Editorial

Wie wir aufgrund von Stichproben feststellen konnten, haben sich in sehr vielen Gemeinden, die unser Informationsblatt „Bilaterale Verträge“ erhalten haben, die Nein-Stimmen durchgesetzt. Wir möchten daher an dieser Stelle allen, die uns mit einem Unkostenbeitrag für die knapp über eine Million Informationsblätter unterstützt haben, herzlich danken. Zu danken haben wir aber auch allen Sympathisanten, die uns beim Verteilen der Sonderausgaben von RECHT+FREIHEIT geholfen haben. Ganz besonders hat uns gefreut, dass auch nach dem Abstimmungssonntag noch tagelang viele Spenden bei uns eingegangen sind. Dies hat uns ermuntert, unsere Arbeit zur Wahrung der Volksrechte konsequent weiterzuführen. Auch die verfassungsmässigen Rechte der Meinungs- und Informationsfreiheit – die zurzeit aufgrund des Antirassismusgesetzes (ARG) mit Füssen getreten werden – bleiben ein Schwerpunktthema unserer Zeitschrift. In den grossen Tageszeitungen wird gegen die Unterdrückung der Meinungsäusserungsfreiheit in vielen Ländern scheinheilig lamentiert. So weiss die Weltwoche vom 4. Mai 2000 auf Seite 1 zu berichten: „In neunzig Ländern ist das freie Wort ein leeres Wort. Bei uns, in den westlichen Demokratien, ist die Freiheit zu informieren nicht in Gefahr.“ Eine ungeheure Lüge! Alle Zeitungen verstummen, sobald es um den Gesinnungs- und Justizterror gegen Publizisten im eigenen Land geht. Das ist kein Zufall. Man will die Leser täuschen; sie sollen von der Willkür und dem Rechtsbruch bei ARG-Prozessen nichts erfahren. Bereits ist der Schweizer A. S. ins Ausland emigriert. Fünf weitere Schweizer wurden wegen Meinungsdelikten zu Gefängnis unbedingt (bis zu 15 Monate) verurteilt. Zeugen und Beweisanträge wurden in zwei Fällen ganz oder teilweise verweigert.

Ernst Indlekofer