Polizeistaat Schweiz
Das Aus für die politische Opposition?
Schweizer Justiz- und Polizeidepartemente lassen vorbeugend eine «Überwachungsdatei» erstellen über Personen, die sich «rechtsextremer Umtriebe» verdächtig machen. Was rechtsextreme Umtriebe sind, ist nicht annähernd definiert, genau wie der obszöne Strafartikel 261bis StGB (Antirassismusgesetz), mit dem die Schweizer Justiz seit 1994 die mittelalterlichen Ketzerverfolgungen wegen Gedankenverbrechen neu aufleben lässt. Da die Überwachung sogar «vorbeugend» geschieht, sind von den neo-kommunistischen Schnüffel- und Terrormethoden Schweizer Bürger, die keinerlei Straftaten begangen haben, betroffen. Stalins NKWD1 und Ulbrichts DDR-Stasi lassen grüssen.
Wachsame Bürger werden jetzt schon ahnen, dass sie früher oder später am eigenen Leibe spüren könnten, was heute erst wenige trifft. Die Frage ist nur noch, ob wir es tatsächlich so weit kommen lassen oder vorher zur Notwehr greifen. Die Schweizer Justiz- und Polizeidepartemente bis auf Bundesebene hinauf passen sich langsam und von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt immer mehr der Innenpolitik der früheren kommunistischen Staatsapparate an. Diese waren gekennzeichnet durch eine rücksichtslose Einschüchterungs- und Willkürpolitik.
Zwar beginnt sich jetzt die von allen Parteien verratene oppositionelle Bevölkerung neu zu gruppieren. Ein Anfang ist jedenfalls gemacht und das eine oder andere Parteiprogramm steht. Parallel dazu hat die herrschende Machtclique, welche die Ereignisse nicht ohne Unruhe beobachtet und sich wegen ihres mehrfachen und wiederholten Volksverrates abzusichern beginnt, die Methoden der totalitären Staatsapparate verfeinert: Das von Bundesbern anvisierte System lässt seine politischen Gegner nicht im ersten besten Keller hinrichten, wie zu Stalins Zeiten, ist aber nicht viel weniger niederträchtig und unethisch. Beweise gefällig?
Am 29. Juni dieses Jahres, Nachmittags gegen 3 Uhr, versammelten sich im Restaurant Drei Könige in Basel-Kleinhüningen die Mitglieder der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) zu ihrer Jahresversammlung. Insgesamt über 100 Personen, Männer und Frauen jeden Alters, sogar eine betagte Dame von 86 und ein 89-jähriger Veteran. Die Versammlung tagte schon über zwei Stunden vollkommen friedlich und ohne jede Störung nach aussen, als sich der antifaschistische Staatsterror bemerkbar machte: 80 Polizisten in Panzerweste, Helm und Gesichtsvisier, alle bewaffnet mit Pistole, Gummigeschosskarabiner oder Kampfgas, überfielen um 17.30 Uhr die friedliche Versammlung. Mit Waffengewalt bedroht und solcherart während über einer Stunde in Schach gehalten, wurde jede Person einzeln in einen Nebenraum geführt, wo sie sich mit ausgestreckten Händen gegen die Wand stützen und sich von unten bis zum Schritt und zum Kopf hinauf abtasten lassen musste. Anschliessend wurden die der Freiheit beraubten genötigt, ihre Ausweispapiere vorzuweisen bzw. ihre Personalien bekanntzugeben. Die Identität sämtlicher Personen wurde registriert. Alsdann mussten die so Gedemütigten ein Nummernschild vor sich halten und wurden wie Schwerverbrecher fotografiert. Zum Schluss bedankte sich der Einsatzleiter Cölestin Frei bei den Opfern zynisch für ihr friedliches Verhalten. Für die kriminelle, weil verfassungswidrige Sonderbehandlung durch die Basler Polizei sind Regierungsrat Jörg Schild (FDP), Roger Fischer und Beat Voser, beide vom Polizeikommissariat, sowie Staatsanwalt Thomas Homberger verantwortlich. Vermutlich wird der Staatsterror vom Departement Metzler gedeckt, das mit der Ankündigung einer Sonderbehandlung von «Rechtsextremen» von sich reden macht.
Von drei, vier Sackmessern abgesehen, wurden keinerlei Waffen noch sogenanntes rassistisches Propagandamaterial gefunden, obwohl ein reich assortierter Tisch mit Informationsmaterial im Saal stand. Insgesamt ein Schlag ins Wasser für die Justizbehörde. Zur Vernebelung des verfassungswidrigen Vorgehens und Täuschung der Öffentlichkeit verbreiteten die Medien die Lüge, unter den Anwesenden hätte sich eine zur Verhaftung ausgeschriebene Person befunden. Tatsächlich ging es um eine nicht bezahlte Busse, die im Schweizer Stasi-Computer registriert war. Also kein Grund für eine Verhaftung. Zur Rechtfertigung für den Überfall musste auch eine linke Hausbesetzerszene herhalten, die in Konflikt mit den friedlich Versammelten hätte geraten können. Wäre es da nicht naheliegender gewesen, die gesetzeswidrigen Hausbesetzer zu verhaften oder diese an allfälligen Ausschreitungen zu hindern?
Dieser Polizeiüberfall ist ganz klar ein terroristischer Staatsakt. Da von der Versammlung keine Gefahr ausging noch Anzeichen dafür bestanden, waren die Massnahmen unverhältnismässig und daher rechtsstaatswidrig. Die für den Überfall Verantwortlichen verletzten die elementarsten Grundrechte wie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 22 und 23 BV), Rechtsgleichheit (Art. 8 BV), Schutz vor Willkür (Art. 9 BV) sowie Schutz von persönlichen Daten vor Missbrauch (Art. 13 BV). Die Rechtsgleichheit garantiert den staatlichen Schutz vor Diskriminierung, u.a. wegen politischen Überzeugungen. Dazu zählen sogar rechtsradikale politische Meinungen. Selbst wenn das einigen nicht in den Kram passen mag, aber jetzt steht es nun einmal in der Verfassung. Der Grund für die Willkür gegen die friedliche Versammlung war das Ausforschen der persönlichen Daten der Parteimitglieder, um diese zu fichieren und zu überwachen, und die Einschüchterung der politischen Opposition.
Was will die PNOS? In ihrem Rundschreiben vom 4. März 2002 lesen wir:
«Die Zerstörung von Volk und Staat in der Schweiz und anderswo schreitet scheinbar unaufhaltsam voran. Der Ausgang der UNO-Abstimmung hat es erneut bewiesen. Die angeblichen Rechtsparteien arbeiten nur mit halber Kraft, und man hat durchaus den Eindruck, dass sie lediglich als Sammelbecken zur Ruhigstellung besorgter Patrioten dienen. Die SVP zum Beispiel trat nicht einmal geschlossen gegen den UNO-Beitritt an. Dieselbe Partei hat sich für die Aufhebung des Schächtverbots ausgesprochen. Sie hat auch das Antirassismusgesetz damals nicht bekämpft und unternimmt bis heute nichts dagegen. Kein Wunder: In Moudon (VD) sitzt sogar ein Sudan-Neger als SVP-Vertreter im Gemeinderat. Die Aufzählung liesse sich fortsetzen. Die SVP ist im vollen Sinne eine Systempartei, von der wir nichts zu erhoffen haben.
Die Schweizer Demokraten sind im Begriff, in der Bedeutungslosigkeit zu versinken. Offensichtlich können die Wähler den Unterschied zur SVP nicht mehr feststellen. Und tatsächlich bietet die ehemalige stolze „Nationale Aktion für Volk und Heimat" ein klägliches Bild – mit dem kraftlosen Rudolf Keller an der Spitze und dem jugoslawischen Juden Dragan Najman als Pressechef.
Auch die EDU hat ihren Bocksfuss: Sie ist aus religiösen Gründen unbelehrbar israelfreundlich und deshalb auf einem Auge blind.
Wir wollen mit dieser Kritik nicht sagen, die breiten Schichten der Anhänger dieser Partei seien ebenso naiv oder verräterisch wie ihre Führer. Die meisten empfinden echt patriotisch, aber merken nicht, dass sie die Genasführten sind. Diese Menschen hätten es verdient, dass ihnen endlich jemand reinen Wein einschenkt und sie über die Machenschaften in der Politik gründlich aufklärt. Und sie hätten die ehrliche Erklärung verdient, dass nur ein vollständiges Umdenken und ein grundsätzlicher Umschwung uns vor der Vernichtung bewahren kann. Und dass es ohne Mut und Opferbereitschaft nicht gehen wird. …»
Fürwahr, ungewohnte Worte in einer international gleichgeschalteten Medienlandschaft, in der Sozialisten aller Schattierungen tonangebend sind und das Monopolkapital auf ihrer Seite wissen. In einer Welt, in welcher der israelische Ministerpräsident Sharon hochmütig erklären kann: «Wir, das jüdische Volk, kontrollieren Amerika, und die Amerikaner wissen es.»2
Fussnoten
1 Narodny kommissariat wnutrennich djel (Volkskommissariat für innere Angelegenheiten)
2 Israelisches Radio Kol Yisrael/Palestinian Information Centre, 3.10.2001, vgl. Taki, New York Press, 14 (41), www.nypress.com/14/41/taki/taki.cfm