Herr Althof, warum antworten Sie nicht?
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Basel, den 14. Nov. 2006 |
| Sehr geehrter Herr Althof |
Sie sind Sprecher der Organisation «Aktion Kinder des Holocaust» und werden von der Basler Zeitung als «Rechtsextremismus-Experte» vorgestellt. Als Ende Oktober der Revisionist Bernhard Schaub in Dornach und Arlesheim (SO) Flugblätter verteilt und in diesen angeblich den Holocaust geleugnet habe, brachte die Basler Zeitung am 26. Oktober 2006 ein Interview mit Ihnen, in dem Sie folgende Aussage gemacht haben:
«Die von den Holocaust-Leugnern aufgegriffenen Argumente sind immer dieselben … die Juden seien in den Konzentrationslagern mit ‹Zyklon B› lediglich desinfiziert und nicht vergast worden. Diese Argumente sind wissenschaftlich längst widerlegt und nachweislich falsch.»
Leider haben Sie die Quelle, auf welche Sie sich beziehen, nicht genannt. Unklar ist auch, ob Sie das Gutachten über die Anwendung von «Zyklon B» in den Gaskammern von Auschwitz des deutschen Diplomchemikers Germar Rudolf kennen, und welcher Sachverständige aufgrund welcher Tatsachen zum Schluss gekommen ist, dass auch dieses den als «längst widerlegt und nachweislich falsch» bezeichneten Gutachten zuzurechnen sei.
Der Dipl.-Chemiker Germar Rudolf arbeitete als Doktorand am Max-Planck-Institut. Es hat sich weit herumgesprochen, dass er in seiner analytischen Arbeit bestreitet, dass in den Gaskammern – die er Leichenkammern nennt – das von Ihnen genannte «Zyklon B», das auch in der gesamten Literatur bezeugt wird, zur Anwendung gekommen sei. Rudolf liess seine Arbeit allen 306 deutschen Professoren für Anorganische Chemie zukommen. Es erfolgte nicht eine einzige Beanstandung. Rudolfs Untersuchungsergebnisse müssten daher nach den in der Wissenschaft geltenden Usanzen solange als wahr gelten, bis sie falsifiziert worden sind. Unseres Wissens ist das bis heute nicht geschehen. Es wäre daher wichtig, dass Sie Ihre Quellen offenlegen.
Dies drängt sich um so mehr auf, als das Rudolf-Gutachten bekanntlich auch in der Schweiz schon Gegenstand einer Strafuntersuchung war: Während des Verfahrens gegen René-Louis Berclaz übergab Untersuchungsrichter Jean-Pierre Schröter am «3ième Ressort de la Veveyse» in Châtel St-Denis (FR) das Rudolf-Gutachten dem emeritierten Chemieprofessor Dr. Henri Ramuz in Birsfelden (BL) zur Expertise. Ramuz schrieb in seinem Brief vom 18. Mai 1997 an das Gericht:
Das Rudolf-Gutachten «muss als wissenschaftlich korrekt bezeichnet werden» […] «Alle deutschen Spitzenleute auf dem Feld der anorganischen Chemie haben diesen Bericht erhalten. […] Er gab zu keinen Kommentaren Anlass.»
Bitte nennen Sie uns die von Ihnen erwähnte wissenschaftliche Arbeit, mit welcher die Forschungsergebnisse Rudolfs widerlegt worden sind. Nennen Sie bitte auch die Bezugsquelle und das Erscheinungsdatum. Als wissenschaftliche Arbeit wird in akademischen Kreisen eine solche bezeichnet, die man einer rationalen wissenschaftlichen Analyse unterwerfen und dabei verifizieren oder falsifizieren kann. Selbstredend kommen für die Widerlegung Rudolfs wissenschaftlicher Arbeit nur in anorganischer Chemie qualifizierte Chemiker in Frage.
Mit freundlichen Grüssen
sig. E. Indlekofer