Jetzt offiziell bestätigt:
Gesetzwidriger UNO-Beitritt der Schweiz

Die Neue Luzerner Zeitung (NLZ) brachte gerade noch am letzten Tag des Jahres 2002 (der Stadt-Anzeiger Luzern am 30.12.) einen Leserbrief von Joe Bühlmann, Luzern, zur Abstimmungsbeschwerde wegen des maschinellen Auszählens der Stimmen. Anlässlich der Asyl-Initiative sei ausgekommen, «dass auch in der Stadt Luzern mit Zählmaschinen Stimmen gezählt wurden, obwohl dafür keine Bewilligung vorlag. Es ist also gesetzwidrig ausgezählt worden», so der Leserbriefschreiber. Mit dieser Meinung stehen Bühlmann und eine Mehrheit des Schweizer Volkes nicht mehr länger alleine da. Auf die Beschwerde der Schweizer Demokraten (SD) wurde das nicht bewilligte maschinelle Zählen von höchster Stelle, nämlich der Bundeskanzlei, als gesetzeswidrig erachtet und das Nachzählen der Stimmen angeordnet.

Keine Frage, dass solche Maschinen richtig zählen. «Aber die Zählmaschinen sind verboten, weil sie nicht merken, wenn in der Ja-Beige auch Nein-Stimmen drin sind. In der Stadt Luzern haben Urnenbüromitglieder bei der UNO-Abstimmung nämlich bestätigt, dass Studenten aus Zürich angestellt worden seien, die Ja- und Nein-Beigen zur Zählmaschine brachten, ohne dass jemand nachgeprüft hätte. Wenn von Hand ausgezählt wird, sehen die Urnenbüromitglieder, ob es wirklich ein Nein oder ein Ja ist, aber die Zählmaschine sieht das nicht. Also ist bereits bei der UNO-Abstimmung gesetzwidrig vorgegangen worden.»

Als Grossrat Josef Huber (SVP) aufgrund vieler Hinweise aus der Bevölkerung ein Nachzählen bei der UNO-Abstimmung verlangte, wurde er abgekanzelt und verunglimpft und ein Nachzählen von der Luzerner Regierungsrätin Margrit Fischer (CVP) und bis zum Bund hinauf auf Biegen und Brechen verhindert. Im Kanton Luzern waren es 4563 Stimmen, die den Ausschlag für das Ja gaben. (Vgl. Recht+Freiheit 2/2002 «Misstrauen gegen die Behörden».)

Nach gängiger Gerichtspraxis sind rechtswidrig zustandegekommene Verträge «null und nichtig» und werden vom Gericht aufgelöst. Wer eine Garage erstellt, ohne dass dafür eine Baubewilligung vorliegt, muss das nicht bewilligte Bauwerk wieder abreissen, weil es rechtswidrig gebaut worden ist. Sogar dann, wenn alle sonstigen Anforderungen hundertprozentig erfüllt sind. Von Rechts wegen müsste die Abstimmung zum UNO-Beitritt wiederholt werden. Da Bühlmann über kein eigenes Militär verfügt und sich mit blossen Fäusten nicht gegen eine verfassungs- und rechtsstaatswidrige Machtelite durchsetzen kann, muss er – wie viele andere auch – sich mit einem Leserbrief begnügen, mit dem er vielen Mitbürgern die Augen geöffnet hat.