Editorial

Am 9. August wurde eine Gruppe der rechtsaussen Partei PNOS von vermummten und mit Schlagstöcken bewaffneten Antifaschisten brutal überfallen, als sie sich zu ihrer Jahresversammlung traf. Am Auto des als hervorragenden Redners bekannten Bernhard Schaub, der als Gast eingeladen war, wurde bei einem Zwischenhalt, als er vier Kollegen begrüsste, die Scheiben des PW’s eingeschlagen und vier Pneus zerstochen. Die rund 70 Antifas stürmten plötzlich hinter einem beim Bahnhof Hasle-Rüegsau abgestellten Eisenbahnwagen hervor. Einige der fünf Personen erlitten Prellungen und flüchteten in Anbetracht der Überzahl der brutalen Angreifer, teils mit dem Auto, teils zu Fuss. Eine Person informierte mit seinem Handtelefon einen Kollegen am Versammlungsort, es habe ein Überfall stattgefunden. Letzterer stand neben einem Polizisten, der das Gespräch mithörte (bekanntlich gibt es an jedem Treffen der rechten Szene Polizeipräsenz). Aus dem Auto wurden mehrere hundert Franken Bargeld, ein Handtelefon, eine Aktenmappe mit Dokumenten und Adressbuch und weiteres mehr geraubt. Für den Verkauf bestimmte Broschüren verbrannten die Antifas kurzerhand. Die Presse berichtete unter dem Titel «Rechtsradikaler Aufmarsch», den brutalen Raubüberfall bis zur Unkenntlichkeit verniedlichend und mit der Frechheit, die Wirklichkeit in ihr Gegenteil zu verdrehen. Als Schaub ¾ Std. nach dem Überfall zurückkehrte, traf er auf dem Parkplatz eine Polizeistreife mit Funkgeräten und hörte folgenden Dialog: «Was machen sie jetzt?» – «Sie steigen in den Zug ein.» – «In welche Richtung?» – «Richtung Burgdorf.» Die Polizei liess die Chaoten nicht nur ¾ Std. unbehelligt am Bahnhof stehen, sondern liess sie in Burgdorf weiterfahren, ohne ihre Personalien festzustellen. Dass die Polizei die linksextremen Chaoten auf Anweisung von oben gewähren lässt, wird immer offensichtlicher. Allein der Staat hätte zwar die Aufgabe, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Dazu gehören auch Versammlungen rechtsradikaler Bürger. Bundesrätin Ruth Metzler scheint aber mehr Wert darauf zu legen, wegen dem Zeigen gewisser Symbole das Strafgesetz zu verschärfen, als die immer öfters, systematisch und planmässig durch Anwendung von brutaler Gewalt in Erscheinung tretenden linksextremen Straftäter härter anzupacken. Bei diesen handelt es sich eindeutig um kriminelle Vereinigungen im Sinne des § 260ter StGB.

Ernst Indlekofer