Schengen
Dem Volk wird die Wahrheit verschwiegen
Beim Schengen-Abkommen mit der Europäischen Union geht es um die Öffnung der Grenzen für den freien Personenverkehr. Der Vertrag schafft die Voraussetzung für den EU-Beitritt der Schweiz.
Der Beitritt werde die Zusammenarbeit im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität wesentlich verbessern, behaupten die Schengen-/EU-Anhänger. Eine solche Begründung ist nicht nachvollziehbar. Im Jahr 2003 hat das Schweizerische Grenzwachtkorps 101’219 Personen an unserer Grenze zurückgewiesen, 34’063 wurden der Polizei übergeben und 8’181 Illegale gefasst. Wie soll zukünftig die Sicherheit gewährleistet werden, wenn an der Grenze keine Personenkontrollen mehr stattfinden?
Das Abkommen verlangt die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die erweiterte EU. Das Lohnniveau der Schweiz käme unter Druck und eine eigenständige Ausländerpolitik wäre nicht mehr möglich. Der Inländervorrang würde wegfallen. Schweizer würden im eigenen Land rund 475 Mio. EU-Bürgern gleichgestellt. Die Arbeitslosigkeit nähme zu. Mit der bloss schrittweisen Öffnung soll das Volk ruhig gestellt werden. Monatlicher Durchschnittslohn einiger EU-Länder in Franken: Polen 825, Slowakei 555, Lettland 300, Bulgarien 215 (laut stat. Amt der EU). Ausbluten der Sozialversicherungen, Immobilien für jeden Ausländer, Studentenflut und ein ruinöser Preiskampf wären die Folgen.
Bundesrätin Calmy-Rey will die Bilateralen II und Schengen/Dublin nicht mit der Frage des EU-Beitritts vermischen. «Wir werden später einen detaillierten Bericht über die Folgen einer bilateralen Weiterentwicklung und die Folgen eines eventuellen EU-Beitritts vorlegen. Darin werden wir die Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege aufzeigen.» (Basler Zeitung 28./29. Aug. 2004). Calmy-Reys Strategie der Täuschung ist klar: Anpassen bis kaum mehr Unterschiede existieren und sachliche Argumente gegen einen EU-Beitritt ausgehen. Die bilateralen Verträge, sprich EU, und die Armee XXI, sprich Nato, sind die Schenkel eines Amboss’ zwischen welchen die unabhängige, neutrale und direktdemokratische Schweiz zerquetscht werden soll.
Die Vernehmlassungsfrist bezüglich der Bilateralen II läuft am 10. September ab. Doch am 1. Sept. existierten die Vertragstexte erst auf Französisch und Englisch. Im Internet des Bundes «admin.ch» heisst es: Die Texte «werden im Hinblick auf die Unterzeichnung in die 3 Amtssprachen der Schweiz übersetzt.» Eine kurzfristige Übersetzung ist aber gar nicht möglich. Wie können im Parlament die Bilateralen II diskutiert und beraten werden, wenn sie der Mehrheit nicht vollumfänglich in ihrer Sprache vorliegen?