Der Fall Fischbacher
Dr. Walter Fischbacher
Von Mariette Paschoud und Dr. Max Wahl abgesehen, ist kein Schweizer Bürger von der Medienmafia dermassen mit Schmutz überhäuft worden wie der St.-Galler Arzt Dr. Walter Fischbacher. Wir haben ihn gebeten, das gegen ihn geführte Kesseltreiben, das in einer Verurteilung wegen „Rassendiskriminierung“ seinen krönenden Abschluss fand, selbst zu schildern, und geben seine Darstellung hier (mit Kürzungen) in der Ich-Form wieder. A.S.
Als im Frühling 1994 das Referendum gegen das ARG ergriffen wurde, wirkte ich als Präsident des Referendumskomitees. Dies passte manchen Leuten nicht in den Kram, und gegen mich wurde eine gnadenlose Terrorkampagne entfacht. Drohbriefe, nächtliche Telefonanrufe, Verschmierung dreier Fassaden meines Hauses sowie meiner Garage dies waren die Waffen meiner Widersacher, von denen sich nicht ein einziger einer fairen und offenen Diskussion mit mir stellen wollte. Dass meine Arztpraxis unter diesen Umständen einen Rückgang zu verzeichnen hatte, verwundert kaum. Immerhin scheiterte der Versuch, mich aus der Kantonalen Ärztegesellschaft auszuschliessen.
Nach der Annahme des ARG ebbte die Treibjagd auf mich, den „bekannten antisemitschen St.-Galler Arzt“, nur unwesentlich ab. Das Schlimmste war, dass alle grossen Zeitungen den Rufmord orchestriert betrieben und mir keine Gelegenheit einräumten, meinen Standpunkt klarzumachen. Deswegen verschickte ich zwischen Juni und Oktober 1995 eine sechsseitige Aufklärungsschrift an etwa 70 Freunde, Bekannte und Nachbarn. Der Titel lautete: „Zionisten sind nicht einfach Juden.“
In meiner Schrift zeigte ich Ähnlichkeiten zwischen den Weltzionisten („Wezis“) und den Nationalsozialisten („Nazis“) auf und geisselte zionistisches Machtstreben, attackierte jedoch keinen einzigen Juden aufgrund seiner Rasse oder Religion. Ich verwies darauf, dass viele Juden den Zionismus ablehnen, und führte als Beispiel den US-Juden Jack Bernstein an. Zum Thema Auschwitz und Holocaust äusserte ich mich überhaupt nicht.
Aufgrund der Verbreitung dieses Rundschreibens verklagte mich der [jüdische, A.S.] St.-Galler Albert Herz, der von Sigi Feigel als Anwalt vertreten wurde, am 22. August 1995 wegen angeblicher Verletzung des ARG. Schon zwei Wochen später verfügte der Untersuchungsrichter B. Müller Nichteintreten auf die Strafanzeige, da hier kein Fall von Rassendiskriminierung vorliege. Der Vergleich zwischen Zionisten und Nationalsozialisten sei zwar deplaziert, aber kein Strafbestand.
Am 2. Oktober 1995 reichten Herz und Feigel Beschwerde gegen den Nichteintretensbeschluss ein, denn wo ich von den Weltzionisten spräche, meinte ich in Wirklichkeit die Juden. Das von mir angeführte Zitat Jack Bernsteins sei „Ausdruck von Geisteskrankheit“. Meine Schrift sei eine „Hetztirade“ und eine „Verunglimpfung der jüdischen Religion“.
Am 23. November 1995 hob Staatsanwalt Dr. Thomas Weltert die Nichteintretensverfügung auf. Ob ein Strafbestand vorliege, könne nämlich nur in einem Verfahren geklärt werden.
|
Die rechtsstaatlich denkenden Kreise innerhalb der Justiz kapitulierten allerdings nicht so rasch. Am 21. Dezember 1995 teilte Untersuchungsrichter Jules Wetter den Parteien mit, dass er aufgrund seiner Ermittlungen die Aufhebung des Verfahrens beschlossen habe. In einer 22seitigen Begründung würdigte er meine Aufklärungsarbeit als begreifliche Reaktion auf eine Hetzkampagne. Mein Rundschreiben enthalte keinerlei Anstachelung zum Rassenhass und keine Aufrufe zur Diskriminierung einer Minderheit.
Selbstverständlich gaben sich Feigel und seine Gehilfen noch längst nicht geschlagen, und sie erreichten auch prompt, dass
Staatsanwalt Weltert am 6. Juni 1996 bei der Kantonalen Anklagekammer Beschwerde gegen den Aufhebungsbeschluss einreichte.
Zwei Wochen darauf doppelte Feigel mit einer eigenen Beschwerde nach. Hier einige Muster für seinen Stil:
„Fischbacher
zeigt sich von der übelsten Seite“; meine Quellenangaben seien „überwiegend trübe Quellen brauner Farbe und sie
stinken zum Himmel“; Jack Bernstein sei ein „Psychopath“; meine Äusserungen über zionistisches Machtstreben
seien „paranoide Dummheiten“; auch der Untersuchungsrichter (J. Wetter) gehöre „eigentlich auf die
Anklagebank“. Diese Zitate enthüllen wohl hinlänglich, auf welchem geistigen Niveau sich der Ehrenpräsident der
Israelischen Cultusgemeinde Zürich bewegt.
Am 19. November 1996 teilte die Anklagekammer des Kantons St.Gallen ihren Beschluss mit, die Aufhebungsverfügung des Untersuchungsrichters Wetter zu kassieren.
Der Prozess gegen mich fand am 17. April 1997 statt und endete mit meiner Verurteilung zu zwei Monaten Gefängnis mit Bewährung.[1] (Sowohl ich selbst als auch Staatsanwalt Weltert, der eine Strafverschärfung vier Monate mit Bewährung sowie eine Busse von 7000 Franken fordert, haben später gegen das Urteil Berufung eingelegt.)
Entgegen der Rechtsordnung drängte sich Feigel beim Prozess vor die Schranken, um nochmals über mich herzufallen. Es brauche, so sagte er, im Detail gar kein erkennbares Delikt, das „generell geeignet sei, diskriminierend zu wirken“, und auch Zitate seien strafbar. (Da es keine Liste verbotener Zitate gibt, ist unter diesen Umständen jeder beliebige Willkürentscheid möglich.)
In seiner Urteilsbegründung behauptete das Gericht im Widerspruch zu den Fakten, ich hätte keinen Unterschied zwischen Zionisten und Juden gemacht. Der Begriff „Zionist“ sei nämlich so zu deuten, wie ihn der Durchschnittsleser verstehe, und der setze den Zionisten dem Juden gleich. Ich wurde also nicht für das verurteilt, was ich geschrieben habe, sondern für das, was irgend jemand in meinen Text hineininterpretieren könnte! Ferner, so die Urteilsbegründung, würden die Juden in meiner Schrift de facto als Volksmörder dargestellt. Diese Unterstellung ist frei erfunden. Für meine Bemühungen, Bekannte und Nachbarn über meine Einstellung zu informieren, habe es keinen Grund gegeben. Dass ich der von den Medien jahrelang gegen mich betriebenen Rufmordkampagne völlig hilflos gegenüberstand, weil mir jede Gegendarstellung verweigert wurde, nahm das Gericht nicht zur Kenntnis.
Vor Inkrafttreten des ARG konnten Bürger lediglich für Vergehen und Verbrechen bestraft werden. Heute schwappt eine Welle von Anklagen wegen nicht genehmer Ansichten über unser Land. Leute, die von Geschichte keine Ahnung haben, beschlagnahmen Bücher in privaten Regalen sowie in Buchhandlungen. Nach den vorliegenden richterlichen Sprüchen darf man nicht einmal mehr Zitate von Prominenten wiedergeben, ohne mit einem Fuss im Gefängnis zu stehen. Dieser staatlich betriebene Meinungsterror muss aufhören, wenn nicht verfolgte Schweizer in fremden Ländern um Asyl ersuchen sollen.
Fussnote
1 Aktenzeichen 2 KS 96/65 Proz. Nr. 95/6020.