Wieder skandalöses Bundesgerichtsurteil
Arthur Vogt ist Herausgeber der Aurora, das Publikationsorgan der Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung der Zeitgeschichte (AEZ). Die grossen Zeitungen berichteten am 21. März 2001 unkritisch über die Verurteilung von Arthur Vogt durch das Bundesgericht, das ihn zwar in einem Punkte freigesprochen hatte: Das Versenden von sieben Exemplaren des Buches «Todesursache Zeitgeschichtsforschung» des Revisionisten Jürgen Graf sei nicht strafbar. Das Bundesgericht war zum Schluss gekommen, dass dies keine öffentliche Verbreitung im Sinne von Art. 261bis StGB sei. Das Urteil wurde daher an die Vorinstanz zurückgewiesen, welche die Busse von 18’000 auf 8’000 Franken reduzierte. Einige Blätter beschränkten ihren einseitigen Kommentar mit der Feststellung, ein «Holocaust-Leugner» sei wegen «Rassendiskriminierung» verurteilt worden. Was Vogt in der Aurora geschrieben hatte, verschwiegen sie. Ach wie gut, dass es die Informationsfreiheit gibt! Die Farce, welche die Richter spielen, wird nämlich durch das Bekanntgeben der als «Rassendiskriminierung» und «Holocaust-Leugnung» taxierten Sätze allzu offensichtlich. Wir zitieren aus dem Bundesgerichtsurteil, was Vogt tatsächlich geschrieben hat:
l Heute haben sich die Juden mit der neuen Weltreligion des Holocaust den ganzen Erdball unterworfen. [S. 11]
l Das Symbol des verruchten Hitlerismus sind die «Gaskammern»! An ihrer Existenz zu zweifeln, ist eine Todsünde! [S. 14]
l «Historiker» amten als die Hohepriester des Gaskammerrituals. Scheuklappen, Augenbinden und Maulkörbe gehören zum Arsenal ihrer Ausrüstung. [S. 14]
l Der Historiker darf die Existenz von Gaskammern behaupten, denn er kann sich berufen: – auf die Aussagen von «Zeugen», – auf die «Bilddokumente» der Hollywoodfilme, … [S. 22]
Ein Vergleich mit der Strafnorm 261bis lässt klar erkennen, dass nichts, aber auch gar nichts an den vier Sätzen durch das Gesetz verboten ist. Weder wird etwas geleugnet noch verharmlost. Das Vergehen der Rassendiskriminierung setzt im übrigen ein Verhalten voraus, das Personen oder Personengruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise angreift oder ihnen die Menschenrechte oder die Menschenwürde abspricht oder sie in Frage stellt. In den Sätzen ist nichts von alledem zu finden. Vogt wird demnach nicht wegen dem bestraft, was er tatsächlich geschrieben hat, sondern wegen seiner politischen und religiösen Weltanschauung. Ein solches Urteil ist nicht nur verfassungs- sondern auch menschenrechtswidrig. Man kommt nicht umhin, anzunehmen, die Urteile würden der Justiz von den Nutzniessern der «Holocaust-Industrie» aufgezwungen. Oder wie soll man sich das willkürliche und skandalöse Urteil erklären?
Man könnte denken, die Richter arbeiten nach dem von Prof. Finkelstein kritisierten Denkmuster der Jüdin Deborah E. Lipstadt, die der Meinung ist: Wenn die Aussage eines Überlebenden in Frage gestellt wird, dann ist das ein Beleg für eine Leugnung des Holocaust (Norman Finkelstein in «Die Holocaust-Industrie», S. 77). Über die Holocaust-Industrie schreibt der Professor kategorisch: «Auf dem Feld der Studien zum Holocaust findet sich in der Tat eine Menge Unsinn, wenn nicht schierer Schwindel» (S. 63). «Da Überlebende mittlerweile wie Heilige verehrt werden, wagt man nicht, sie in Frage zu stellen. Absurde Behauptungen lässt man kommentarlos durchgehen» (S. 86). Gemäss Finkelstein spricht Peter Novick von der Mystifizierung als «Heiligsprechung des Holocaust» und Elie Wiesel spricht von einer «Mysterien»-Religion (S 53). Weiter schreibt er: «Die Holocaust-Industrie ist eindeutig dabei durchzudrehen» (S. 144). Da muss man ihm wohl oder übel zustimmen. Auch unsere Richter sind am Durchdrehen. Die Zeit wird kommen, wo diese Richter als Angeklagte selbst vor Gericht stehen werden, denn gemäss Bundesverfassung Art. 8 sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, Rasse, der sozialen Stellung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung.