Die Palastrevolution ist fällig
Ernst Indlekofer, Basel
Das Volk ist mitschuldig am Niedergang der Schweiz, weil es wohlstandsgesättigt und fernsehverdummt seine Pflichten als Souverän versäumt hat. Es verhält sich wie Eintagsfliegen, ohne Erinnerung an die Vergangenheit. Es kennt die Versprechen nicht mehr, die die Regierung nie eingelöst hat und weiss nicht mehr, wie oft Abstimmungsentscheide verwässert oder ins Gegenteil verdreht wurden. Auch hat es die Propagandalügen, die die Regierung vor den Volksabstimmungen verbreiten liess, längst vergessen. Stellvertretend seien hier die Mega-Lügen vor den Abstimmungen zur Überfremdung der Schweiz, zur NEAT, zur Krankenversicherung, zum Antirassismusgesetz, zur «Nachführung» der Bundesverfassung oder zu den bilateralen Verträgen mit der EU (40-Tönner auf die Schiene usw.) genannt. Das Volk hat auch versagt, indem es zuliess, dass meineidige Parlamentarier immer wieder neu vorgeschlagen und gewählt werden konnten. Nie ist diesen die Frage gestellt worden: «Stehen Sie verfassungstreu und rückhaltlos für unser Land ein?» Es geht mir hier um die vermeintliche Tatsache, dass nichts mehr gegen die Auflösung der Schweiz gemacht werden könne. Da bin ich nämlich anderer Meinung: Ein bekannter Jurist mit politischem Durchblick erklärte mir wegen der neuen Bundesverfassung, er wolle in Bern eine Palastrevolution provozieren. Wenn das einfache Volk eine solche aber nicht selbst in die Hand nimmt, können wir noch lange darauf warten. Ich bin inzwischen überzeugt, dass es unseren Juristen gleichgültig ist, wenn die Meinungsäusserungsfreiheit als eines der Fundamente unserer Demokratie mit heuchlerischen Argumenten und Kafkaesen Gerichtsurteilen erdrosselt wird. Wäre dem nicht so, wäre die Palastrevolution längst im Gange. Alle wissen es, doch niemand wagt es auszusprechen, dass in Bern und bei den höchsten Militärs Landesverrat praktiziert wird:
Art. 84 BV, Ziff. 2: Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene.
Art. 185 BV, Ziff. 1: Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
Aktive Freiheitskämpfer fordern: «Deiss soll zurücktreten!» Doch das genügt mir nicht. Alle Bundesräte mitsamt den National- und Ständeräten sind für den Verfassungsbruch mitverantwortlich, mit Ausnahme von wenigen. Noch hat nämlich die Verfassung Vorrang vor den persönlichen Ambitionen der meisten Damen und Herren im Bundeshaus.
Art. 266 StGB: Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefährden, wird mit Zuchthaus oder mit Gefängnis von einem bis zu fünf Jahren bestraft.
Art. 275 StGB: Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft rechtswidrig zu ändern, wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.
(Mit der als Verfassungs-«Reform» bzw. «Nachführung» getarnten Totalrevision ist der Tatbestand der genannten rechtswidrigen Änderung subjektiv erfüllt, zumal das Vergleichen mit der damals noch gültigen Bundesverfassung nicht möglich war.)
Die kommende Volksbewegung wird eine vollkommen friedliche Revolution sein. Die überwältigende Mehrheit unserer Polizei und der Armee wird diese Bewegung mittragen und sich von der Regierung nicht gegen das Volk aufhetzen lassen. Das Volk will eine Regierung die seine Interessen vertritt und nicht jene der anmassenden und rücksichtslosen Hochfinanz, die eine Weltregierung und die Versklavung der Völker anstrebt.