Interview mit Bundesrat Schmid

Meineid und Landesverrat sind Strafartikel!

 

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, bittet in Euren Gebeten den Lieben Gott, Er möge Gottlieb Duttweiler* – der mutig einen Stein ins Fenster des Bundeshauses geschleudert hat – wieder zu uns auf die Erde schicken, er fehlt uns sehr!

* 1888 – 1962. Gründete 1925 die Migros.

 

Die Coopzeitung vom 16.5.2001 brachte ein Interview mit Bundesrat Samuel Schmid (SVP), in dem er folgende Antworten gab:

Schmid: «Der Bundesrat hat mehrmals festgestellt, dass die Schweiz neutral bleibt.»

Kommentar: Der Einsatz bewaffneter Schweizer Soldaten im Ausland im Konflikt mit Kriegsparteien verletzt die Neutralität der Schweiz und steht im Widerspruch zu obiger Behauptung. Die Basler Zeitung berichtete in der Ausgabe vom 22.5.2001 auf Seite 1 von den «ehemals neutralen Ländern Finnland, Österreich, Irland und Schweden». Diese haben wegen ihres EU-Beitritts oder ihrer Zusammenarbeit mit der Nato-PfP (Partnerschaft für den Frieden) ihre Neutralität eingebüsst. Schon im «Bericht der Studienkommission für strategische Fragen» vom 26.2.98 heisst es auf Seite 11: «Langfristig kann Zusammenarbeit dazu führen, die Neutralität […] aufzugeben». VBS-interne Papiere offenbaren krassen Landesverrat (vgl. Die Weltwoche, 26.4.2001). Das Wortspiel mit der PfP ist propagandistischer Betrug an den Stimmbürgern, denn die Nato hat sich 1999 vom Verteidigungsbündnis zum Angriffsbündnis verwandelt. Sie ist der militärische Arm der UNO (Dayton-Abkommen 1995).

Schmid: «Wenn gesagt wird, wir sollten unsere Armeeangehörigen nicht dort [wo sie zu den Waffen greifen müssen] einsetzen, dann muss ich festhalten, dass dieser Auftrag sich aus der Verfassung und dem Gesetz ableitet.»

Kommentar: In der Verfassung steht kein Wort von Auslandeinsätzen, sondern: «Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung» (Art. 58 BV). Der Bundesrat hat die Neutralität zu wahren (Art. 185 BV). Armeeeinsätze sind daher nur in der Schweiz zulässig. Wer etwas anderes behauptet belügt schamlos die Stimmbürger und hat leichtfertig jeden Respekt des Volkes verspielt.

Schmid: «Wir müssen die Fähigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Armeen erhöhen.»

Kommentar: Die Zusammenarbeit von Schweizer Soldaten mit anderen Armeen widerspricht ganz klar dem verfassungsmässigen Auftrag des Bundesrates und verletzt Verfassung und Neutralität.

Schmid: «Der Einsatz militärischer Mittel […] dient dazu, Gewalt zu verhindern.»

Kommentar: Im Klartext heisst das: Mit Mitteln, die selbst als Kennzeichen extremster Gewalt gelten, soll Gewalt verhindert werden. Das ist die perverse Beschönigung Schmids für Krieg! Er nimmt bewusst in Kauf, dass unsere Söhne und Töchter in Kriegshandlungen verwickelt werden können, aus denen sie als Krüppel, blind, krank, urangeschädigt oder in Särgen zurückgebracht werden. Sorgen wir dafür, dass Volksvertreter, die gegen die Verfassung verstossen, ins Recht gefasst werden. Landesverrat ist ein Strafdelikt (vgl. in dieser Ausgabe «Die Palastrevolution ist fällig»).

Die Neutralität der Schweiz und die guten Dienste des Roten Kreuzes müssen geschützt werden, genau wie unsere Söhne und Töchter vor Krieg zu bewahren sind. Die Mütter und Frauen wollen nicht, dass Söhne oder Männer verletzt oder geschlechtskrank von Militäreinsätzen im Ausland zurückkommen oder dort sterben müssen. Darum müssen die Vorlagen über die Änderung des Militärgesetzes am 10. Juni 2001 mit zwei wuchtigen NEIN abgelehnt werden.

Ernst Indlekofer