Editorial
Der Mann, welcher 1991 zuhanden des Parlaments eine 1½-seitige Stellungnahme zum Antirassismusgesetz (ARG) schreiben liess, in dem klargestellt wurde, dass das Schweizervolk dieses Gesetzes nicht bedürfe, weil es in der Schweiz keinen Rassismus gibt, und 1994 sich dann plötzlich anders besonnen hatte und vermutlich auf höhere Weisung sich schriftlich verpflichtete, das an einen totalitären Staat mahnende Gesetz mit seinem persönlichen Ja zu unterstützen. Dieser Mann ist nun selbst „Opfer“ des ARG geworden, wie man Anfang September in vielen Tageszeitungen lesen konnte: „Bezirksrichter St. zeigt Blocher* an.“ Volkstribun Blocher hatte sich im März 1997, als die Erpressung der Schweiz hohe Wellen schlug, zur Aussage hinreissen lassen: „Der jüdischen Konfliktseite geht es nur ums Geld“. Doch das sagen inzwischen sogar Stimmen des amerikanischen Judentums. Ob die Blocheranhänger wohl merken, dass die Anzeige ausschliesslich dazu dient, Blocher die verlorenen Schafe wieder zuzutreiben? Journalist „fre“ von der NZZ schrieb dazu: „Eine nicht unwillkommene Opferrolle. Als wäre St. ein PR-Agent Blochers!“.
Ernst Indlekofer
* Dr. Christoph Blocher, Nationalrat SVP