Militär- und Bevölkerungsschutzgesetz werden angenommen
Bundesrat und Parlament haben die Pflicht für die Sicherheit unseres Landes und der Bevölkerung zu sorgen. Zur Wahrung dieser Aufgabe gegen Aussen ist die Armee zuständig, sie ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert. Für den Schutz der Bevölkerung im Innern dient der Zivilschutz. So will es unsere Bundesverfassung vom 18. April 1999.
Seit 1999 legen Bundesrat und Nato jährlich die Bereiche fest, in welchen die Schweizer Armee Nato-tauglich werden soll (PARP-Ziele: siehe Recht+Freiheit Nr. 3-4/2003). Der Inhalt dieser Zusatzprotokolle war nicht einmal unseren Parlamentariern im voraus bekannt, schon gar nicht dem Volk.
Der Souverän hat unter einer Millionen von Steuerfranken teuren – teilweise unlauteren – Abstimmpropaganda des Bundesrates den Änderungen des Armee- und Bevölkerungsschutzgesetzes zugestimmt.
Damit hat das Schweizervolk
l die direkte Mitsprache in wichtigen Armeebelangen eingebüsst;
l unser Land von fremden Armeen abhängig gemacht;
l den
Flughafen Zürich-Kloten um seinen Zivil- und Kriegsschutz gebracht;
l die Unabhängigkeit und immerwährende Neutralität der Schweiz
geschwächt;
l den Wert unseres hoch qualifizierten Zivilschutzes drastisch
vermindert.
Das Eidgenössische Komitee für eine direktdemokratische, neutrale und souveräne Schweiz, Zürich, schrieb in der Wochenzeitung Zeit-Fragen vom 19. Mai 2003:
«Der Bundesrat hat betont, dass die neue Armee die Neutralität in keiner Weise tangiere, mit einer Annäherung an die Nato nichts zu tun habe, das Milizsystem sogar gestärkt werde und die Schweiz dank der Armee XXI autonomer werde handeln können. Geht man davon aus, dass der Souverän dem Bundesrat gefolgt ist, lässt sich das Ja zur Armee XXI als klares Bekenntnis zu Neutralität und Milizprinzip verstehen. Wir werden darauf achten, dass der Bundesrat diesen Erklärungen auch über den Abstimmungskampf hinaus treu bleibt. Tatsache bleibt, dass die konkrete Planung der Armee XXI gänzlich auf Nato-Unterlagen basiert, vollständig auf Interoperabilität mit der Nato ausgerichtet ist und in den weiteren Planungen bereits eine interoperable Einsatzarmee, die vorwiegend mit Berufsverbänden funktionieren soll, vorliegt. Die Diskussion um diese Fragen ist mit den bundesrätlichen Beteuerungen umgangen worden.
Mit Millionen Steuerfranken hat das VBS dazu Druckschriften, CDs und Vorträge mobilisiert und damit die freie Willensbildung der Stimmbürger beeinflusst, um ihnen die Staatsmeinung schmackhaft zu machen. An einem Resultat, das mit so viel Staatspropaganda zustande kam, kann sich Bern nicht freuen, und diejenigen, die ‹nein› gestimmt haben, werden es auch nicht als Ergebnis einer freien Meinungsbildung mit gleichlangen Spiessen akzeptieren.
Angesichts dessen, dass die ‹einzige Weltmacht› der Welt Kriege für die nächsten Jahrzehnte angekündigt hat, um mit der militärischen Globalisierung die wirtschaftliche Vorherrschaft zu verstärken, käme es einem Verrat der schweizerischen Staatsidee gleich, sich weiter der seit 1999 offensiven und US-kommandierten Nato anzunähern. Genauso gefährlich ist es, den Schutz der Zivilbevölkerung preiszugeben und die Selbstbehauptungskräfte zu schwächen.
Die Idee der friedensorientierten, humanitären und nicht aggressiven Schweiz ist modern und kostbar. Wir werden uns für diese zukunftsgerichtete Form des Zusammenlebens einsetzen und nicht für eine Anpassung an die Mächtigen dieser Welt, die Macht vor Recht ergehen lassen.
Wohl von den meisten unbemerkt, werden mit dem neuen Gesetz zukünftige Armeereformen dem Referendum entzogen sein, da allein Parlament und Bundesrat über die weitere Veränderung der Armee werden befinden können. Die Mitsprache des Volkes in Armee-Angelegenheiten ist damit in wichtigen Bereichen ausgeschaltet. Wir werden uns weiterhin für die direktdemokratische Mitsprache in Armeefragen einsetzen.
Angesichts der Übermacht auf Befürworterseite und den geringen eigenen Mitteln ist das Resultat gegen die militärische Globalisierung der Schweiz und gegen die Ausrichtung auf eine aggressive Nato respektabel. All jenen, die sich in der schicksalhaften Frage, ob sich die Schweiz von einem Militärbündnis abhängig machen soll, engagiert haben, danken wir für ihren Weitblick und ihre Menschlichkeit.»
Diesem Dank schliesst sich Recht+Freiheit an. Wir dürfen noch an die folgenden Sätze erinnern, die wir in der Nr. 2/1999 zur Volksabstimmung vom 18. April 1999 über die «Nachführung» der Bundesverfassung geschrieben haben:
«Wer Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt auf Verfassungsebene als Mittel zur Stärkung von Freiheit, Demokratie und Friede postuliert, ist bereit, die Offenheit gegenüber der Welt zu manifestieren, indem sich der Staat internationalen Organisationen anschliesst, um sich so einer internationalen Solidaritätspflicht der ‹neuen Weltordnung› zu unterwerfen. Was hat hier der Begriff ‹Unabhängigkeit› zu suchen? Entweder bleibt ein Staat unabhängig, oder er vollzieht den Beitritt zu einer übergeordneten, internationalen Organisation – und begibt sich dadurch in eine Abhängigkeit von dieser Organisation und ihren Ordnungen. Hier in der Präambel ist also bereits die fragwürdige Absicht des Bundesrates und einer Mehrheit des Parlaments versteckt, die Schweiz gegen den Willen des Souveräns in die EU, UNO und NATO zu führen.»