Eidgenössische Tradition gebrochen

Der Presseclub Schweiz hatte im März 1999 eine Million Informationsblätter versandt, in welchem er vor der Annahme der so genannten Verfassungs-«Reform» gewarnt hatte. Unter anderem war zu lesen:

«Wie ernst und alarmierend die kommende Volksabstimmung ist, zeigt auch die Absicht, unsere Verteidigungskraft durch die Entwaffnung der Schweizer Wehrmänner zu zerstören! Artikel 18, Abs. 3 der heutigen [jetzt alten] Bundesverfassung lautet: …Die Waffe bleibt … in den Händen des Wehrmannes. In der ‹neuen Bundesverfassung› ist dieser Grundpfeiler der dezentralen Verteidigungskraft unserer Milizarmee und Voraussetzung der schnellen Mobilmachung ersatzlos gestrichen

Eine Konsequenz der neuen Bundesverfassung ist die fortschreitende Umwandlung unserer Milizarmee in eine Nato-kompatible Berufstruppe, ohne Fähigkeit, das eigene Land noch verteidigen zu können, bei gleichzeitiger Abschaffung des Zivilschutzes. Im Falle militärischer Konflikte oder ethnischer Aufstände in den EU-Staaten oder der Schweiz werden fremde Interventionstruppen in unserem Land eingesetzt, die dann nicht zögern werden, auch auf unsere Bevölkerung zu schiessen. Von Divisionär a. D. Hans Bachofner lesen wir in der Broschüre «Schiffbruch mit Zuschauern – Sicherheitspolitik nach dem Ende der Friedensillusionen»1 die folgenden Worte:

«Wer an eine multifunktionale Milizarmee glaubt, irrt sich. Miliz braucht das eigene Land und die eigene Bevölkerung als Kampfkraftverstärker… Dem federführenden Departement für den Schutz der Freiheit und der Unversehrtheit der Bürger im Innern sind Beine zu machen. Was sucht die Armee in Bosnien, wenn sie bei einem Stromausfall in der Region Zürich mit nachfolgenden Plünderungen und Unruhen nicht in der Lage ist, das Landesmuseum, andere Museen, Bibliotheken, Läden, Warenlager zu schützen?… Die Behauptung, die Armee XXI suche keine Eingliederung in die neuen Interventionsarmeen von Nato und EU, sind entweder Lügen oder Ausdruck von Naivität. Es ist nicht möglich, neutral zu bleiben und sich autonom gegen Gewalt zu wehren, wenn man in Ausrüstung, Ausbildung, Doktrin und Organisation abhängig ist von anderen. Geheimhaltung und Täuschung, Lebenselement jeder selbst verantwortlichen Armee, sind nicht mehr möglich, vielleicht schon heute nicht mehr. Es wird dereinst nötig werden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.»

Die neue Bundesverfassung ist de jure ungültig. Nach Völkerrecht ist eine Verfassung die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und Inhalte seiner politischen Existenz, sie ist die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes.

Wir haben bereits in früheren Ausgaben von Recht+Freiheit über die Ungereimtheiten dieser Volksabstimmung berichtet und es ist leicht nachzuweisen, dass die Annahme der neuen Bundesverfassung nicht aus freiem Willen des Volkes zustande kam, sondern unter Zuhilfenahme einer bundesgesetzwidrigen Behördenpropaganda (die erfolglos angefochten wurde) und der Mithilfe von Medien, welche die Machtinteressen der Regierungspolitik vertraten, ohne diese weiter zu hinterfragen und so den notwendigen Konsens zur Annahme der Verfassungsreform herstellten. Damit wurde das Volk aber über den wahren Inhalt der neuen Bundesverfassung getäuscht (das Vergleichen der neuen mit der alten Verfassung war für die überwiegende Mehrheit des Volkes nicht möglich). Bundesrat Arnold Koller warb für die Annahme der Verfassungsreform mit der unwahren Behauptung, es handle sich bloss um eine neu geordnete Nachführung in modernerer Sprache, ohne inhaltliche Änderungen. In der Tat wurden wesentliche Elemente wie etwa die teilweise Golddeckung des Schweizer Franken in der neuen Verfassung gestrichen, ohne dass das Volk etwas davon wissen konnte. Auch das in der alten Verfassung vorgeschriebene Vorgehen bei der Einführung einer neuen Bundesverfassung wurde missachtet und diese Vorschriften in der neuen Verfassung gestrichen. Die Irreführung des Volkes in dieser wichtigen Entscheidung kann nicht anders als Betrug genannt werden. Sittenwidrig zustande gekommene Verträge sind ungültig und von Gesetzes wegen ausser Kraft zu setzen. Da wir kein Verfassungsgericht haben und auch sonst keine unabhängige Instanz, die das heisse Eisen anpacken würde, sind dem Volk vorerst noch die Hände gebunden. Doch die Zeit wird schneller kommen als manchen lieb ist, wo den Verantwortlichen die verdiente Rechnung präsentiert werden wird.

Im August 2001 machte Bundesrat Samuel Schmid am Schützenfest für Veteranen auf die Einschränkung des Waffengebrauchs aufmerksam. Offenbar im Auftrage der UNO, für welche die Entwaffnung der noch freien Völker ein erklärtes Ziel ist.


Fussnoten

1 «Schweizerzeit»-Schriftenreihe Nr. 45