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Nein zum UNO-Beitritt
«Die UNO scheint auf dem Wege zur totalen Lüge ihres Daseins
zu sein»1 schrieb Karl Jaspers, einer
der grössten Philosophen der letzten hundert Jahre. Dessen ungeachtet läuft die
Gehirnwäsche zum UNO-Beitritt durch eine skandalöse, demokratiefeindliche
Staatspropaganda auf Hochtouren. 113
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Schweizerinnen und Schweizer zählen zu den Bürgern mit der besten Schulbildung. Dennoch scheint es, dass die meisten noch nicht begriffen haben, worum es geht. Werden wir erst aus unserer Passivität erwachen, wenn wir durch Gesetze gefesselt unsere Freiheit verloren haben? Spätestens unsere Kinder und Enkel werden in Unfreiheit leben, wenn wir jetzt Bundesrat und Parteispitzen durch ein wuchtiges Nein nicht Einhalt gebieten. Wie wir in den letzten drei Ausgaben von RECHT+FREIHEIT dargelegt haben, ist die UNO die Vorläuferin der geplanten Regierung eines Weltstaates, der eine schreckliche Despotie sein wird. Jaspers erklärte: Die Gründung der UNO zeugt vom Willen Amerikas, einen «Weltfriedenszustand» vorzutäuschen, der das politische Prinzip der totalen Welteroberung in sich schliesst. «Die Formulierungen der UNO-Charta lassen immer einen Ausweg offen für eine entgegengesetzte Argumentation.»2 Immer «wenn die UNO zu agieren scheint, handelt nicht die UNO»3, sondern der Wille der imperialen Macht der USA. «Siegt die totalitäre Welt, so stabilisiert sie ihren Terrorismus, da die ständige verzweifelte Unzufriedenheit der Menschen nur durch ihn in Ruhe gehalten werden kann.»4
Warum werden wir nicht über die tatsächlichen Ziele der UNO
informiert? Warum wird nicht über das undemokratische Vetorecht der ständigen
fünf Mitglieder diskutiert? Warum erklären uns die «Informationsbeauftragten»
das ständige Versagen der UNO nicht? Und wo bleiben die Erklärungen über die
Nutzlosigkeit von über 100 UNO-Resolutionen gegen Israel, die bis heute
missachtet werden? «Weder ein Staat noch eine Staatengemeinschaft kann Bestand
haben, wenn die Bürger gegen das Unrecht, das Bürger in anderen Staaten trifft,
gleichgültig bleiben.»5 Warum schweigt
die UNO zur flächendeckenden Bombardierung mit Splitter- und Benzinbomben –
durch ständige Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates! – die Tausende von Opfern
unter der afghanischen Zivilbevölkerung fordert? Und zu den mehrfachen
Bombardierungen von Einrichtungen des Roten Kreuzes? Das Töten von Zivilpersonen
ist kriminell, verstösst gegen die Genfer Konvention und das Völkerrecht. «Der
Weltfriede wird nur durch eine neue Politik möglich sein.»6
Doch «gegenwärtig läuft die Politik noch in denselben Bahnen wie von jeher,
benutzt dieselben Mittel und dieselbe Sophistik der Argumentation wie immer»7,
nur ihre Führer haben gewechselt. Voraussetzung für einen Weltfrieden ist ein
Zustand, in dem «Recht und Gerechtigkeit statt Gewalt herrschen».8
Nun hat aber die UNO das Recht dahingehend verformt, dass es den
UNO-Grossmächten Angriffskriege ermöglicht, die Souveränität der
Kleinstaaten aber aufhebt. Der Rechtsgedanke erfordert aber den «Verzicht auf
das Vetorecht, gegenüber den Beschlüssen irgendeines legal eingesetzten
Gremiums [was die UNO nicht ist, d. Red.].»9
Die einzige noch existierende imperiale Grossmacht, die USA, setzt sich nämlich
mit ihrem Veto über Mehrheitsentscheide hinweg und gefährdet den Weltfrieden.
Eine oberste Friedensinstanz, wie sie die UNO sein will, «erfordert die
Anerkennung von Abstimmungen, der Majoritätsbeschlüsse, zuletzt der
Entscheidung des Volkswillens auf diesem Wege. Freie und geheime Wahlen sind das
Mittel der Erkundung des jeweiligen Volkswillens.»10
Die Vertreter der UNO sind jedoch weder durch Wahlen der Bürger ihrer
Mitgliedsstaaten bestimmt worden noch entspricht das Vetorecht der fünf
ständigen Mitglieder (USA, Russland, China, England und Frankreich) dem freien
Volkswillen der Mitgliedsstaaten. Eine Organisation, die nicht durch Wahlen der
betroffenen Völker zustande gekommen ist, hat keine demokratische Legitimation.
«Das faktische Geschehen in der UNO bezeugt, dass man ihr Prinzip, Gewalt durch Recht abzulösen, nicht etwa nur einschränkt, sondern preisgibt, ausser als Schein für das Bedürfnis der Menschen, die Recht verlangen. … So wird die UNO benutzt als ein Mittel zur Schwächung der freien Länder. … Da in der UNO mit Hilfe des Rechtsgedankens doch nur Politik gemacht wird, so wird der Rechtsgedanke selber diskreditiert.»11 Mit dem UNO-Beitritt verpflichtet sich die Schweiz vertraglich, wirtschaftliche und politische Sanktionen gegen Drittstaaten zu unterstützen, sobald die UNO solche beschliesst (Art. 41 UNO-Charta). Politische Sanktionen ziehen meist auch militärische Einsätze nach sich. Krieg, Tote, Verkrüppelte, Hunger und Elend von unschuldigen Menschen sind die Folgen. Wir würden uns mit dem UNO-Beitritt in die Reihe der Schurkenstaaten einreihen. Die Lüge in der UNO zeigt sich daran, dass sie angeblich Gewalt verhindern will, die Zivilbevölkerung souveräner Staaten für dieses Ziel aber mit kriegerischer Gewalt überzieht, wenn andere Mittel versagen. Wollen wir das? Behaupte niemand, soweit würde es nicht kommen. Mit dem UNO-Beitritt verpflichten wir uns nämlich, dem UNO-Sicherheitsrat auf sein Gesuch hin «Streitkräfte zur Verfügung zu stellen» aber auch «militärische Durchmarschrechte zu gewähren» (Art. 43 UNO-Charta). Solche Massnahmen wären eine eklatante Verletzung der verfassungsmässig verankerten Neutralität, Art. 173 BV. Dieser Grundsatzartikel hält fest: «Die Bundesversammlung … trifft Massnahmen zur Wahrung … der Neutralität der Schweiz.» Das ist deutlich. Missdeutungen sind ausgeschlossen.
Die Neutralität ist eine wertvolle Errungenschaft der Schweiz. «Wenn alle Staaten „neutral“ werden, hören die Kriege auf. Solange es aber noch nicht so weit ist, ist der neutrale kleine Staat heute ein vorwegnehmender Repräsentant der Idee, soweit er sie tatsächlich in seinem Bereich schon verwirklicht.»12 schreibt Jaspers mit Blick auf die Schweiz. Wer als «einfacher» Bürger ein Gesetz übertritt und dadurch anderen Schaden zufügt, kommt vor Gericht. Wer versucht, einen Schaden herbeizuführen oder tatsächlich verursacht, einerlei, ob das Tun grobfahrlässig oder fahrlässig war oder auch bloss «in Kauf genommen wurde», wird mit Busse oder Gefängnis bestraft. Wohlgemerkt, nur die «einfachen» Bürger. Wer aber bringt die fehlbaren Politiker vor Gericht, wenn sie wahrheitswidrig behaupten, die schweizerische Neutralität bleibe bei einem Beitritt zur UNO «unberührt»? Das ist vorsätzliche Irreführung der Stimmbürger. Beweis für die beabsichtigte Aufhebung der Neutralität: Am 22.8.2001 hat der Bundesrat den von Ständerat Christoffel Brändli verlangten Neutralitätsvorbehalt im UNO-Vertrag abgelehnt.
(Kästchentexte auf dem Informationsblatt gegen den politischen UNO-Beitritt der Schweiz):
Die UNO-Vollversammlung ist de facto ein unwirksames Gremium. Warum? Die Vollversammlung kann keine Gesetze erlassen. Die Delegierten der Mitgliedstaaten sind blosse Kopfnicker des Sicherheitsrates. Der Bundesrat will, dass wir «Mitreden» ohne «Mitbestimmen» zu können. L
Immer «wenn die UNO zu agieren scheint, handelt nicht die UNO», sondern der Wille der imperialen Macht der USA. L
Echte Solidarität ist immer gegenseitig. Wo war die Solidarität der UNO-Staaten, als unser Volk und Land erpresst wurden? Da wäre sie von der UNO gratis zu haben gewesen. Heute sollen wir dafür zahlen! L
Der Sicherheitsrat kann kollektive Zwangsmassnahmen wirtschaftlicher oder militärischer Art anordnen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. L
Die einzige noch existierende imperiale Grossmacht, die USA, setzt sich mit ihrem Veto über Mehrheitsentscheide hinweg und gefährdet den Weltfrieden. L
Wenn Politiker und Wirtschaftsführer von der Solidarität mit der UNO sprechen, meinen sie Solidarität mit der Wall Street-Hochfinanz. L
Das Instrument des Vetos kennzeichnet die UNO als nicht-demokratisches System. Die UNO handelt nach ihrem immer gleichbleibenden Prinzip: Macht vor Recht. L
Die permanente Ohnmacht der UNO gegenüber sämtlichen Weltkrisen ist begründet im Interessenkonflikt der fünf Supermächte (Vetostaaten). L
Ein UNO-Beitritt würde uns jährlich 75 Millionen Franken kosten, zusätzlich zu den heutigen 470 Millionen an die UNO-Unterorganisationen. L
Als Nicht-UNO-Land mit jahrhundertelanger gelebter Neutralität hat die Schweiz die historische Aufgabe, dem Völkerfrieden zu dienen. J J J
Fussnoten
1 Karl Jaspers: Die Atombombe und die Zukunft des Menschen, dtv 19642, S. 112;
2 ebd., S. 111;
3 ebd., S. 105;
4 ebd., S. 61;
5 ebd., S. 24;
6 ebd., S. 19;
7 ebd., S. 23;
8 ebd., S. 20;
9 ibidem;
10 ebd., S. 21;
11 ebd., S. 106;
12 ebd., S. 101.