Deutsche fragen ihre Justizbehörden
Prozesse wegen Leugnen des Holocaust
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt!
In der Bundesrepublik klagen nach offiziellen Angaben die Staatsanwaltschaften jährlich Tausende friedliche Bürger an, deren einziges Verbrechen darin besteht, dass sie die offizielle Version der Deutschen Zeitgeschichte prüfen und hinterfragen wollen. Dabei decken sie eine Vielzahl von Widersprüchen auf, die sie veröffentlichen – und werden angeklagt nach Par. 130 Abs. 3 Volksverhetzung, wegen «Leugnen» der These vom Holocaust, der nach Ansicht der Staatsanwälte keines Beweises bedarf, da er offenkundig ist.
Damit geben wir uns nicht länger zufrieden. Wir haben jahrzehntelang gehört, dass dieser ein planmässig betriebener, millionenfacher Völkermord in den Gaskammern von Auschwitz mit Vergasung durch Zyklon-B sei. Das ist widerlegt oder fraglich geworden, ist also keineswegs «offenkundig».
Vor dem Fernsehpublikum wurde die Tafel von Auschwitz mit der Inschrift von 4 Millionen Opfern abgehängt. [Siehe die «Gedenksteine von Auschwitz»] Es seien vermutlich 356’000 Juden in Auschwitz umgekommen und diese nicht in den dortigen Gaskammern vergast, sondern wahrscheinlich ausserhalb von Birkenau – so unangefochten der [ehem.] Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer.
Konzentrationslager als solche aber gab und gibt es vielerorts – siehe Guantànamo, diese können also nicht Holocaust sein. Wir haben in den Prozessen nach Par. 130, Abs. 3 StGB vergeblich nach einer Erklärung gefragt.
Auch die Bundesministerin Zypries hüllte sich in Schweigen, obgleich in einer dpa-Meldung vom 7.2.2008 zu lesen war:
«Wenn jemand in einer Diskussion sage, er glaube nicht daran, dass Millionen Juden ermordet worden seien, sei dies nicht zu bestrafen. Darüber könne man diskutieren.»
Schliesslich wurde der Zentralrat der Juden, vertreten durch Frau Knobloch, befragt. Doch auch hier erfolgte keinerlei Erklärung, worauf sich das grösste, einzigartige und unsühnbare Verbrechen, genannt Holocaust, beziehen sollte. Wir wollen endlich eine Antwort haben insbesondere, da nun bereits zwei Bischöfe (Richard Williamson und Tadeusz Pieronik) den Holocaust zur Lüge erklären, wie zuvor schon Gilad Atzmon.
[Der Spiegel 26.1.2010: Der polnische Bischof nennt Holocaust «Propagandawaffe» und Benedikt XVI habe ausgerechnet nach dem Bekanntwerden der Holocaust-Leugnung die Exkommunikation von Bischof Williamson zurückgenommen. Der «ausdrücklichen Leugnung des Holocaust» widerspricht Der Spiegel «aufs schärfste».]
Das Ausland – und auch Juden – spotten über unsere Holocaustjustiz.
Eine Antwort Ihrerseits wird jetzt unerlässlich. Jeder Angeklagte hat das Recht zu erfahren, was es denn eigentlich genau ist, das er nicht leugnen darf. Erfolgt diese Antwort nicht, entsteht die schwerwiegende Frage, ob der Sachverhalt nicht folgender sein könnte:
Das grösste Verbrechen genannt «Holocaust» kann nichts anderes sein als die Vertreibung von fünfzehn oder mehr Millionen Deutschen aus ihrer angestammten uralten Heimat in Ostdeutschland – das östlich von Mitteldeutschland ist. Es kamen etwas 2,5 – 3 Millionen Menschen dabei um, zumeist Alte, Frauen und Kinder. Die Schrecken dieses Elendzuges während und nach Kriegsende gehören zum «ungeheuerlichsten Ereignis» zum «schwersten Verbrechen» des vergangenen Jahrhunderts, wie kein geringerer als der amerikanische Völkerrechtler Alfred M. de Zayas bereits 1977 feststellte. (de Zayas «Die Angloamerikaner und die Vertreibung der Deutschen», S. 20)
Auch Konrad Adenauer sprach in seiner ersten auswärtigen Rede, der Berner-Rede vom 23. März 1949 von diesem gewaltigen Problem der Vertriebenen. Wobei er aufgrund von amerikanischen Angaben feststellte: «Sechs Millionen Deutsche sind vom Erdboden verschwunden. Sie sind gestorben, verdorben.» Einen Gedenktag für dieses «ungeheuerliche Geschehen» gibt es nicht.
In diesem Zusammenhang ist unseres Wissens noch nie ein Staatsanwalt tätig geworden wegen Beleidigung oder Verharmlosung dieses Verbrechens. Ausserdem vermissen wir gerade jetzt, wo Russen und Polen gemeinsam der Ermordung der 22’000 polnischen Offiziere gedenken – ermordet von den Russen und nicht von den Deutschen! – die Rehabilitierung der seinerzeit von den Russen wegen dieses Verbrechens hingerichteten deutschen Wehrmachtsangehörigen.
Ist hier jemals eine Staatsanwaltschaft tätig geworden? Obgleich diese Schreckenstat zu Beginn des Russlandfeldzuges den damals lebenden Deutschen bekannt war, wurde seit 1945 insbesondere von den deutschen Medien lautstark und wahrheitswidrig die deutsche Schuld festgeschrieben.
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt, da die Anklagen wegen Leugnen des Holocaust immer von der Staatsanwaltschaft kommen, müssen Sie uns jetzt sagen, was wir nicht länger leugnen dürfen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass kein Revisionist jemals die Existenz von Konzentrationslagern, die Vertreibung und Internierung der Juden dort nach deren Kriegserklärung, noch den Tod vieler Häftlinge aus den verschiedensten Ursachen jemals bezweifelt hat. Doch das kann, wie gesagt, nicht der Holocaust sein, den man nicht hinterfragen darf.
Verbrecher müssen bestraft werden, nicht Meinungen oder gar Fragen.