig verbrannt“. Seit einigen Jahrzehnten wird er für die laut der offiziellen Geschichtsschreibung erfolgten Ausrottung der Juden in Vernichtungslagern und spurlose Beseitigung von Millionen jüdischer Leichen in Krematorien oder auf Scheiterhaufen verwendet. Nun ist aber seit zwei Jahren laufend von „Hilfe für Holocaust-Opfer“ die Rede. So veröffentlichte der Basler Doppelstab vom 2. Oktober 1997 auf der Titelseite ein „Interview mit Holocaust-Opfer Eli Carmel“. Wie kann ein vor über einem halben Jahrhundert Ausgerotteter noch ein Interview erteilen? Dass in jüngster Zeit auch gelegentlich „nichtjüdische Holocaust-Opfer“ durch die Spalten der Gazetten spuken, sei nur als Kuriosum erwähnt.
Bleiben wir bei „Holocaust-Opfer Carmel“. Dieses war am 25. Oktober 1939 von der Schweiz an das Deutsche Reich ausgeliefert worden; den Grund für dieses Vorgehen teilt uns der Doppelstab nicht mit. Carmel berichtet: „Es war klar, dass eine Ausweisung meinen sicheren Tod bedeuten würde [...]. Dass ich das Konzentrationslager dennoch überlebt habe, ist eine andere Geschichte, auf die ich hier nicht eingehen möchte.“ Warum eigentlich nicht? Warum verschweigt uns Herr Carmel die Geschichte seiner Rettung vor dem Tod, die doch sicherlich ungemein aufschlussreich gewesen wäre?
Dass die angeblich 30'000, in Wirklichkeit unvergleichlich weniger[3] von der Schweiz an der Grenze abgewiesenen oder nach Deutschland ausgelieferten jüdischen Flüchtlinge allesamt dem „sicheren Tod“ preisgegeben worden seien, ist eine Standardphrase der Medien. Nun stellt Eli Carmel einen lebendigen Beweis gegen diese Unterstellung dar. Ein anderer, nicht minder lebendiger Gegenbeweis ist der Jude Charles Sonnabend, der am 17. August 1942 bei Pruntrut ins besetzte Frankreich abgeschoben wurde. Laut dem Blick vom 20. Februar 1998 kam der damals 11jährige Charles zusammen mit seiner 15jährigen Schwester Sabine in „ein jüdisches Waisenhaus“. Wozu brachten die Deutschen jüdische Kinder in ein Waisenhaus, wenn sie doch sämtliche Juden ausrotten wollten und allenfalls noch die Arbeitsfähigen eine Zeitlang als Arbeitssklaven am Leben liessen?[4] Fragen über Fragen. Gefährliche Fragen; wer sich seine Existenz nicht drastisch erschweren will, tut gut daran, sie nicht öffentlich zu stellen.
Gefährlich ist es auch, sich bei der Lektüre des in der Handelszeitung vom 4. Februar 1998 veröffentlichten Interviews mit Herrn Rolf Bloch, dem Präsidenten des „Holocaust-Fonds“, allzuviel zu denken. Laut Bloch gibt es 1998 noch rund eine Million „Holocaust-Überlebende“. Statistiker, welche die Lebenserwartung für Versicherungsprämien berechnen, kämen da wohl zum Ergebnis, dass rund 3 Millionen Juden im Machtbereich des Dritten Reichs überlebt haben müssen, wenn 1998 noch eine Million davon am Leben waren. Was für Konsequenzen sich aus dieser Zahl ergeben, mag jeder selbst beurteilen.
Das sogenannte „Antirassismusgesetz“ ist auf jüdische Initiative entstanden. Am 12. Februar 1987 berichtete die Jüdische Rundschau Maccabi unter dem Titel „Die Schweiz erhält ein Antirassismus-Gesetz“:
Auch in der Schweiz soll es bald, wie in verschiedenen europäischen Ländern, ein Anti-Rassismus-Gesetz geben. Dies hat die [jüdischstämmige] Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Elisabeth Kopp, unlängst in einem Brief an den Genfer Nationalrat Petitpierre, der Mitglied der Licra[5] ist, bekräftigt. Die Licra hatte ein entsprechendes Gesetz in der Schweiz vorgeschlagen [...] Es wäre mehr als zu begrüssen, wenn auch die Schweiz ein entsprechendes Gesetz hätte, gegen Leute vom Schlage eines Max Wahl[6] oder einer Mariette Paschoud[7] vorzugehen.
Da die rechtsstaatlich gesinnten Kräfte lange zähen Widerstand leisteten und nach Annahme des Gesetzes durch National- und Ständerat unerwarteterweise ein Referendum zustande kam[8], dauerte es nach der Maccabi-Prophezeiung noch fast acht Jahre, bis das ersehnte „Antirassismusgesetz“ glücklich in Kraft gesetzt war. Über die beispiellose Lügenkampagne, mit der es durchgesetzt wurde, ist an anderer Stelle berichtet worden[9], so dass wir hier nicht mehr darauf eingehen müssen. Immerhin hat am 25. September 1994 genau die Hälfte der Kantone Nein gestimmt.
Dem unbedarften Stimmbürger war mittels einer wohlorchestrierten Medienkampagne weisgemacht worden, das Gesetz sei zum Schutz von Ausländern gegen rassistische Übergriffe erforderlich. In Tat und Wahrheit verfolgte es von Anfang an so gut wie ausschliesslich den Zweck, jede Kritik an Juden, zionistischer Tyrannei, dem von orthodox-jüdischen Kreisen gepflegten Schächten (einer in der Schweiz verbotenen tierquälerischen Schlachtart) sowie insbesondere an der jüdischen Version vom Zweiten Weltkrieg zu kriminaliseren. Einen schlagenden Beweis dafür liefert seine bisherige Anwendung in der Praxis: Sämtliche wichtigen Verfahren, die bisher aufgrund des Artikels 261bis geführt worden sind oder geführt werden sollen, sind auf jüdische Strafanzeigen hin erfolgt und gegen Personen gerichtet, die aus irgendwelchen Gründen den Ingrimm der Judenorganisationen erweckt haben. In dieser Schrift werden zehn exemplarische Fälle dokumentiert. Wohl gab es auch den einen oder anderen Prozess, bei dem es um die „Diskriminierung“ anderer Minderheiten ging wir erinnern an die närrische Justizposse im Kanton St.Gallen, bei der zwei FP-Kantonsräte zu 500 Fr. Busse verknurrt wurden, weil sie in einem Inserat aus Versehen von „Tamil-Touristen“ statt von „Asyl-Touristen“ geschrieben hatten , doch das ist Folklore.
Selbstverständlich konnten die Judenorganisationen das totalitäre Maulkorbgesetz nicht allein durchboxen. Als Shabbat-Goys[10] dienten ihnen in erster Linie Leute von der Linken. Dass sich die Linke enthusiastisch hinter das Projekt stellte, hat folgende Gründe:
Nach dem Untergang des Sowjetimperiums und der De-facto-Abschaffung des Kommunismus in China sowie fast allen exkommunistischen Drittweltländern stand die Linke vor den Trümmern ihres Weltbilds, denn der Marxismus hatte sich als die unheilvollste Utopie aller Zeiten erwiesen. In seinem Schwarzbuch über den Kommunismus kommt ein französisches Historikerteam zum Schluss, 85 Millionen Menschen seien dem Terror kommunistischer Regime zum Opfer gefallen.[11] Mit antiquierten Phrasen wie „Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“ konnten die Linken ihren Internationalismus nach diesem Fiasko nun nicht mehr vermarkten; an deren Stelle traten Sprüche wie „Offene Grenze für Flüchtlinge!“ und „Kampf dem Rassismus!“. Da die einheimische Arbeiterklasse, welche durch die Massenimmigration existentiell gefährdet wird, immer mehr nach rechts abdriftet Le Pens Front National ist heute in Frankreich die stärkste Arbeiterpartei , sucht die Linke ihr Heil im Import eines fremdstämmigen Ersatzproletariats und tritt für eine schrankenlose Drittwelteinwanderung ein. Unter diesen Umständen ist jeder, der gegen den „Rassismus“ zu Felde zieht, ihr natürlicher Verbündeter, also auch die Zionisten; diese kurbeln die ungezügelte Einwanderung von Menschen fremder Rassen und Kulturen emsig an, weil die einheimischen europäischen Völker dadurch ihrer Identität beraubt werden und sich eine Mischbevölkerung ohne gemeinsame Geschichte, Tradition und Kultur und ohne gemeinsame Wertvorstellungen niemals gegen ihre Herrscherkaste auflehnen wird: In der „multikulturellen Gesellschaft“ hat keiner mehr eine Heimat jeder ist Ausländer.
Das entscheidende Element in der Ideologie der westeuropäischen Linken ist nicht, wie weithin irrtümlich angenommen, der Antikapitalismus, sondern der Antinationalismus, deutlicher gesagt die Indländerfeindlichkeit. Dementsprechend bildet die Linke für den heute herrschenden Haifisch-Kapitalismus überhaupt keine Gefahr mehr, sondern ist dessen objektive Verbündete. Der Kapitalismus ist international, ist globalistisch, und da die Linke den Internationalismus und Globalismus in besonders reiner Form vertritt, lässt sie sich jederzeit mühelos als Hilfstruppe gegen die einzige noch bestehende Opposition, die nationale Rechte, mobilisieren. Da ist es nur logisch, dass die Linke den vom amerikanisch-jüdischen Whiskykönig und Milliardär Edgar Bronfman gesteuerten Lügenfeldzug gegen die Schweiz mit Begeisterung mitträgt; je linker ein Blatt heute ist, desto eifriger beteiligt es sich an der Verleumdungs- und Erpressungskampagne, die einer der mächtigsten und bösartigsten Grosskapitalisten des Erdballs gegen unseren Kleinstaat führt.
Dass sich das ARG (diese Abkürzung verwenden wir künftig für „Antirassismusgesetz“) implizit gegen den Holocaust-Revisionismus richtet, jene historische Strömung also, welche die offizielle Version vom Geschick der Juden während des 2. Weltkriegs einer wissenschaftlichen Untersuchung unterzieht, war für die Linke ein weiterer wichtiger Grund zu seiner Unterstützung. Sie benötigt nämlich das Schreckgespenst des „fabrikmässig mordenden NS-Regimes“, um von den Untaten des Bolschewismus abzulenken: Die den Nationalsozialisten zugeschriebenen Greuel überschatten zwar nicht quantitativ, aber doch qualitativ die Verbrechen selbst der grausamsten roten Despoten. Lenin, Stalin und Mao, so argumentieren die Linken, mögen ja noch so viele Millionen Menschen auf dem Gewissen haben, doch niemals haben sie ein ganzes Volk kollektiv zur Vernichtung verurteilt und tückisch in als Duschen getarnte Gaskammern gelockt! Zudem dient das NS-Schreckgespenst als Dauerargument gegen jede Form von Patriotismus („Nie wieder!“ „Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!“) und verleiht dem Kampf der Internationalisten gegen jene, welche die Eigenart der Völker und die Souveränität der Nationen bewahren wollen, die ideologische Weihe.
Aus demselben Grund brauchen auch die „Bürgerlichen“, die genau wie die Linken Teil des heute herrschenden internationalistischen Systems sind, den Kinderschreck des Nationalsozialismus als Inbegriff des absoluten Bösen, etwa nach der Devise: „Die heutigen Zustände mögen ja unerfreulich sein, aber wenn wir sie mit dem Dritten Reich und seinen Gaskammern vergleichen...“ Dadurch soll jede nationale Alternative zum herrschenden System diskreditiert werden. In Frankreich, jenem westeuropäischen Land, wo der Verfaulungsprozess der Gesellschaft und die Verelendung weiter Volksschichten am weitesten fortgeschritten sind, haben die Regierenden (ob gerade eine sozialistisch-kommunistische oder eine gaullistisch-liberale Koalition am Ruder ist, spielt keine Rolle; Unterschiede sind da nicht mehr auszumachen) dem französischen Volk kein Konzept zur Lösung der Krise zu bieten, keine Idee, keine Vision, keine Hoffnung nichts ausser dem Argument: Stimmt für uns, sonst kommt der böse Le Pen, der wiedergeborene Adolf!
Die Ursachen des wirtschaftlichen und sozialen Desasters, das weite Teile Westeuropas erfasst hat, lassen sich in zwei Worten zusammenfassen: Staatsverschuldung und Internationalismus.
Staatsverschuldung. Die Staatsschulden der Schweiz überstiegen im April 1998 100 Milliarden Franken, denn da es die Regierenden einfach nie fertigbringen, mit den eingenommenen Geldern auszukommen, müssen sie immer grössere Anleihen bei Privaten aufnehmen, von denen sie jetzt schon wissen, dass sie sie niemals zurückzahlen können. Jahr für Jahr muss deswegen ein grösserer Prozentsatz der Steuereinnahmen für die Deckung der Schuldzinsen aufgewendet werden, was bedeutet, dass Geld für andere Aufgaben fehlt und sich die Regierung weiter verschulden muss. Aus diesem Teufelskreis gibt es kein Entrinnen; er erinnert an die Tragödie jener Zehntausenden von Schweizer Familien, die hoffnungslos bei Kleinkreditunternehmen kettenverschuldet sind.
Internationalismus: Der Diplom-Volkswirt Karl Bassler hat errechnet, dass der Internationalismus die BRD allein im Jahr 1993 das hübsche Sümmchen von 311 Milliarden Mark gekostet hat;[12] in der Zwischenzeit ist der jährliche Betrag natürlich noch weitaus höher. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht Basslers Berechnungen.
Finanzielle Belastung der deutschen Steuerzahler durch Gastarbeiter, Ausländer und Zahlungen an die Welt pro Jahr (Stand 1993)
Nachstehende Zahlen wurden von Diplom-Volkswirt Karl Bassler aus amtlichen Veröffentlichungen zusammengestellt (abgerundet).
A. Leistungen der Ausländer an Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen | |
1. Sozialversicherungsbeiträge insgesamt | 12,0 Mrd. |
2. Steuerleistungen | 14,0 Mrd. |
Summe an Steuern und Abgaben | 26,0 Mrd. |
B. Belastungen durch Ausländer | |
1. Direkte Leistungen an Ausländer Arbeitslosenunterstützungshilfe | 10,7 Mrd. |
Kindergeld, K-Freibeträge, K-Zuschläge | 3,4 Mrd. |
Mutterschaftsgeld | 2,0 Mrd. |
Fördermittel für Sozialwohnungen | 3,0 Mrd. |
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle | 3,6 Mrd. |
Sozialhilfe | 7,0 Mrd. |
Rentenleistungen | 6,0 Mrd. |
Sonstige Leistungen | 3,2 Mrd. |
Summe direkte Kosten | 38,9 Mrd. |
2. Indirekte Leistungen an Ausländer | |
Krankenversicherung | 20,0 Mrd. |
Ausbildung, Schulen, Betriebe usw. | 13,3 Mrd. |
Arbeitgeberbeiträge | 12,0 Mrd. |
Schäden durch Kriminalität | 11,5 Mrd. |
Rechtskosten | 10,0 Mrd. |
Anteil (7%) für öffentl. Schulen/Invest. | 15,4 Mrd. |
Sonstiges | 10,8 Mrd. |
Kosten für deutsche Arbeitslose, da Ausländer 1,7 Millionen Stellen besetzen | 73,0 Mrd. |
Summe indirekte Kosten | 166,0 Mrd. |
3. Allgemeine Sachleistungen zur Integration | 26,0 Mrd. |
Gesamtsumme aller Belastungen | 231,0 Mrd. |
Abzüglich Leistungen der Ausländer | 26,0 Mrd. |
Nettobelastung durch Ausländer | 205,0 Mrd. |
C. Jährliche Gesamtbelastung des deutschen Steuerzahlers durch Bonns Ausländer- und Tributpolitik | |
Gastarbeiter, Ausländer (s.o.) | 205,0 Mrd. |
Asylanten, Flüchtlinge, Zuwanderer | 40,0 Mrd. |
Zahlungen an EU | 31,0 Mrd. |
Entwicklungshilfe | 10,0 Mrd. |
Besatzung, UNO, Wiedergutmachtung | 10,0 Mrd. |
Zinsausfall für Russland- u. Polenkredite | 10,0 Mrd. |
Ausfall für Hermesbürgschaften | 5,0 Mrd. |
Gesamtsumme: 311,0 Mrd. | |
Quelle:
National Journal Nr. 22/1998, S. 4In der Schweiz, wo (noch) keine Milliarden an die EU zu entrichten sind und die Sühnezahlungen an „Holocaust-Opfer“ (d. h. Juden) eben erst begonnen haben, sieht die Lage natürlich weniger dramatisch aus, doch der Trend ist derselbe. Eine weitere Erscheinungsform des Globalismus ist die Überschwemmung Westeuropas mit ausländischen Agrarprodukten sowie Industrieerzeugnissen aus Billiglohnländern in Osteuropa und Asien, wodurch neben der Landwirtschaft immer grössere Teile der einheimischen Industrie in den Ruin getrieben werden, da deren Erzeugnisse angesichts der hiesigen Lohnkosten in bezug auf die Preise niemals mit den Importwaren konkurrieren können.
Eine nationale Regierung würde folgende Massnahmen ergreifen:
Die Einwanderung, besonders jene von Menschen aus fremden Kulturkreisen, würde gestoppt und die teilweise Rückführung der bereits im Land ansässigen Ausländer in Angriff genommen. Dadurch würden Arbeitsplätze für Einheimische frei. Alle kriminellen und illegal anwesenden Ausländer würden ebenso heimgeschickt wie fremde Sozialschmarotzer und Langzeitarbeitlose. Dadurch sänke die Kriminalität, und die an Sozialhilfe und Arbeitslosengeld eingesparten Milliarden kämen der einheimischen Bevölkerung zugute.
Eine streng protektionistische Wirtschaftspolitik würde die einheimischen Landwirte und die einheimische Industrie schützen.
Jede Staatsverschuldung würde verboten und darüber hinaus das Zinssystem als die eigentliche Wurzel des Übels angegriffen.
Dies alles darf aber nicht sein, weil es den Plänen der Globalisten entgegensteht, und deshalb muss jede nationale Regung bekämpft werden. Als Rechtfertigung für die Ächtung und Unterdrückung solcher Regungen braucht das globalistische System den Buhmann Hitler mit seinen „Vernichtungslagern“, seinen „Gaskammern“ und seinen „sechs Millionen ermordeten Juden“ so dringend wie die Luft zum Atmen. Und darum darf der „Holocaust“ nicht wissenschaftlich erforscht werden, sondern muss als Dogma jeder kritischen Untersuchung verschlossen bleiben. Wir sehen, dass die Aufrechterhaltung der offiziellen Version vom „Holocaust“ nicht nur existenznotwendig für den Zionismus und den Staat Israel, sondern von grösster Bedeutung für das ganze im Westen herrschende System sowie insbesondere für die Linke ist. Die Hintergründe der „antirassistischen“ und antirevisionistischen Gesetze in manchen westeuropäischen Staaten treten somit in voller Deutlichkeit zutage.
Eigentlich hätte das „Gesetz gegen Rassendiskriminierung“ also wie folgt lauten müssen:
Wer jüdische Organisationen, jüdische Methoden, jüdische Forderungen oder jüdische Schlachtbräuche kritisiert, wer ferner bestreitet oder bezweifelt, dass die Nationalsozialisten während des 2. Weltkriegs sechs Millionen Juden mehrheitlich durch Vergasen ausgerottet haben, wird mit Busse oder Gefängnis bestraft.
Ein so formuliertes Gesetz hätte aber selbst dem hintersten Gimpel klargemacht, was gespielt wurde, weshalb man dem Schweizer Volk ersatzweise einen Artikel 261bis Strafgesetzbuch mit folgendem Wortlaut bescherte:
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Religion oder Ethnie zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung einer Rasse, Religion oder Ethnie gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Religion, Ethnie in ihrer Menschenwürde angreift oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Religion oder Ethnie das Recht auf Zugang zu einem Ort oder Dienst, der für die Benützung durch die Öffentlichkeit vorgesehen ist, wie Verkehrsmittel, Hotels, Gaststätten, Cafés, Theater oder Parks, verweigert,
wird mit Gefängnis [bis zu drei Jahren] oder mit Busse bestraft.
Wie man sieht, operiert das Gesetz mit undefinierten Begriffen. Was ist z.B. eine Ethnie, bilden beispielsweise die Schweizer eine solche? Man würde es annehmen; wie ich an anderer Stelle aufzeige, werden sie nach gängiger Rechtssprechung aber nicht als solche eingestuft. Ein wie grosser Teil eines Volks muss bei Verfolgungen umkommen, damit ein „Völkermord“ vorliegt? Der Begriff existiert im schweizerischen Strafrecht nicht. Es versteht sich von selbst, dass das Gesetz in voller Absicht dermassen schwammig formuliert worden ist, um den Richtern freie Hand für die erwünschten Willkürurteile zu geben. Paragraph 261bis ist noch schlimmer als die französische Loi Gayssot[13], die den historischen Revisionismus verbietet: Zwar ist jenes Gesetz, das die Bestreitung eines vom Nürnberger Gericht als solchen eingestuften Verbrechens mit Strafe bedroht, eine monströse Unrechtsschöpfung, doch immerhin ist es so klar formuliert, dass man mit einiger Sicherheit voraussagen kann, ob eine bestimmte Äusserung dagegen verstösst. Dass bei politischen Prozessen in der Schweiz hingegen totale Willkür herrscht, werden die im folgenden dargelegten Fallbeispiele zeigen.
Kehren wir nochmals zum Thema Kommunismus zurück. Dieser, so beruhigt man uns, sei tot. In der Tat versetzen auch jene „Intellektuellen“, welche die Missetaten marxistischer Gewaltregime jahre- und jahrzehntelang „geleugnet, gröblich verharmlost oder gerechtfertigt haben“, dem Kadaver des „real existierenden Sozialismus“ heute nachträglich ihre Eselstritte. Sorgsam verschwiegen wird der Öffentlichkeit aber, dass der Kommunismus klammheimlich, auf leisen Sohlen, durch die Hintertür wiederkommt, genauer gesagt, dass der westliche Kapitalismus immer ausgeprägtere kommunistische Züge annimmt.
Für immer über Bord geworfen wurde nämlich nur das ineffiziente Wirtschaftssystem, das den Untergang reformunfähiger kommunistischer Staaten wie der UdSSR und der DDR verursacht hat. Vom Bolschewismus übernommen werden dagegen das totalitäre Prinzip der polizeilich vorgeschriebenen Einheitsmeinung sowie die totalitären Methoden.
Die in dieser Schrift dokumentierten Strafverfahren enthüllen Bolschewismus in Reinkultur. Die grenzenlose Willkür der Gerichte, die Missachtung sämtlicher rechtsstaatlichen Grundsätze all das ist bolschewistisch. Selbstverständlich bestehen beispielsweise im Vergleich zur Sowjetunion, auch der nachstalinistischen, noch himmelweite Unterschiede bezüglich des Strafmasses und der Anzahl der Verurteilten. Selbst die höchste bisher gegen einen Dissidenten beantragte Strafe 18 Monate Gefängnis ohne Bewährung sowie 27'000 Fr. Busse ist im Vergleich zu den von Sowjetgerichten bei Prozessen wegen „antisowjetischer Agitation“ gefällten Urteilen noch relativ milde. Bei zweien der hier aufgegriffenen Fallbeispiele, dem Fall Jäggi und dem Fall Hertel, sind die verhängten Strafen 1000 bzw. 600 Fr. Busse ausgesprochen geringfügig. Trotzdem dokumentierten wir auch diese Verfahren, weil sie zeigen, mit welchen Gangstermethoden man heute in der Schweiz unabhängig denkende Menschen zur Unterwerfung zu zwingen sucht.
Dass bisher nur relativ wenige Personen aufgrund des ARG verurteilt worden sind, hängt zunächst damit zusammen, dass das Gesetz noch neu ist und seine Anwendung angesichts der noch unvollkommenen Gleichschaltung der Justiz immer wieder auf Schwierigkeiten stösst. Wie wir sehen werden, lehnte die St. Galler-Justiz die Eröffnung eines Verfahrens gegen Dr. Walter Fischbacher zunächst ebenso ab wie die Waadtländer Justiz die Eröffnung eines solchen gegen Aldo Ferraglia. Die „Irrtümer“ der „uneinsichtigen“ Justizbeamten wurden dann aber auf unsichtbaren Druck man darf dreimal raten von welcher Seite „korrigiert“, so dass die erwünschten Schuldsprüche schliesslich doch zustande kamen.
Sind diese Anfangsschwierigkeiten erst behoben so hoffen jene, denen wir den Maulkorb-Artikel zu verdanken haben laufen die Prozesse bestimmt im Eiltempo ab, und die Urteile werden automatisch gefällt. Vorbildfunktion hat dann der unfreiste Staat des europäischen Kontinents, die BRD, wo gewaltlose Dissidenten wie Christian Worch, Günter Deckert und Udo Walendy lange Jahre hinter Gefängnismauern verbracht haben bzw. nach dem Willen der Machthaber dort verbringen sollen, und wo allein im Jahre 1996 annähernd 6000 politische Strafverfahren eingeleitet worden sind.[14]
Wenn es sich vermeiden lässt, wollen die heimlichen Machthaber, als deren Vollstreckungsorgane die Gerichte wirken, lieber keinen Massenterror und keinen Archipel Gulag. Eine derart exzessive Unterdrückung ist in einer gutfunktionierenden Diktatur überflüssig. Auch die Sowjetunion hatte in den letzten zwei Jahrzehnten ihres Bestehens relativ wenige politische Gefangene: deren Zahl lag selten höher als 10'000. Ein paar Dutzend spektakuläre Schauprozesse, so mögen die geistigen Väter des Artikels 261bis ursprünglich kalkuliert haben, werden als warnendes Beispiel wohl ausreichen; dann wird jedermann begriffen haben, dass man in eigenem Interesse besser den Mund hält, wenn die Belange des Judentums tangiert sind.
Das Gesetz war ohnehin nur als flankierende Massnahme zu der pausenlosen Indoktrinierung gedacht, welcher der Mensch in der Schweiz von frühster Kindheit an zunächst in der Schule und dann durch die Medien ausgesetzt ist. Von Kindsbeinen an wird ihm eingetrichtert, dass man gewisse Dinge einfach nicht tut, nicht sagt, ja nicht einmal denkt; wer diese Form der Gehirnwäsche durchgemacht hat, bei dem setzt meist eine mentale Blockade ein, wenn er mit einem ketzerischen Gedanken konfrontiert wird (George Orwell sprach vom „crime stop“, vom „Verbrechstopp“). Das ARG, werden sich dessen Urheber gedacht haben, braucht es lediglich zur Sonderbehandlung einer Handvoll Querdenker, welche andere mit ihren gefährlichen Ideen anstecken könnten, und als Damoklesschwert für die ideologisch Ungefestigten.
Wir glauben nicht, dass diese Rechnung aufgeht, denn wo die Unterdrückung wächst, wächst auch der Widerstand. Der wirtschaftliche Niedergang tut das seinige. Die Zeichen stehen für das schweizerfeindliche System und dessen Nutzniesser auf Sturm.
Fussnoten
1 Georges Piscoci-Danesco, „Eine Buchhandlung in Paris“, in: Sleipnir, Verlag der Freunde, PF 350264, 10211 Berlin, Heft 5, 1997, S. 19.
2 Zu den wahren Zielen der EU siehe Johannes Rothkranz, Der Vertrag von Maastricht Endlösung für Europa, zwei Bände, Pro Fide Catholica, Postfach 22, Durach/D.
3 Der Blick vom 5. Januar 1998 schreibt: „Bis jetzt ging man von rund 30'000 abgewiesenen jüdischen Flüchtlingen aus. Nach der Auswertung der Genfer Flüchtlingsakten [...] dürfte die Zahl zwischen 5’000 und 10'000 liegen [...] Danach sind vom Sommer 1942 bis 1945 an der Genfer Grenze zwar mehr als 10.000 Flüchtlinge zurückgewiesen worden, darunter jedoch lediglich ca. 500 Juden. Die meisten Schutzsuchenden waren französische Grenzbewohner, die dem deutschen Arbeitsdienst entfliehen wollten. Bei Genf begehrte ein Drittel aller Flüchtlinge Einlass.“ Wenn bei Genf ein Drittel der Flüchtlinge Einlass begehrten, darunter aber nur 500 Juden, so kann die Gesamtzahl der abgewiesenen Juden schwerlich „zwischen 5000 und 10.000“ betragen haben; der Blick hat also nur eine Lüge durch eine weniger grobe ersetzt.
4 In der betreffenden Blick-Nummer steht, Sonnabends Eltern seien „in Auschwitz umgebracht“ worden. Da in der Tat sehr viele Juden in jenem Lager umkamen (aus den, mit einigen Lücken den Zeitraum bis Ende 1943 abdeckenden, 1990 von den Sowjets freigegebenen „Totenbüchern“ der SS-Verwaltung sowie anderen erhaltenen SS-Dokumenten geht hervor, dass bis zu jenem Zeitpunkt in Auschwitz 80'010 Menschen starben, zu denen noch viele Opfer im Jahre 1944 hinzukamen), ist es sehr wohl möglich, dass Sonnabends Eltern in Auschwitz den Tod fanden. Mich würde aber interessieren, ob man von Sonnabend Beweise dafür verlangt oder ob man seine Aussagen ungeprüft hinnimmt.
5 Die Licra (Ligue contre le racisme et l'antisémitisme) ist eine jüdisch gelenkte, in Frankreich und der Westschweiz tätige Organisation.
6 Herausgeber der nationalistischen und revisionistischen Zeitschrift Eidgenoss.
7 Revisionistische Lausanner Historikerin.
8 Das „Antirassismusgesetz“ wurde vom Nationalrat am 17. Dezember 1992 mit 102 gegen 13 Stimmen (bei 87 Enthaltungen) und vom Ständerat am 9. März 1993 mit 27 zu null Stimmen (bei 19 Enthaltungen) angenommen.
9 Jürgen Graf, Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit, Neue Visionen, PF, 5436 Würenlos, 1997.
10 Der Ausdruck „Shabbat-Goy“ wurde früher von den Juden für nichtjüdische Knechte benutzt, die am Shabbat für sie manuelle Arbeiten verrichteten.
11 Stéphane Courtois u.a. (Hg.), Le Livre noir du Communisme, Robert Laffont, Paris 1997.
12 Wir übernehmen die Statistik aus National Journal, Box 62, Uckfield/E. Sussex, GB, Nr. 22, 1998.
13 Zur Loi Gayssot und zur antirevisionistischen Repression in Frankreich siehe Eric Delcroix, La police de la pensée contre le révisionnisme, R.H.R., Colombes Cedex/F, 1994.
14 Die Welt, 4. Juli 1997: „Einen Anstieg vermeldet das Bundesamt bei der Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten: 1996 wurden 8730 registriert [...]. Fast zwei Drittel dieser Taten waren sog. Propagandadelikte.“ „Rechtsextreme Propagandadelikte“, von denen es also fast 6000 gab, sind z.B. Kritik an der Einwanderung oder am staatlich vorgeschriebenen Geschichtsbild.