Schandecke
Die «Neue Luzerner Zeitung» am Pranger
Wir haben unsere Leserschaft in der Ausgabe 4/05 über das inakzeptable Verhalten einer dem anonymen Aktienkapital gehörenden Zeitung orientiert. Neue Luzerner Zeitung nennt sich dieses Blatt. Durch Hinhaltetaktik und als diese nichts mehr fruchtete, mit lügenhaften Behauptungen, hat sie ihren Vertrag mit dem Presseclub Schweiz gebrochen, damit Tausenden von Geldgebern ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme an der Meinungsbildung zur Abstimmung verweigernd. Ein Abonnent dieser Zeitung, Jean Braun, hat uns seinen Briefwechsel mit der NLZ zum Abdruck gegeben. Auf seine erste Anfrage ging folgende Antwort ein:
«Wir prüfen alle Inserate daraufhin, dass sie weder widerrechtlich noch sittenwidrig sind. Zudem muss der Absender für den Leser klar und unmissverständlich identifizierbar sein. Letzteres war bei Ihrem Inserat leider nicht der Fall, worauf wir Sie im Vorfeld auch aufmerksam gemacht haben. Aus diesem Grund haben wir das Inserat nicht erscheinen lassen. …
sig. Jürg Weber, Geschäftsleiter»
Braun antwortete am 8. Oktober wie folgt:
«Auf mein Einschreiben vom 22. Sept. 2005 ging Ihr Kurzbrief vom 30. Sept. bei mir ein. Sie erwecken mit diesem den Eindruck, meine Zuschrift nicht richtig gelesen zu haben und meiner berechtigten Kritik in der Sache selbst ausweichen zu wollen. Zudem verwechseln Sie mich irrigerweise auch noch mit dem Auftraggeber des Inserates.
Als langjähriger Abonnent Ihrer Zeitung erwarte ich, dass Sie auf meine berechtigte Kritik wegen der Publikationsverweigerung durch Verschleppen und Vorschieben falscher Tatsachenbehauptungen antworten. Nach dem Ja vom 25. Sept., das Ihre Zeitung auch mitzuverantworten hat, möchte ich jetzt wissen, wie ich mir dieses Vorgehen zu erklären habe.
Ich habe Sie bereits wissen lassen, dass ich durch das Mitteilungsblatt ‹Recht+Freiheit› über das Verhalten Ihres Verlages orientiert worden bin. Daraufhin habe ich mich beim Presseclub näher informieren lassen und von dort eine Kopie der Auftragsbestätigung für das Inserat angefordert. Beides, ‹Recht+ Freiheit› und Auftragsbestätigung habe ich Ihnen mit meinem letzten Brief vom 22. Sept. zugestellt.
Ihre als Antwort vorgeschobene Bemerkung ‹wir prüfen alle Inserate darauf hin, dass Sie weder widerrechtlich noch sittenwidrig sind› sehe ich als Verschleierungstaktik, mit welcher Sie der Sache ausweichen. Das Inserat war weder ‹widerrechtlich› noch ‹sittenwidrig›, was von Ihrem Verlag auch nicht behauptet wurde.
Auch Ihr zweiter Satz ‹Zudem muss der Absender für den Leser klar und unmissverständlich identifizierbar sein› erklärt das fragwürdige Verhalten nicht. Wie aus ‹Recht+ Freiheit› hervorgeht, war der Auftraggeber des Inserates mit Presseclub Schweiz , Postf. 105, 4008 Basel genügend gekennzeichnet und somit entgegen Ihrer Behauptung für den Leser klar und unmissverständlich identifizierbar und durch Rückfrage beim betr. Postamt auch nachprüfbar.
Nicht identifizierbar waren jedoch die in Ihrer Zeitung publizierten Inserate www.bilaterale und andere mehr! Auch ist es eine Unwahrheit Ihrerseits, den Auftraggeber ‹im Vorfeld [auf die Nichtidentifizierbarkeit] aufmerksam gemacht zu haben›. Richtig ist, dass Sie diesen Vorwand erst nach fast 2-wöchiger Hinhaltetaktik im letzten Moment vorgeschoben haben (siehe ‹Recht+Freiheit› Nr. 4 – Sept. 2005).
Weil von der zu erwartenden Zäsur nach dem Abstimmungs-Ja die Gesamtbevölkerung unseres Landes betroffen ist, erachte ich das Verhalten der NLZ gegenüber Inserenten wie dem Presseclub Schweiz, welcher mit stichhaltigen Argumenten und Tatsachenberichten aus dem EU-Land Deutschland der Ja-Propagandawalze widersprochen hatte, für höchst inakzeptabel.
Inzwischen musste ich erfahren, dass die NLZ auch einem langjährigen Anzeigekunden, ‹Komitee für Freiheit und Unabhängigkeit KFU Innerschweiz›, mit derselben Ausrede die Publikation verweigert hat. Das Komitee ist im Erscheinungsgebiet Ihrer Zeitung bestens bekannt. Auch diese Verweigerung mit dem Argument der angeblichen ‹Nichtidentifizierbarkeit des Auftraggebers› ist hier ganz besonders abwegig und wirft ein mehr als trübes Licht auf Ihren Verlag.
Als langjähriger Abonnent Ihrer Zeitung protestiere ich hiermit nochmals in aller Form gegen das inakzeptable Verhalten, mit welchem die verfassungsmässig garantierte Meinungs- und Pressefreiheit mit Füssen getreten wurden. Ihr Verlag hat damit verhindert, dass ich mich in Ihrer Zeitung über alle Fakten und Meinungen zur Personenfreizügigkeit frei und uneingeschränkt informieren konnte.
Das oben Gesagte lässt für Ausreden keinen Spielraum. Ich ersuche Sie daher mit aller Bestimmtheit, die Verfehlungen in Ihrem Unternehmen schonungslos aufzuklären und mir zu berichten, wie es zu diesen gekommen ist. Ganz besonders würden mich Ihre Antworten auf folgende Fragen interessieren:
| l | Warum wurde die Publikation des Auftraggebers ‹Presseclub Schweiz› verweigert? |
| l | Warum wurde die Publikation des Auftraggebers ‹KFU Innerschweiz› verweigert? |
| l |
Warum konnten in der NLZ nicht näher identifizierbare Inserate der Befürworter erscheinen, während jene mit ablehnenden Empfehlungen trotz genauer Anschrift nach den Vorgaben der Schweizerischen Post, abgelehnt wurden? |
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Stellungnahme und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
sig. J. Braun