| Auflage 1,25 Mio. |
An den Bundesrat und an die Stände- und Nationalräte
So nicht, verehrte Damen und Herren!
«Wir bringen den UNO-Anhängern unserer Regierung zur Kenntnis, dass im ganzen Land Bürger und Bürgerinnen zu vernehmen sind, bei denen über die Art, wie sich der Bundesrat und die Verwaltung auf bisher unbekannte Weise in den Abstimmungskampf einmischen, helle Empörung herrscht. Nach ersten kritischen Stimmen versuchte der Bundesrat seine zwei Millionen teure Staatspropaganda – die auch von UNO-Beitritts-Gegnern bezahlt werden muss – als «Dialog mit der Öffentlichkeit» schönzufärben.
Die Haltlosigkeit solcher Beschwichtigungsversuche zeigt sich auch am Verhalten von Bundesrat Joseph Deiss anlässlich der zehnten «Jugendsession» am 3.11.2001 im Bundeshaus, wo die Jugendlichen üblicherweise eine Debatte zu einem aktuellen nationalen Thema halten und eine Schlusserklärung abgeben: Bundesrat Deiss benutzte die Gelegenheit zu einem mehr als eine Stunde dauernden Referat über die Vorzüge der UNO. Ohne den Jugendlichen eine Diskussion zu ermöglichen, bevor es zur Abstimmung zur UNO-Beitrittsfrage kam, fand die Schlussabstimmung statt, bei der Bundesrat Deiss ein Ja zum UNO-Beitritt einheimsen konnte.
Bereits an der Podiumsdiskussion am Vortag in der Universität Bern wurden die UNO-Gegner unter den anwesenden Jugendlichen an ihrer freien Meinungsäusserung behindert. Vor dem Eingang zur Aula stand ein Tisch, auf dem die Organisatoren Informationsmaterial des Bundes über die UNO ausgebreitet hatten. Als die UNO-Gegner eigene Flugblätter auf den Tisch legten, wurden diese Unterlagen von Sicherheitskräften umgehend beschlagnahmt und beseitigt.
Als sich die Gegner der UNO-Vorlage anschickten, vor der Universität Flugblätter zu verteilen, was für jede Universität als Ort der freien Auseinandersetzung eine Selbstverständlichkeit ist, schritt der Sicherheitsdienst unverzüglich ein, hinderte die UNO-Gegner am Verteilen und nahm ihnen alles Material ab.
An der
«Jugendsessions» war im Aufenthaltsraum des Bundeshauses ein «Tisch der
Meinungsfreiheit» aufgestellt, auf dem beliebiges Informationsmaterial
aufgelegt werden durfte. Doch auch hier
wurde das Material, das sich gegen einen UNO-Beitritt aussprach, vom
Bundespersonal beseitigt.
Diese Vorkommnisse verletzen die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäss Artikel 16 Bundesverfassung aufs gröbste. Dieser lautet wie folgt:
«Die Informationsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.»
Die schuldhaften Personen, zuvorderst Bundesrat Deiss, haben durch aktives Mittun oder durch stillschweigendes Inkaufnehmen dieser Tatbestände aufs schwerste gegen die Verfassung verstossen und die jahrhundertealten Freiheitsrechte des Schweizervolkes mit Füssen getreten.»
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger: die UNO-Befürworter sollen erzählen, was sie wollen. Es kann kein Zweifel mehr geben, dass sie uns ein X für ein U vormachen. Daher am 3. März 2002 ein wuchtiges Nein zum UNO-Beitritt der Schweiz.
Quelle: «Schweizerzeit», Neues Bülacher Tagblatt