Der Gejagte wird zum Jäger
Von Kevin Käther
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Am 25. Oktober 2010 findet gegen mich die Berufungsverhandlung aus der Verurteilung vom Dezember letzten Jahres statt. Ich wurde in erster Instanz zu 20 Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt, weil ich von meinem Recht auf Verteidigung Gebrauch machte und in meinem Selbstanzeigenprozess Beweisanträge zum Holocaustkomplex verlas.
Da meine Verteidigung mit Sachbeweisen, geschichtlichen Gegebenheiten und fundierten naturwissenschaftlichen Tatsachen auf Missgunst bei Oberstaatsanwalt Michael von Hagen (Leiter der für «Staats-» schutzdelikte u. a. zuständigen Abteilung 11 der Staatsanwaltschaft Berlin) stiess, brachte dieser eine neue Anklage gegen mich wegen nun vierfacher Volksverhetzung auf den Weg.
Vierfache Volksverhetzung deshalb, weil ich es wagte, an vier Verhandlungstagen Beweisanträge zu verlesen.
Die Holocaustjustiz hat sich hier dankenswerterweise selbst als das entlarvt was sie tatsächlich ist, nämlich reine Scheinjustiz.
Sie schafft Anklagen wegen vermeintlicher Holocaustleugnung und verwehrt dem Dissidenten durch Strafandrohung das verbriefte Menschenrecht, sich gegen diese Anklagen zu verteidigen. Verteidigt sich der Dissident dennoch mittels der umfangreichen und fundierten Erkenntnisse der revisionistischen Wissenschaft, so darf er gewiss sein, dass gegen ihn erneut Anklage erhoben wird. Es fehlt nur noch der Scheiterhaufen vor dem Gerichtsgebäude und wir sind wieder bei den Ketzerprozessen der «Heiligen Inquisition» angelangt.
Im Rahmen dieser Scheingerichtsverfahren brachte ich in beiden Instanzen rund 240 Beweisanträge mit einem Gesamtumfang von annähernd 15’000 Seiten in das Verfahren ein. Alle meine Beweisanträge, einschliesslich der zur Offenkundigkeit selbst, wurden damals wegen vermeintlicher «Offenkundigkeit» abgelehnt. Der «Richter» in der Berufungsinstanz setzte der ganzen Sache dann noch die Krone auf, als er wegen «Offenkundigkeit» sämtliche Beweisanträge binnen zweieinhalb Stunden abgelehnt hatte. Ich überreichte ihm an diesem Tag Beweisanträge mit einem Umfang von etwa 7’000 Seiten. Das darf nun als neuer Lese- und Prüfrekord in das Guinnessbuch der Justizrekorde eingetragen werden, da der Holocaust-Richter nur zweieinhalb Stunden zur Prüfung benötigte.
Wie es um die Offenkundigkeit nun tatsächlich bestellt ist, bewies eine kürzlich gestartete deutschlandweite Kampagne von deutschen Aufklärern und Forschern. Im Zuge dieser Kampagne wurden alle Gerichtspräsidenten der Landes- und Oberlandesgerichte sowie alle Generalstaatsanwälte der OMF-BRD mittels eines einheitlichen Schreibens dahingehend aufgefordert, mitzuteilen, was denn nun hinsichtlich des Holocaust als offenkundig erachtet werden kann. (Siehe in dieser Ausgabe «Deutsche fordern Meinungsfreiheit») Eigentlich hätte es eine Flut von Antworten geben müssen, denn dieses «nicht sühnbare, singuläre und einzigartige Verbrechen» ist schliesslich so offenkundig wie der Tag 24 Stunden hat. Doch die erhoffte Postflut blieb leider aus und man hüllte sich entweder gänzlich in Schweigen, verwies auf die Historiker oder Staatsanwaltschaften. Natürlich wurden daraufhin alle Generalstaatsanwaltschaften befragt, doch auch dort konnte man nur einvernehmliches Schweigen vernehmen. So offenkundig ist die Offenkundigkeit also in der bundesdeutschen Holocaust-Justiz.
Diese Vorgänge zeigen, dass die vermeintliche «Offenkundigkeit» doch nichts weiter als die Unwahrheit ist. Die Justiz war und ist zu keinem Zeitpunkt in der Lage darzulegen, was am Holocaust «offenkundig» ist. Entweder mangelt es ihnen an Sachkenntnis oder sie haben Angst, sich als Werkzeuge fremder Herren über die Wahrheit bekennen zu müssen. Erinnert sei hier an den Stuttgarter Richter Fahsel, der in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 schreibt:
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«Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‹kriminell› nennen kann.» |
Er schreibt weiter:
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«Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.» |
Am Ende schreibt Fahsel:
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«Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‹meinesgleichen›.» |
Nun aber zurück zum Anfang, dem Scheingerichtsverfahren gegen mich. Trotz dieser umfangreichen Beweisführung wurde ich im damaligen Selbstanzeigenprozess [mehrerer Akteure] zu acht Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil legten wir Revision ein, was dazu führte, dass das Kammergericht Berlin das Urteil kassierte und an das Landgericht Berlin zur Neuverhandlung zurückverwies. Bedauerlicherweise liegt es dort nun seit fast einem Jahr auf Eis, obwohl ich diese Angelegenheit doch sehr gerne verhandelt gesehen hätte.
Meine im Dezember 2009 wegen vierfacher Volksverhetzung erfolgte Verurteilung – sprich wegen der Verlesung von Beweisanträgen zum Holocaust – geht also am [neues Datum: 25. Oktober 2010, die Red.] in die zweite Runde. Ich freue mich auf diese Verhandlung, denn es hat sich Dank des Bundesverfassungsgerichtes sowie ehemaliger Bundesverfassungsrichter und auch hochrangiger jüdischer Persönlichkeiten ein Zustand eingestellt, den es bisher noch nie gegeben hat. Mit der Entscheidung vom 4. November 2009 über die Verfassungsbeschwerde des kürzlich leider verstorbenen Rechtsanwalts Jürgen Rieger gegen das Verbot des Gedenkmarsches für den Führerstellvertreter Rudolf Hess hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes das Verbot, den «Holocaust» zu leugnen oder zu verharmlosen (§ 130 Abs. 3 StGB-BRD), bewusst und gewollt in eine Ruine verwandelt. Die Karlsruher Richter stellten in ihrem Beschluss eindeutig fest, dass § 130 ein verbotenes Sondergesetz ist und zudem in den Schutzbereich des Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz eingreift.
Diese Ruine wird nun von uns bereitwilligen Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, in den Gerichtssälen Stück für Stück abgetragen.
Wir Deutschen haben die Pflicht, die Freiheit unseres Volkes wieder herzustellen und zu sichern. Nur durch die erkämpfte Freiheit kann ein Volk aufs Neue aufblühen und letztlich überleben. Solange hier die Feindpropaganda wütet, solange man uns knechtet, bewuchert und ausraubt, solange sind wir unfrei. Wir sind es unseren Frauen, Kindern, Familien und Volksgenossen schuldig!
Was ging der Verurteilung voraus?
Am 9. Juni 2009 wurde Kevin Käther in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Tiergarten (Berlin) erstmals zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Was führte zur Verurteilung? Er schickte das Buch von Germar Rudolf «Vorlesungen über den Holocaust» an drei Prominente (Lea Rosh, Wolfgang Benz und Ernst Nolte) in Berlin und erstattete Selbstanzeige, um in einem Prozess zu klären, ob die wissenschaftlichen Sachdarstellungen des Buches richtig oder falsch seien.
Wenn die Beweiserhebung ergeben würde, dass der Inhalt des Buches falsch sei, würde er demütig eine Bestrafung auf sich nehmen. Sein Begleitschreiben an die Adressaten beinhaltete folgende Passagen:
«Die Verbreitung dieses Buches wird in der Bundesrepublik Deutschland als Leugnung des Holocaust strafrechtlich verfolgt. Der Autor Germar Rudolf ist wegen dieser verdienstvollen Tat (…) zu einer Freiheitsstrafe (…) verurteilt worden. Er verbüsst die Strafe gegenwärtig in der Justizvollzugsanstalt (…) [entlassen 5.7.2009, die Red.]. Als Deutscher fühle ich mich aufgerufen, die Vorlesungen in unserem Volke bekannt zu machen. Ich weiss – und nehme in Kauf –, dass ich eventuell wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt werde. In dem zu erwartenden Strafverfahren werden Sie als Zeuge aussagen müssen. Daher sollten Sie vom Inhalt der Daten-CD mit deutscher Gründlichkeit Kenntnis nehmen.»
Daraufhin erfolgte die erste Anklage. Kevin brachte über 4’000 Seiten Beweisanträge in das Verfahren ein, um im Rahmen der Beweiserhebung das Buch entweder zu widerlegen oder es zu bestätigen. Das Buch beinhaltet u. a. das Gutachten von Germar Rudolf über die «Gaskammern von Auschwitz». Der Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung Amsterdam, Hans Westra, erklärte 1994 im belgischen Fernsehen (Panorama): «Die wissenschaftlichen Analysen des Gutachtens sind perfekt.» Das Gutachten wurde überdies 1993 an mehr als 300 Professoren für anorganische Chemie zugeschickt. Nicht ein einziger wollte oder konnte einen Fehler in der gutachterlichen Analyse feststellen. Auch ein Schweizer Gerichtsgutachter1 musste Rudolfs Gutachten wissenschaftliche Güte attestieren.
Das Rudolf-Gutachten war natürlich einer der wichtigsten Bestandteile von Kevins Beweisanträgen. Aber auch, dass z.B. die Wochenzeitung Die Zeit veröffentlichte, dass der Holocaust in Auschwitz in Gruben (wahrscheinlich Erschiessungen) stattgefunden hätte und nicht in Gaskammern. Darüber hinaus lud der Angeklagte die jüdische Holocaust-Autorin Gitta Sereny als Zeugin, weil sie in einem Times-Interview erklärte: «Auschwitz war kein Vernichtungslager.»2 Auch wollte er von den Richtern wissen, welche der offiziell schon genannten Opferzahlen von Auschwitz, die zwischen 9’000’000 und 66’000 pendeln, richtig sei. Zudem sollte ihm das Gericht verbindlich bestätigen, welches der beiden rechtsgültigen Maidanek-Urteile zutreffend sei. Denn das Landgericht Berlin urteilte 1950, dass das Konzentrationslager Maidanek keine Gaskammern besass, während das Landgericht Düsseldorf 1981 feststelle, dass dort massenhaft vergast wurde. Er wollte mit entsprechenden Beweisanträgen von den Richtern auch geklärt haben, ob in Treblinka «vergast» oder «verdampft» wurde. Das Nürnberger Tribunal stellte noch «Verdampfung» fest. Die BRD-Urteile hingegen ermittelten «Vergasung».
Kevin wollte mit über 4’000 Seiten Beweisanträgen auf dokumentarischer und forensischer Ebene feststellen lassen, ob er subjektiv, also durch die ihm vorliegenden Dokumente, der Überzeugung sein dürfe, dass es in Auschwitz und andernorts keine Vergasungen gegeben habe.
Aber alle seine Beweisanträge wurden abgebügelt, verboten. Ihm wurde obendrein wegen des Vorbringens der Beweisanträge ein Strafverfahren angedroht. Der junge Mann, der im Zuge der Beweisbehandlung wirklich herausfinden wollte, ob er sich im Recht oder im Unrecht befinde, wurde in eine tiefe schwarze Gruft der Rechtlosigkeit gestossen. Er durfte vor den Gerichten nicht feststellen lassen, ob diese offiziellen Dokumente, die sich massgeblich widersprechen, seine subjektive Sicht bestätigen würden. Auch in der Berufungsverhandlung, wo er noch einmal weitere 2’500 Seiten Beweisanträge stellte, wurde das Ersturteil von acht Monaten Gefängnis unter dem Verbot der Beweiserhebung bestätigt.
Kevin legte dann Revision ein. Am 16. September 2009 stellte sich eine Sensation ein. Der 4. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Und zwar in einer Form, die nur noch Freispruch zuliess. Das Gericht argumentierte, dass durch die Verschickung der Buch-CD an die drei Empfänger keine Öffentlichkeit hergestellt wurde, eine solche aber zu einer Verurteilung wegen «Holocaust-Leugnung» unabdingbar sei. Im Beschluss steht: «Die Weitergabe an eine oder einige wenige bestimmte Personen erfüllt das Merkmal des Verbreitens nicht, wenn nicht feststeht, dass diese die Schrift weiteren Personen überlassen werden […] Das angefochtene Urteil stellt ein solches Verbreiten nicht fest. Eine Mengenverbreitung scheidet aus, weil lediglich drei für bestimmte Empfänger hergestellte und diesen übersandte Exemplare der Schrift vorliegen. Damit liegt der ‹kritische Wert› einer mindestens erforderlichen Zahl von Empfängern zweifellos nicht vor.»
Nach diesem Revisionsbeschluss sah sich das Erstgericht in Zugzwang versetzt. Da jetzt nur noch Freispruch im Erstverfahren erfolgen konnte, erging eine erneute Anklage, diesmal wegen der im Gerichtssaal gestellten Beweisanträge. Das Stellen von Beweisanträgen zur Ermittlung der Unschuld eines Angeklagten ist im übrigen ein international verbrieftes Menschenrecht, auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten. Doch dieses Menschenrecht wird in der BRD bei Holo-Ketzerprozessen jedes Mal ausser Kraft gesetzt bzw. mit Füssen getreten. Tatsächlich wird den Angeklagten in Holo-Prozessen durch die Verweigerung, Beweisanträge zu stellen, eine sachgerechte menschenrechtsgerechte Verteidigung verwehrt. In der BRD geht die Menschenrechtsverwahrlosung sogar noch einen Schritt weiter. Nicht nur ist es einem Angeklagten untersagt, sich zu verteidigen, vielmehr werden Angeklagte für den Versuch, sich mit dem Vorbringen von Beweisen zu verteidigen erneut angeklagt. Noch nicht einmal in China sind derartige Praktiken vor Gericht möglich.
Und so wurde Kevin am 10. Dezember 2009 wegen des Vorlesens seiner Beweisanträge im Erstprozess «wegen vierfacher Volksverhetzung» zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diesmal, obwohl das Delikt weitaus «schlimmer» war als im ersten Prozess, setzte das Gericht seltsamerweise die höhere Strafe zur Bewährung aus. Ist ein Rest von Gewissen im Spiel?
Aber auch bei dieser Verurteilung fehlt dem Gericht jede Rechtsgrundlage. Denn Kevin hatte seinerzeit das Gericht aufgefordert, für das Vorlesen seiner Beweisanträge die Sitzung «nicht öffentlich» zu machen. Somit wurde auch hier keine «Öffentlichkeit», die zu einer Verurteilung nach Paragraph 130 StGB, wie vom Kammergericht geurteilt wurde, hergestellt, obwohl sie zwingend ist.
Der Familienvater, ein tadelloser junger Mann, ein ehrenhafter und überragender Deutscher, soll also mundtot gemacht werden. Das System will ihn offenbar mit der Bewährungsstrafe in Geiselhaft nehmen, damit er künftig «das Maul hält».
Kevin Käther hat Heldenmut bewiesen. Er hat eine Familie und ein kleine Tochter, deshalb kann er getrost auf weitere Betätigung in dieser Sache unter diesem System verzichten. Er hat genug getan, genug riskiert. Er hat einen beispielhaften Kampf geliefert. Jetzt sollte er sich seiner Familie widmen. Das System der Rechtlosigkeit wird sich sein Ende selbst bereiten. Das war schon immer so.
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Fussnoten
1 Der emeritierter Chemieprofessor, Dr. Henri Ramuz, Birsfelden (BL) schrieb in seinem Brief vom 18. Mai 1997 an das Gericht in Châtel St-Denis (FR): Das Rudolf-Gutachten «muss als wissenschaftlich korrekt bezeichnet werden» […] «Alle deutschen Spitzenleute auf dem Feld der anorganischen Chemie haben diesen Bericht erhalten. […] Er gab zu keinen Kommentaren Anlass.» (Vgl. Recht+Freiheit Nr. 4-6/2006, S. 4 «Herr Althof, warum antworten Sie nicht?»)
2 Gitta Sereny ist eine der bekanntesten jüdischen Journalisten Grossbritanniens und gilt weltweit als hochgeschätzte Holocaust-Forscherin. Sie brachte im Jahr 2000 ein neues Buch heraus: The German Trauma: Experiences and Reflections 1938–2001, (Penguin Books, London 2000). Im Rahmen einer Buchbesprechung wurde Frau Sereny interviewt (The Times, London, 29. August 2001). Die
Times schrieb:
«Ihr unbarmherziges Streben nach Tatsachen – Tatsachen wie Auschwitz war kein ‹Vernichtungslager›, bescherten ihr nicht nur Freunde. Dass das Böse in Hitler mit dem Tod der Juden, und nur mit den Juden, in Zusammenhang gebracht wird, greift sie besonders schonungslos an. Sie sagt, dass sie das Wort ‹Holocaust› missbillige. … ‹Warum nur in aller Welt haben all diese Leute Auschwitz zu einer heiligen Kuh gemacht … Auschwitz war ein schrecklicher Ort – aber es war kein Vernichtungslager›.»
The Times, Originaltext: «Her ruthless desire to stick to the facts – that, say, Auschwitz was not a ‹death camp› – has not always won her friends. She is particularly scathing about the identification of Hitler’s evil with the death of the Jews and only the Jews. She deplored the use of the word ‹holocaust›, she says. … ‹Why on earth have all these people who made Auschwitz into a sacred cow … A terrible place – but it was not an extermination camp›.»