Deutsche fordern Meinungsfreiheit
Von Ursula Haverbeck
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Die Tage der Holocaust-These sind gezählt. Das ist eine Meinung. Daneben gibt es zum Beispiel die andere Meinung: Der Holocaust ist eine Religion und die ist vergänglich. Wie dem auch sei, in Sachen Holocaust gibt es die widersprüchlichsten Meinungen, bis hin zur Meinung, dass er gar nicht stattgefunden haben kann. Das wird unerklärlicherweise von Juristen Holocaustleugnung genannt und gilt als strafbar. In Wirklichkeit ist es nur eine weitere Meinung, die falsch oder richtig sein kann.
Um diesem unhaltbaren Zustand abzuhelfen, hat eine grössere Anzahl von denkenden Bürgern eine Anfrage an die 90 Landgerichtspräsidenten und die 24 Oberlandesgerichtspräsidenten gerichtet, um endlich von kompetenter Stelle zu erfahren, worauf sich nun dieses grösste, einzigartige und nicht sühnbare Verbrechen – genannt Holocaust – bezieht.
Sie erhielten keinerlei Antwort. Lediglich 14 Präsidenten bestätigten den Briefeingang und verwiesen entweder auf die Historiker oder Staatsanwaltschaften.
Darauf wurden die etwas abgewandelten Anfragen an die 24 Generalstaatsanwälte geschickt. Auch von diesen kam bis heute keine Antwort.
Das kann doch nichts anderes heissen als: Es gibt keine Erklärung, jedenfalls nicht eine politisch korrekte. Eine Lüge wollte man uns wohl nicht schriftlich geben, das könnte böse Folgen haben.
So haben wir in der Bundesrepublik, die sich Rechtsstaat nennt, eine wahrscheinlich einmalige «Rechtslage». Tausende Bürger werden wegen angeblicher Leugnung – es müsste Bestreiten heissen – einer ihnen unbekannten, angeblichen Tatsache zu hohen Geld- oder gar Gefängnisstrafen verurteilt, von Richtern, die auch nicht sagen können, was denn eigentlich der Inhalt der These des Holocaust ist. Staatsanwälte und Richter verbergen ihr Nichtwissen hinter einem mächtigen Schutzschild, genannt Offenkundigkeit. Das «Offenkundige» zu leugnen, bzw. zu bestreiten ist aber strafbar.
Somit werden kritisch fragende Bürger verurteilt, weil sie etwas offenkundig Unbekanntes geleugnet haben sollen. Da man aber nur leugnen kann, was man kennt, werden sie alle unschuldig verurteilt. Das ist nicht länger hinzunehmen und bedarf der Rehabilitation.
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