Eidg. Volksabstimmung 18. Mai 2003

Die Armee XXI führt die Schweiz in die Nato

 

Die Umgestaltung der Schweizer Milizarmee ist nur vor dem Hintergrund des «Neuen Strategischen Konzepts» der NATO verständlich. Wir werden uns daher vorwiegend der North Atlantic Treaty Organization (gen. NATO, Nordatlantikpakt) widmen. Der Entscheid für oder gegen Armee XXI, den das Schweizervolk am 18. Mai 2003 zu treffen hat, wird dank einer gründlichen Information einfacher. Unserem Bericht liegen die Erkenntnisse im Buch von Conrad C. Stein Die Geheime Weltmacht – Die schleichende Revolution gegen die Völker zugrunde.1

 

Die klassische NATO

Die ursprüngliche Funktion der NATO war ein kollektives Verteidigungsbündnis, analog zum einstigen Gegenpart, dem Warschauer Pakt; es bedeutete den Schutz der Mitgliedsstaaten vor einem bewaffneten Angriff des Hauptgegners im Kalten Krieg. Aufgabenstellung und Befugnisse der NATO sind in Art. 51 der UNO-Charta und im NATO-Vertrag festgelegt, woraus folgt, dass dieser und die UNO-Charta eng zusammen verknüpft sind. So bestimmt Art. 53 der UNO-Charta: «Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates dürfen Zwangsmassnahmen […] nicht ergriffen werden» und Art. 1 NATO-Vertrag verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur «friedlichen Streitbeilegung und zum Verzicht auf jegliche Gewaltandrohung und Gewaltanwendung».[99] Die Aufgabe der NATO beschränkt sich auf die Verteidigung ihres vertraglich genau definierten Bündnisgebietes gegen bewaffnete Aggressionen und schliesst bewaffnete Angriffe aus, die sich nicht gegen einen NATO-Staat richten (Art. 5 und 6 NATO-Vertrag). Dies galt schon während des Kalten Krieges. So gab z.B. der Ungarn-Aufstand 1956 der NATO kein Recht, mit Waffengewalt einzugreifen. Dieser strikt defensive Kern der NATO hat sich auch nach dem Untergang des ursprünglichen Feindes nicht gewandelt.[100] Allein schon daraus folgt, dass die NATO bei ihrem Angriffskrieg gegen Ex-Jugoslawien in flagranter Weise gegen ihre eigenen Bestimmungen und die der UNO-Charta verstossen hat.

 

Neue Marschrichtung der NATO

Nach der Auflösung der Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten gab es für die NATO kaum mehr etwas zu verteidigen, so dass ein neuer Daseinsgrund gefunden werden musste, der an der NATO-Tagung vom 7./8. November 1991 in Rom formuliert wurde. Als neue «Bedrohung» wurde jetzt neben anderen die Gefährdung des Zugangs zu lebenswichtigen Ressourcen und die weltweite Zunahme des Terrorismus aufgenommen.[102] Eine offensichtlich pharisäerhafte Vorwegnahme des 11. Septembers 2001 wie auch der US-Angriffskriege zur Sicherung von Ölressourcen im Raum des kaspischen Meeres und des Iraks. Dazu kamen immer mehr «friedenswahrende» Forderungen und die «neue Marschrichtung wurde auf der NATO-Gipfelkonferenz vom 11. Juni 1994 in Brüssel bekräftigt».[102] Die Folge davon war die Aufnahme zusätzlicher Ziele wie «Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt…» (!) und somit ein wesentliches Element der «Bewältigung von ‹Interessenkrisen› des transnationalen Monopolkapitals».2 [103]

 

US-Regierung droht mit Gewalt

William Jefferson Clinton hatte am 26. September 1994 in seiner Rede vor der UNO-Vollversammlung unmissverständlich angekündigt, dass die USA im Falle der «Bedrohung ihrer nationalen Sicherheitsinteressen» (sic!) auch ohne Beteiligung von UNO und NATO Gewalt anwenden werden: «Wenn unsere nationalen Sicherheitsinteressen [was nur die Ölversorgung betreffen kann] bedroht sind, werden wir handeln – gemeinsam mit anderen, wenn wir können, aber allein, wenn wir müssen. Wir werden auf Diplomatie setzen, wenn wir können, aber auf Gewalt, wenn wir müssen.»

Clinton liess damit erkennen, dass die US-Diplomatie fortan aus folgenden Merkmalen besteht: Drohung, Erpressung, Rechtsbeugung, Gewaltanwendung, Missachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, Angriffskriege – gegen jeden Staat. «Wer nicht für uns ist, ist gegen uns!» Ausgenommen natürlich Israel. Ministerpräsident Sharon sagt uns warum: «Wir, das jüdische Volk, kontrollieren Amerika, und die Amerikaner wissen es.»3

Unter der Federführung Washingtons wurde die NATO für das 21. Jahrhundert total umgekrempelt. Das «Neue Strategische Konzept» enthält u.a. die Punkte:

l «Kriseneinsatz» auch ohne UNO-Mandat;

l Festschreibung der Option des nuklearen Ersteinsatzes.[109]

 

Flucht in die NATO

Exbundeskanzler und «Weltökonom» Helmut Schmidt (SPD) sah sich zu folgender Aussage genötigt: «Gegängelt von den USA, haben wir [mit dem Entsenden von 1’870 Bundeswehrsoldaten nach Bosnien im Februar 1995] das internationale Recht und die Charta der Vereinten Nationen missachtet.»[109] Warum beteiligt sich die Schweizer Regierung wissentlich an diesen Machenschaften? Eine mögliche Antwort: Weil sie sich mit einer bis ins hinterste Dorf erzwungenen Feinverteilung von Asylanten, aus über 70 zumeist kulturfremden Nationen, und mit der Einführung des «Antirassismusgesetzes» den Internationalisten unterworfen hat. Das ist Verrat am eigenen Volk. Die den Schweizern manipulativ aufgezwungene neue Bundesverfassung (lügenhaft «Nachführung» genannt) und der Beitritt unseres Landes zur UNO waren die logische Fortsetzung fehlender Verfassungstreue. Durch jahrelange Missachtung der Volksrechte hat sich die Regierung zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ein Sprichwort sagt: Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht. Innenpolitisch tritt dieser Schadenfall dann ein, wenn breite Bevölkerungskreise, denen sich Polizeikräfte und Militärs anschliessen, in Opposition zur Regierung geraten. Um diesem Ereignis zuvorzukommen, sucht die Regierung Anschluss bei der NATO. Denn «das neue aggressive Bedrohungspotential der NATO besteht nicht nur im Verhältnis zu Nicht-Mitgliedsstaaten, es ist vor allem auch ein ‹Knüppel-aus-dem-Sack› gegen die eigenen Mitglieder, deren Völker es wagen würden, eine ‹nationale› Regierung an ihre Spitze zu wählen. […] Diese ‹Bedrohung nach innen› ist kein Nebeneffekt des ‹Neuen Strategischen Konzepts›, sie ist der Haupteffekt.»[113f] Das gilt für alle national erwachten Völker Europas.

 

Aggressive Angriffs-NATO

Bei Bürgerkriegen ist allen Staaten nach dem geltenden Völkerrecht strikte Neutralität gegenüber den Konfliktparteien aufgegeben.[106] Doch schon im Jugoslawienkonflikt hatte sich die NATO nicht daran gehalten. Die Intervention erfolgte ohne den erforderlichen UNO-Beschluss gemäss Art. 39 oder 42 bzw. Art. 51 UNO-Charta, der vermutlich am Veto Russlands und der Volksrepublik China gescheitert wäre.[112] «Damit hat sich die NATO praktisch vom Völkerrecht verabschiedet. Die NATO hat sich für Internationalisten inzwischen ohnehin als wesentlich effektiver und leichter zu ‹handhaben› erwiesen. Es wird in letzter Zeit immer wieder spekuliert, ob sie, statt der mit Vetorecht ‹belasteten› UNO, das Fundament der durch die USA immer dringlicher propagierten ‹Weltregierung› sein wird.»[112]

Die UNO-Charta enthält ein generelles Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UNO-Charta), womit jegliche Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten die Legitimation entzogen ist (Art. 2 Ziff. 7 UNO-Charta).[117] «Der Schutz der Menschenrechte ist kein ‹sich entwickelndes regionales Völkerrecht›, das in Abweichung von der UNO-Charta eine militärische Intervention erlauben würde.»[108] Tatsächlich war der durch die USA angeführte NATO-Überfall auf Jugoslawien ein völkerrechtswidriger Aggressionsakt und nach den Massstäben des Statuts zum Internationalen Strafgerichtshof (ICC) vom 17. Juli 1998 ein Völkerrechtsverbrechen.[120f] Ein US-Kongressmitglied fragte Präsident Clinton, warum er denn gerade im Kosovo eingreife, und nicht in Kaschmir oder Tibet. «Weil wir im Kosovo andere Interessen haben!», war seine Antwort.[121]

 

Missachtung des Souveräns

Die NATO ist heute zu einer Erfüllungsgehilfin der Interessen der angloamerikanischen Ölmulti, zur Absicherung deren wirtschaftlicher und politischer Weltherrschaft verkommen.[122]

Gemäss Neufassung des Militärgesetzes vom 4. Oktober 2002 sollen Änderungen der Armee nur noch auf dem Verordnungswege realisiert werden, d.h. dem Referendum entzogen werden. Aufgrund der ohne Volksabstimmung beschlossenen PfP-Verträge (Partnerschaft für den Frieden) hat sich die Schweiz der NATO zu unterstellen. Damit werden Neutralität und Souveränität unseres Landes in verfassungswidriger Weise untergraben.

Der Kooperationsvertrag enthält 30 Punkte, welche die Schweiz bis 2006 erfüllt haben muss, um den NATO-Auflagen gerecht zu werden. Doch es kommt noch schlimmer:

Mit der Armee XXI will der Bundesrat eine NATO-kompatible Söldnertruppe für künftige Interventionskriege im Ausland. Dazu will er die Schweizer Armee bis ins kleinste Detail der NATO anpassen. Bereits hat die Schweiz mit der NATO ein Planungs- und Überprüfungsprozess-Abkommen unterzeichnet, in welchem genaue Anforderungen zur vollständigen NATO-Kompatibilität festgeschrieben sind. Die englischen Originalverträge werden der Bevölkerung  verheimlicht.

Man muss sich fragen, was in unserem Bundesrat vorgeht, dass er sich dazu herablässt, mit notorischen Lügnern und Kriegstreibern gemeinsame Sache zu machen? Dass auch eine Mehrheit unserer 240 Parlamentarier das ihre dazu beitragen, kann kaum bezweifelt werden – wenn nicht, hätten wir andere Bundesräte.

Darum am 18. Mai Nein zur Armee XXI.


Fussnoten

1 Conrad C. Stein Die Geheime Weltmacht – Die schleichende Revolution gegen die Völker, Verlag: Hohenrain GmbH, D-72006 Tübingen, 2001. Die in eckigen Klammern gesetzten Ziffern verweisen auf die Buchseiten dieses Werks.

2 M. Berndt, Deutsche Militärpolitik in der «neuen Weltunordnung», zit. nach Conrad C. Stein.

3 Israelisches Radio Kol Yisrael/Palestinian Information Centre, 3.10.01, vgl. Taki, New York Press, 14 (41).