Bundeshaus

Bewährtes schützen – Abhängigkeit und Bevormundung vermeiden

Als Ruth Metzler nicht mehr in den Bundesrat gewählt wurde, fanden sich ein Tag später wegen dieser einzigen Frau 15’000 von der UNO gesteuerte Emanzen vor dem Bundeshaus zu einer Kundgebung zusammen, um ihren Unmut über die Wahl von Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz in den Bundesrat los zu werden, weil diese, so behaupteten sie, einer Frau vorgezogen worden seien. Nach der Niederlage der CVP bei den Nationalratswahlen und gleichzeitigem Sitzgewinn der SVP war es jedoch klar, dass die beiden CVP-Sitze im Bundesrat ins Wanken geraten sind und neu verteilt würden. Wie konnten sie das ignorieren? Auch dass die Wahl der zwei Bundesräte von einer Mehrheit von 246 Parlamentariern in geheimer Abstimmung getroffen wurde, übersahen sie.

Jenseits aller Kritik stellt sich aber die doch viel berechtigtere Frage, wo dann 15’000 Männer bleiben – und jene Frauen, die es noch sind –, wenn Bundesrat Leuenberger trotz des Volksneins im September 2002 zum Elektrizitätsmarktgesetz, d. h. zur Freigabe des Schweizer Strommarktes an Private, erklärt: Wir machen trotzdem, wie wir das wollen, der Strommarkt muss liberalisiert werden. Er erdreistete sich sogar schon vor der Abstimmung anzukündigen, dass er ein Nein des Souveräns zu missachten gedenke. Das müsste doch den letzten Naiven, die da noch glauben, die Regierung mache, was der Souverän beschlossen habe, die Augen öffnen. Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte über die Köpfe der Bürger hinweg mit der EU eine Vereinbarung zur Strommarktöffnung getroffen, die dann von den Gewerkschaften mit dem Referendum bekämpft wurde. Im September 2002 kam es zur Volksabstimmung. Die Preisgabe des schweizerischen Strommarktes wurde trotz massiver Propaganda der Wirtschafts- und Elektrizitätsmarktlobby mit 52,6 % abgelehnt. Schon die Vorlagen in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau, die das Volkseigentum in fremde Hände gespielt hätten, wurden vom Souverän abgelehnt. Im August 2003 beschlossen auch die Regierungen der Eigentümerkantone des Stromriesen Axpo-Holding: Zürich, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, St. Gallen und der beiden Appenzell, ihre Stromverteilnetze zu behalten und verzichteten auf eine übergeordnete Netzgesellschaft.

Eine Expertenkommission des Nationalrates versucht jetzt das Risiko eines neuerlichen Fehlschlages zu minimieren und macht Druck für ein noch neueres Strommarktgesetz. Ausgerechnet ein SVP-Nationalrat, Christian Speck, wohnhaft an der Neudorfstrasse 3 in 5727 Oberkulm, unterbreitete der Kommission eine parlamentarische Initiative, die eine neue Vorlage verlangt mit der die Strommarktöffnung doch noch gewährleistet werden kann (NZZ 25.2.04, S. 15). Es stellt sich die Frage, wieviel Korruption im Parlament grassiert, damit der Wille des Souveräns ständig nach Belieben missachtet wird. Fragen Sie Herrn Speck doch einmal in einem höflichen Brief, was ihn veranlasst, das Nein des Souveräns zu missachten. Das neue Regelwerk soll 2007 in Kraft treten, weil die EU-Marschtabelle auf diesen Zeitpunkt ihren Strommarkt vollständig öffnen will (NZZ 4./5.10.03). Von da an werden die grossen Elektrizitätswerke die nächst kleineren auffressen, bis europaweit nur noch ein paar Riesenkonzerne übrig bleiben. Diese werden dann den Konsumenten den Preis und die Verfügbarkeit des Stroms diktieren. Doch schon lange bevor die Bevölkerung die Nachteile zu spüren bekommt, ist jede Gegenmassnahme der dann geplagten Bürger zu spät, wenn das Volk glaubt, jetzt noch länger untätig zuschauen zu können.

Die im Auftrage des Bundesrates tätige Expertenkommission will den Strommarkt nach bekannter Salamitaktik in zwei Etappen «öffnen». Das Volk soll mit den Versprechen von Preisstabilität und Versorgungssicherheit beruhigt werden, als ob diese zwei Eckpfeiler der Stromversorgung nicht seit Jahrzehnten schon bestens gewährleistet gewesen wären. Erst die Öffnung des Strommarktes für eine rücksichtslose Konkurrenz droht Preise und Angebote ins Wanken zu bringen. Das ist ja gerade das Ziel der Liberalisierung! Warum sonst sollte er der Konkurrenz «geöffnet» werden? Wir berichteten in der Ausgabe vom Juni 2002 ausführlich über die Gefahren einer Privatisierung der Volksbetriebe. Dieser Beitrag verdient es, nochmals gelesen zu werden. Nachbestellungen sind möglich. Beachten Sie auch den Beitrag «Finanzzauberer» in der heutigen Ausgabe.

Wenn die während Jahrzehnten gebauten und sorgsam unterhaltenen Elektrizitätswerke mitsamt den alpinen Wasserspeichern und Stromverteilnetzen nicht doch noch unserer Kontrolle entwunden werden und auf verschlungenen Pfaden in fremde Hände kommen sollen, müssen wir ein weiteres Mal 50’000 Unterschriften sammeln. Nach dem Nein zur Strommarktöffnung in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau sowie des eidgenössischen Neins im September 2002 ist diese Zumutung eine unerhörte Frechheit. Bundesräte, die sich gar anmassen in freier Entscheidung getroffene Volksentscheide missachten zu dürfen, sollten sofort zurücktreten müssen, damit ihre dumme Selbstherrlichkeit beschnitten wird. Wegen der mehrfachen und wiederholten Missachtung und Irreführung des Souveräns hier noch eine abschliessende Frage: Wo bleibt dann eine Kundgebung der 15’000 Emanzen, wenn es darum geht, etwas Substantielles zur Rettung der Volksrechte in der Schweiz zu tun?