Freiheit für Gaston-Armand Amaudruz!
«Weltweit als Land der Freiheit und Asyl für politisch Verfolgte gehandelt, kann die Schweiz heute stolz sein, in seinen Gefängnissen einen der ältesten politischen Gefangenen unseres Planeten eingesperrt zu haben, eingekerkert, weil seine Schriften [in der Zeitschrift Courrier du Continent] einer gewissen Lobby missfallen haben. Gaston-Armand Amaudruz (Jg. 20) befindet sich [seit dem 13. Januar 2003] als Gefangener im Gebäude Plaine de l’Orbe, ein Hochsicherheitsgefängnis für Wiederholungstäter. Somit ist Amaudruz, eine in der politischen Schweiz gut bekannte Persönlichkeit, vor dem Mob, der ihn verfolgt hat, mit dem Leben davongekommen. Sein Prozess, der im April 2000 ablief, war mit unzähligen Unregelmässigkeiten vollgespickt: Entlastungszeugen wurden von der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen, lügnerische und zur Mythendichtung geneigte Belastungszeugen traten an und willkürliche Auslassungen in der Prozessführung fanden statt, kurz, ein Stalinistischer Schwindelprozess von A bis Z. …»*
Das sind die Worte, mit denen der verantwortliche Redaktor René-Louis Berclaz aus Châtel-Saint-Denis, in seinem Leitartikel für Vérité & Justice vom Januar 2003 den achtseitigen Freiheitsaufruf für Gaston-Armand Amaudruz eröffnet. (Siehe auch: Le Procès Amaudruz, auf der Weltnetzseite www.verite-justice.com.) Wir bringen nachfolgend auszugsweise zwei von 17 dieser Aufrufe, alle aus dem Ausland stammend – beschämend für uns Schweizer, unfähig, sich selbst zu wehren. Wie lange wollen wir noch untätig herumsitzen? Sagen Sie jetzt bloss nicht, man könne nichts tun. Falls Sie sich der Meinung des vorliegenden Aufrufes anschliessen können, dann schreiben Sie an Bundesrätin Ruth Metzler, Vorsteherin des Justizdepartementes, Bundeshaus West, 3003 Bern. Schreiben Sie mit wenigen Worten aber mit aller Bestimmtheit, dass auch Sie diese Art von Willkürjustiz und Einkerkerung alter Menschen, die ein tadelloses Leben geführt haben und nicht vorbestraft sind, ablehnen. Fordern auch Sie die sofortige Freilassung von Gaston-Armand Amaudruz.
Rumänischer Aufruf für die Befreiung von Gaston-Armand Amaudruz
«Die Unterzeichner dieses Aufrufs haben beim Lesen des Courrier du Continent aus Lausanne und anderen Schweizerpublikationen mit Bestürzung erfahren, dass die Menschenrechte, besonders die Freiheit des Denkens und das Ausdrücken seiner Gedanken, die Vereinigungsfreiheit und andere fundamentale Freiheitsrechte, die seit langem in allen Ländern der Welt anerkannt sind, in der Schweizerischen Eidgenossenschaft keine Bürgerrechte mehr sind. Zuerst haben wir nicht glauben können, dass so etwas möglich ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben viele von uns, als frühere Gefangene der politischen Stalinistischen Polizei Ceausescus in der Schweiz Asyl gefunden, und wir sind der Bevölkerung der Landeskantone für ihre grosszügige Gastfreundschaft ganz besonders dankbar. Diese Dankbarkeit veranlasst uns heute, nachdrücklich gegen die Verurteilung von Gaston-Armand Amaudruz zu einer Gefängnisstrafe wegen eines Meinungsdeliktes zu protestieren.»*
[Der Aufruf ist von 18 Persönlichkeiten, alles Universitätsprofessoren, Akademiker und Geistliche, unterzeichnet.]
Der grösste Skandal
Roger Dommergue Polacco de Ménasce
Docteur de l’université de Paris
18, rue Eugène Delacroix
F–36000 Châteauroux
«Sie haben mir die baldige Einkerkerung von Herrn Amaudruz, der über achtzig Jahre alt (!) ist, bekanntgegeben. Dies ist der grösste Skandal. Ich habe Gelegenheit gehabt, seine Zeitschrift zu lesen und ich konnte seinen gesunden Menschenverstand bewundern, wie auch die Exaktheit seiner Informationen und die Tatsache bemerken, dass diese Informationen der zubetonierten universellen Verblödung [der Menschen] entgehen, einer Verblödung, die durch meine jämmerlichen Geistesverwandten, der Hochfinanz und des Marxismus, ihr Zwilling, herbeigeführt wurden (ich bin Jude und bin nicht stolz darauf). Diese Einkerkerung ist um so widerlicher, als man pädophile Politiker in Freiheit sehen kann, ebenso die schlimmsten Missetäter, Drogenhändler, Mörder und Vergewaltiger. Was mich am meisten erstaunt, ist die Feigheit der Gojim [Nichtjuden], die vor so viel Greuel nicht reagieren, unrechtmässige Gesetze anwenden (der Gipfel von Gesetzen), sind sie doch in radikalem Widerspruch mit den demokratischen Verfassungen und den Menschenrechten. Meine Geistesverwandten können daher mit dem Spekulieren weiterfahren und ungestraft die Gojim ausnützen, da es ja genügt, das Wort „Jude“ auszusprechen, um wegen Rassismus angeklagt zu werden. Man kann sich trösten, wenn man daran denkt, dass eine solche Situation bald einmal die Scharfrichter und die Opfer verschlingen wird… Hitler sagte, falls meine Geistesverwandten die Macht mit ihrem marxistischen Glaubensbekenntnis ergreifen, werde die Menschheit von diesem Planeten verschwinden und dieser menschenleer durch den Äther ziehen wie einst vor Jahrmillionen. Wir sind beinahe da und die Dummköpfe und Feiglinge von Richtern wenden ruchlose Gesetze an…»*
Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich
So steht es in Artikel 8 unserer Bundesverfassung. Doch die Praxis sieht anders aus: Türken, welche wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern vor Gericht standen, wurden in erster Instanz freigesprochen, weil sie, so das Gericht, nicht die Absicht hatten, die Armenier rassistisch zu diskriminieren. Ganz anders Gaston-Armand Amaudruz, der die Menschengaskammern bezweifelt: Wieder nach Meinung von Richtern hat er die (wohl böse) Absicht gehabt, die Juden rassistisch zu diskriminieren. Hier drängen sich sofort mehrere Fragen auf: Können Richter Gedanken lesen?, oder werden diesen, falls es um Juden geht, die Schuldsprüche von der Synagoge vorgegeben? Sind die Richter nicht mehr unabhängig, wie das Gesetz es verlangt? Begehen Richter nicht selbst Rassendiskriminierung und verstossen gegen die zwingende Vorschrift «Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich», da sie ja für jedermann ersichtlich Türken und Schweizer ungleich behandeln? Amaudruz hat nicht, wie die Türken, einen Völkermord bestritten, sondern zieht bloss die Menschengaskammern in Zweifel, da es für diese keine Beweise gibt, wie schon der französische Historiker Jacques Baynac in zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen im Lausanner Le Nouveau Quotidien vom 3. und 4. September 1996 festgehalten hat. Es gäbe nur Zeugenaussagen, doch «eine Zeugenaussage wiegt nicht schwer… Das Postulat der wissenschaftlichen Geschichtsschreibung, so könnte man ohne grosse Übertreibung sagen, lautet: Kein(e) Papier(e), keine nachgewiesenen Tatsachen […]». Baynac wurde deswegen vor kein Gericht gezerrt (vgl. Wer Geschichtsforschung verhindert, hat etwas zu verbergen, Recht+Freiheit 30.6.1999).
In einem Rechtsstaat müssten vor dem Gesetz alle Bürger gleich sein, nicht nur auf dem Papier. Und Gesetze müssten so klar und unmissverständlich formuliert sein, dass jeder weiss, was gemeint ist. Artikel 1 der Strafprozessordnung bestimmt unmissverständlich «Keine Strafe ohne Gesetz». Solange kein Gesetz verbindlich festhält, es hätte im Dritten Reich Menschengaskammern gegeben und man hätte von Gesetzes wegen daran zu glauben (Juristen nennen dies: Affirmationspflicht), darf niemand bestraft werden, der mangels Beweisen für solche Gaskammern berechtigte Zweifel hat, dass es sie tatsächlich gegeben hat, oder wer diese aus demselben Grund gar bestreitet. Strafartikel 261bis ist kein Gesetz, sondern die Peitsche Stalinistischer Gulag-Schergen gegen missliebige Bürger.
Ohne Entrüstung und Widerstand
Wo jeder anständige Mensch in Anbetracht der die Menschenrechte spottenden, mittelalterlichen Hexenprozesse auf die Barrikade steigt, schauen einige besonders beliebte Patrioten, die sich beim Volk regelmässig für seine Rechte, Freiheit und Unabhängigkeit anbiedern, ohne sich den geringsten Hauch der Entrüstung und des Widerstandes anmerken zu lassen, heuchlerisch zu. Ob man diesen Patrioten, den Nationalräten Christoph Blocher, Ulrich Schlüer und Luzi Stamm ihre Zurückhaltung wohl noch lange nachsehen wird?
Fussnote
* Aus dem Französischen übersetzt, die Redaktion