Editorial

Wie richtig es ist, dass wir immer wieder freie Meinungsäusserung fordern, bestätigte sich durch das Urteil im Prozess gegen den weltweit bekannten britischen Historiker David Irving (67), der schlecht beraten war sich taktisch schuldig zu bekennen. Obwohl seine vor Jahren gemachte Behauptung über die Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz mit den Erklärungen von Fritjof Meyer, Chefredakteur des Magazins Der Spiegel, in ihrem Ergebnis in etwa deckungsgleich ist, wird Irving zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, die Strafanzeige gegen Meyer aber wurde als unbegründet eingestellt. Eine Gesellschaft, die bei solchem Unrecht nicht laut aufschreit, ist geistig krank. Bisherigen Aussagen zufolge sind in Auschwitz 4 Mio. Menschen umgekommen. Meyer reduziert diese aufgrund neuer Archivfunde auf eine halbe Million. Auch ortet er die Gaskammern nicht im bisher bezeugten KL Auschwitz-Birkenau, sondern in zwei nicht mehr existierenden Bauernhäusern ausserhalb des Lagers.

Über Meyers neue Sicht von Auschwitz verharrt die Systempresse in eisigem Schweigen. Um so ausgiebiger schimpft sie jetzt über David Irving. Die Crux an der Sache ist aber, dass wegen der herrschenden Strafgesetze die Hintergründe, die zur ungleichen Behandlung Meyers und Irvings geführt haben, nicht öffentlich diskutiert werden können, ohne dass solches sofort selbst wieder zu einer Strafanzeige führen würde. Im 1994, vor der Abstimmung über den neuen Strafartikel, wurde dieser von seinen Gegnern ahnungsvoll als «Selbstschussanlage» prophezeit.

Ernst Indlekofer