Internationalismus
Die UNO schwächt die freien Länder
«Die UNO scheint auf dem Wege zur totalen Lüge ihres Daseins
zu sein»1 schrieb Karl Jaspers, einer
der grössten Philosophen der letzten hundert Jahre. Der Lüge ungeachtet läuft
die Gehirnwäsche zum UNO-Beitritt durch eine skandalöse, demokratiefeindliche
Staatspropaganda auf Hochtouren. 113
Schweizerinnen und Schweizer zählen zu den Bürgern mit der besten Schulbildung. Doch die meisten von ihnen haben noch nicht begriffen, worum es geht, oder träumen vor sich hin, bis sie, durch Gesetze gefesselt, ihre Freiheit verloren haben. Spätestens ihre Kinder oder Enkel werden dies erleben, wenn wir jetzt dem Verrat in Bundesrat und Parteispitzen nicht Einhalt gebieten. Wie wir in den letzten beiden Ausgaben von Recht+Freiheit (Nr. 3 u. 4/2001) dargelegt haben, ist die UNO die Vorläuferin der geplanten Regierung eines Weltstaates, der eine schreckliche Despotie sein wird. Die Gründung der UNO zeugt vom Willen Amerikas, einen «Weltfriedenszustand» vorzutäuschen, der das politische Prinzip der totalen Welteroberung in sich schliesst. «Die Formulierungen der UNO-Charta lassen immer einen Ausweg offen für eine entgegengesetzte Argumentation.»2 Immer «wenn die UNO zu agieren scheint, handelt nicht die UNO»3, sondern der Wille der imperialen Macht der USA. «Siegt die totalitäre Welt, so stabilisiert sie ihren Terrorismus, da die ständige verzweifelte Unzufriedenheit der Menschen nur durch ihn in Ruhe gehalten werden kann.»4
Warum werden wir nicht über die tatsächlichen Ziele der UNO informiert? Warum wird nicht über das demokratiefeindliche Vetorecht der ständigen fünf Mitglieder diskutiert? Warum erklären uns die «Informationsbeauftragten» das ständige Versagen der UNO nicht? Und wo bleiben die Erklärungen über die Nutzlosigkeit der über 100 UNO-Resolutionen gegen Israel, die bis heute missachtet werden? Ist die UNO der Knesset untergeordnet oder welche Erklärung hat Bundesrat Deiss für ihr Verhalten gegenüber Israel? «Weder ein Staat noch eine Staatengemeinschaft kann Bestand haben, wenn die Bürger gegen das Unrecht, das Bürger in anderen Staaten trifft, gleichgültig bleiben.»5 «Der Weltfriede wird nur durch eine neue Politik möglich sein.»6 Doch «gegenwärtig läuft die Politik noch in denselben Bahnen wie von jeher, benutzt dieselben Mittel und dieselbe Sophistik der Argumentation wie immer»7, nur ihre Führer haben gewechselt. Voraussetzung für einen Weltfrieden ist ein Zustand, in dem «Recht und Gerechtigkeit statt Gewalt herrschen».8 Nun hat aber die UNO das Recht dahingehend verformt, dass es den UNO-Grossmächten Angriffskriege ermöglicht, die Souveränität der Kleinstaaten aber aufhebt. Der Rechtsgedanke erfordert aber den «Verzicht auf das Vetorecht, gegenüber den Beschlüssen irgendeines legal eingesetzten Gremiums [was die UNO nicht ist, d. Red.].»9 Die einzige noch existierende imperiale Grossmacht, die USA, setzt sich nämlich mit ihrem Veto über Mehrheitsentscheide hinweg und torpedieren den Weltfrieden. Eine oberste Friedensinstanz, wie sie die UNO sein will, «[er]fordert die Anerkennung von Abstimmungen, der Majoritätsbeschlüsse, zuletzt der Entscheidung des Volkswillens auf diesem Wege. Freie und geheime Wahlen sind das Mittel der Erkundung des jeweiligen Volkswillens.»10 Die Vertreter der UNO sind jedoch weder durch Wahlen der Bürger ihrer Mitgliedsstaaten bestimmt worden noch entspricht das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder (USA, Russland, China, England und Frankreich) dem freien Volkswillen der Mitgliedstaaten. Eine Organisation, die nicht durch Wahlen der betroffenen Völker zustande gekommen ist, hat keine demokratische Legitimation.
«Das faktische Geschehen in der UNO bezeugt, dass man ihr Prinzip, Gewalt durch Recht abzulösen, nicht etwa nur einschränkt, sondern preisgibt, ausser als Schein für das Bedürfnis der Menschen, die Recht verlangen. … So wird die UNO benutzt als ein Mittel zur Schwächung der freien Länder. … Da in der UNO mit Hilfe des Rechtsgedankens doch nur Politik gemacht wird, so wird der Rechtsgedanke selber diskreditiert.»11 Mit dem UNO-Beitritt verpflichtet sich die Schweiz vertraglich, wirtschaftliche und politische Sanktionen gegen Drittstaaten zu unterstützen, sobald die UNO solche beschliesst (Art. 41 UNO-Charta). Politische Sanktionen ziehen meist auch militärische Einsätze nach sich. Krieg, Tote, Verkrüppelte, Hunger und Elend von unschuldigen Menschen sind die Folgen. Wir würden uns mit dem UNO-Beitritt in die Reihe der Schurkenstaaten einreihen. Die Lüge in der UNO zeigt sich daran, dass sie angeblich Gewalt verhindern will, die Zivilbevölkerung souveräner Staaten für dieses Ziel aber mit kriegerischer Gewalt überzieht, wenn andere Mittel versagen. Wollen wir das? Behaupte niemand, soweit würde es nicht kommen. Mit dem UNO-Beitritt verpflichten wir uns nämlich, dem UNO-Sicherheitsrat auf sein Gesuch hin «Streitkräfte zur Verfügung zu stellen» aber auch «militärische Durchmarschrechte zu gewähren» (Art. 43 UNO-Charta). Solche Massnahmen wären eine eklatante Verletzung der verfassungsmässig verankerten Neutralität, Art. 173 BV. Dieser Grundsatzartikel hält fest: «Die Bundesversammlung … trifft Massnahmen zur Wahrung … der Neutralität der Schweiz.» Das ist deutlich. Missverständnisse sind ausgeschlossen.
Die Neutralität ist eine wertvolle Errungenschaft der Schweiz. «Wenn alle Staaten „neutral“ werden, hören die Kriege auf. Solange es aber noch nicht so weit ist, ist der neutrale kleine Staat heute ein vorwegnehmender Repräsentant der Idee, soweit er sie tatsächlich in seinem Bereich schon verwirklicht.»12 schreibt Jaspers mit Blick auf die Schweiz. Wer als «einfacher» Bürger ein Gesetz übertritt und dadurch anderen Schaden zufügt, kommt vor Gericht. Wer versucht, einen Schaden herbeizuführen oder tatsächlich verursacht, einerlei, ob das Tun grobfahrlässig oder fahrlässig war oder auch bloss «in Kauf genommen wurde», wird mit Busse oder Gefängnis bestraft. Wohlgemerkt, nur die «einfachen» Bürger. Wer aber bringt unsere fehlbaren Politiker wie etwa Bundesrat Deiss vor Gericht? Er hat wahrheitswidrig behauptet, die schweizerische Neutralität bleibe bei einem Beitritt zur UNO «unberührt». Das ist vorsätzliche Irreführung der Stimmbürger. Beweis für die beabsichtigte Aufhebung der Neutralität: Am 22.8.2001 hat der Bundesrat den von Ständerat Christoffel Brändli verlangten Neutralitätsvorbehalt im UNO-Vertrag abgelehnt.
Den «Jammeri» über das Abseitsstehen der Schweiz muss entgegengehalten werden, dass zu den heutigen UNO-Mitgliedern auch die von den USA als Schurkenstaaten bezeichneten Länder Libyen, Irak oder Afghanistan gehören. Wo die Androhung von Wirtschaftssanktionen oder Erpressung nicht genügt, werden Regierungsvertreter der noch freien Völker mit Geld gefügig gemacht. Zeitungen berichteten kürzlich, wie CIA-Agenten mit Koffern voller Geld (Schmiergeld) in Afghanistan herumreisen. Pakistan, auch dieses vor kurzem noch als Schurkenstaat behandelt, wurde mit einer Milliarde Dollar «Wirtschaftshilfe» gekauft. Dasselbe Spiel zuvor in Serbien, um die Regierung Miloševic zu stürzen. Warum soll die Einflussnahme in der Schweiz anders sein? Betrachten wir einmal das Netzwerk dieser Korruptionsbande: Gesteuert wird diese von der Trilateralen Kommission und den Bilderbergern (mit starkem Einfluss der Rockefellergruppe). Zu den Bilderbergern zählen die 200 – 300 reichsten Gelddynastien der Welt (in den USA besitzen diese rund 80% des Aktienkapitals). Verflechtungen mit dem IWF und der Weltbank bestehen fast zwangsläufig. Zu den völlig geheim gehaltenen, jährlichen Bilderbergertreffen sind auch Wirtschaftsführer und Staatsmänner eingeladen, denen man zum voraus festgelegte Richtlinien bekannt gibt. Viele der Eingeladenen haben ein «Panama» (einen wunden Punkt in der Vergangenheit), durch den sie erpressbar sind. Wir erinnern uns an die Nötigung eines Bundesrates anlässlich des Holocaust-Raubzuges gegen die Schweiz. Die «sanfte» Beeinflussung von Politikern und Wirtschaftsführern ist de jure eine völkerrechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten, hier mit der Absicht, die politische Schweiz zu destabilisieren bzw. zu vernichten. Dass solches nicht ohne Verfassungsbruch und innere Korruption abläuft, ist doch wohl klar. Die Schmiergeldaffären der Herren Helmut Kohl und Jacques Chirac sind in bester Erinnerung. Die Spender blieben geheim, weil die Korruption bis in die allerhöchsten Kreise reicht. In Dänemark wurde den Politikern verboten, an Bilderbergertreffen teilzunehmen. Sind wir ein Land von «Rindviechern», dass uns ähnliches nicht auch gelingt? Die Systempresse unterdrückt alle Zuschriften, welche diese verbrecherischen Machenschaften aufdecken wollen. An Bilderbergersitzungen haben beispielsweise teilgenommen: Die Bundesräte Flavio Cotti* 1994 und Pascal Couchepin 2001. Die Wirtschaftsführer Alex Krauer (Ciba-Geigy AG), Helmut O. Maucher (Nestlé S.A.), David de Pury † (ABB Brown Boveri Group), Daniel Vasella (Novartis); alle VR-Präsidenten.
Fussnoten
* RECHT+FREIHEIT 3/1999, 24. Mai: Jede Pressemeldung durch das EDA ist unterlassen worden (Brief EDA, 8.8.94).
1 Karl Jaspers: Die Atombombe und die Zukunft des Menschen, dtv 19642, S. 112;
2 ebd., S. 111;
3 ebd., S. 105;
4 ebd., S. 61;
5 ebd., S. 24;
6 ebd., S. 19;
7 ebd., S. 23;
8 ebd., S. 20;
9 ibidem;
10 ebd., S. 21;
11 ebd., S. 106;
12 ebd., S. 101.