Vor dem Gesetz sind alle gleich
(ei.) 1985 legte der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über die geltende Verfassung vor, welcher diese als «veraltet» und «rückständig» erscheinen liess. In dem darauf gefassten Bundesbeschluss stand unter Artikel 1 zu lesen: «Die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 wird total revidiert.» (Hervorhebung ei.) Eine von Bundesrat Arnold Koller angekündigte «Volksdiskussion» fand nie statt. Allein aufgrund dieser zwei Tatsachen braucht es keine weiteren Beweise mehr, dass mit den Vokabeln «Nachführung zum Zweck sprachlicher Neufassung und systematischer Neueinordnung der Artikel» schändlicher Volksbetrug und Verfassungsbruch begangen wurde. Die dafür eingesetzten Psychotechniken und Abstimmungsmanipulationen sind im Buch «Spin doctors im Bundeshaus» in allgemein verständlicher Sprache ausführlich beschrieben.
Wer seit seiner Schulzeit kein Buch mehr gelesen hat, wie mir kürzlich ein Mitbürger sagte «ich lese keine Bücher», sollte die Gelegenheit beim Schopf packen und «Spin doctors im Bundeshaus» lesen. Dies birgt einzig die Gefahr in sich, dass der Leser erschrocken feststellt, welchen Täuschungen er anheimgefallen ist.
In der alten Bundesverfassung stand der Satz: «Die ausgegebenen Banknoten müssen durch Gold und kurzfristige Guthaben gedeckt sein» (Art. 39 Abs. 7 BValt). Daher galt der Schweizer Franken weltweit als sichere Währung und hatte grossen Anteil für die wirtschaftliche und politische Stabilität unseres Landes. Judith Barben schreibt:
«Doch Koller wollte – aus welchen Gründen auch immer – die Hälfte dieser Goldreserven von etwa 2600 Tonnen unbedingt verkaufen. Dem stand die geltende Verfassung entgegen. Die Änderung des obigen Artikels durch die Verfassungsrevision bot ihm die gewünschte Gelegenheit.»
Der «Goldartikel» war 1951 nach einer breiten Volksdiskussion mit grosser Mehrheit in einer eidgenössischen Volksabstimmung eingeführt worden.
Zur Zeit des Verkaufs stand der Goldpreis bei rund 14’000 Franken pro kg. Heute, am 24. Nov. 2009, liegt der Kurs bei 38’000 Franken pro kg. Daraus errechnet sich aus dem Goldverkauf ein Verlust von über 30 Milliarden Franken, verursacht durch Kollers Volkstäuschung. Dieser Verlust entspricht dem aktuellen Jahresverdienst von rund 417’000 Lohnempfängern mit einer durchschnittlichen Lohnsumme von rund 72’000 Franken pro Jahr.
Arnold Koller ist zur Rechenschaft zu ziehen und er hat offenzulegen, aus welchen Motiven er Verfassungsbruch beging! Es darf keine politische Staatsräson geben, diese Gründe dem Souverän zu verheimlichen. Sollte der verfassungsrechtliche Betrug für Koller keine strafrechtlichen Folgen zeitigen, dürfte in der Schweiz keiner mehr bestraft werden, wenn er z.B. auf vollkommen freier Autobahn 160 km/h statt der erlaubten 120 km/h fährt, oder wenn er bei minus 10° vom Eis überrascht die Fahrzeugscheiben bei laufendem Motor davon befreit, oder wenn er sein Einkommen zu niedrig deklariert oder MWSt. hinterzieht, denn «vor dem Gesetz sind alle gleich», so steht es in Art. 8 der Bundesverfassung geschrieben. Sollten unsere Parlamente Koller nicht belangen, hätten wir in der Schweiz «lybische Verhältnisse» in parlamentarischer Kooperation, einen Pseudorechtsstaat und eine geheuchelte Volksdemokratie. Die Kleinen hängt man, die Grossen – wenn sie den gleichen Stallgeruch haben – lässt man laufen. Ein solches Verhalten stände im Widerspruch zum genannten Verfassungsartikel.
Zur Abwendung von einem damals schon absehbaren Schaden für das Volk liess der Presseclub Schweiz vierseitige Informationsprospekte in eine Million Haushaltungen verteilen. Die Kosten, die mit Spendeneinnahmen bezahlt wurden, beliefen sich auf über 190’000 Franken. Eigenleistungen nicht mitgerechnet.
Ein jeder Spender sollte gegen Vorweisung einer Belegkopie den Spendenbetrag bei der Zahlung der nächsten Bundessteuer abziehen. War die Spende höher als die Bundessteuer, dann ziehe man so oft ab, bis die «Rechnung» ausgeglichen ist. Sie müssen der Eidg. Steuerverwaltung aber gleichzeitig mit der Zahlung eine Zahlungsanzeige zukommen lassen. Schreiben Sie, dass der Bund zur Täuschung der Stimmbürger über 2 Mio. Franken ausgeben musste. Ihr Abzug sei gerechtfertigt, da Sie, wenn der Bundesrat ehrlich informiert hätte, keine Spende für ein Nein zur «Verfassungsreform» gemacht hätten. Legen Sie noch eine Kopie der Buchhülle «Spin doctors im Bundeshaus» dazu, und ab die Post.