Bilateralte Verträge

Wer ist Vertragspartner?

Hand aufs Herz: Würden Sie einen Vertrag abschliessen mit einem Partner, dem soeben Korruption in Milliardenhöhe nachgewiesen wurde? Unsere EU-Turbos zeigen diesbezüglich keine Skrupel. Noch bevor der Betrug aufgeklärt ist, bei dem Milliarden von europäischen Steuergeldern in den Taschen von EU-Politikern und Privaten verschwunden sind, wollen sie den Vertrag unter Dach bringen. Offenbar rechnen unsere EUrophilen mit eigenen pekuniären Vorteilen.

Dass sich die EU nicht am Recht orientiert, zeigt sich auch an den Vorgängen um Österreich. Die Sanktionen verstossen gegen eigenes EU-Recht und gegen völkerrechtliche Vereinbarungen. Die EU entpuppt sich immer mehr als ein Instrument des internationalen Grosskapitals und der Sozialistischen Internationalen, denen nach dem Schiffbruch in Seattle nun auch Widerstand gegen den IWF erwächst und die Funktionsweise der WTO kritisiert wird. Die EU sind von keinem Volk demokratisch gewählt, ihre Entscheidungsmacht über 380 Millionen Menschen entbehrt jeder völkerrechtlichen Legitimation. Der internationale Pakt vom 19. Dezember 1966 bestimmt in seinem Grundsatzartikel 1 das folgende:

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“

Die EU ignoriert diese Grundsätze: sie kennt keine echte Gewaltentrennung, ist zentralistisch und somit antidemokratisch aufgebaut. 15 Staats- und Regierungschefs fassen ihre Beschlüsse unter Ausschluss des Volkes. 15 nicht vom Volk gewählte Minister beraten hinter verschlossenen Türen über neue Gesetze und setzen diese in Kraft. Das Volk hat also keinerlei legislative Macht. Nicht einmal seine 15 EU-Staats- und Regierungschefs, seine 15 EU-Ministerräte und seine 20 EU-Kommissäre sind vom Volk gewählt. Dies ist ein schlagender Beweis für das dumme Gerede vom „wir können nur mitbestimmen, wenn wir dabei sind“, das sich als bombastische Lüge entpuppt.

Das Verschwinden der „Demokratie“ in den EU-Staaten wird auch von den zwei französischen Wissenschaftern Noëlle Burgi und Philip S. Golub beklagt. In einem gemeinsamen Beitrag unter dem Titel „Die europäische Einigung muss ein politisches Projekt werden“ erklären sie, die EU habe sich der Utopie des freien Weltmarktes verschrieben. Die nationalen Regierungen würden „ohne zwingende Notwendigkeiten“ an der Realisierung mitwirken. Was dabei die Volkssouveränität betrifft, geben die Autoren zu, dass die Menschen „bei immer mehr Sachfragen umgangen und vor vollendete Tatsachen gestellt werden“. Die Verselbständigung der Executive bewirke ein „Demokratiedefizit“, das schwerlich zu bemänteln ist. Wegen den heiklen sozialpolitischen Aufgaben könnten von den einzelnen Nationalstaaten aufgrund ihrer grösseren Bürgernähe die Interessen der Menschen besser wahrgenommen werden. Die EU lasse den Mitgliedstaaten „keine Möglichkeit, einmal eingegangene Verpflichtungen [Verträge] zu widerrufen. So gesehen, geraten die EU-Länder zusehends unter die Räder, die sie selbst in Gang gesetzt haben.“ (Le Monde diplomatique, 12.4.2000, S. 12).

Wenn man bedenkt, dass dieser Kritik das Verständnis der republikanischen Staatsform Frankreichs zugrunde liegt, die nicht die direkte Demokratie ist, kann man nur darüber spekulieren, warum gerade uns solche Überlegungen vorenthalten werden. Eine Diskussion vor der Abstimmung würde sich geradezu aufdrängen, denn es war der Bundesrat selbst, der in seinem Integrationsbericht und in verschiedenen Stellungnahmen darauf hingewiesen hat, dass die bilateralen Verträge im Hinblick auf sein strategisches Ziel EU-Beitritt „ausgehandelt“ worden sind. Aus bundesrätlicher Sicht dienen sie dem Zweck, noch bestehende Beitrittshürden zu beseitigen.

Von wem erhält der Bundesrat Anweisungen für seine Anschlusspolitik? Es gibt keine Verschwörung, aber – wie der Fall Österreich zeigt – sie funktioniert! Haider ist Vorstandsmitglied der nachweislich freimaurerischen Frontorganisation Paneuropa-Union. Er scharte jahrelang gemäss Logenauftrag die Bürger um sich, die mit der nach links driftenden ÖVP unzufrieden wurden. So kontrolliert die Loge auch die Opposition. Vor den Wahlen wurde er von der jüdischen Freimaurerloge B’nai B’rith wegen Verstoss gegen das Wiederbetätigungsgesetz angezeigt, viele Monate nach des angeblichen Vergehens! Indem man „ihren“ Haider angreift, tritt ganz von selbst der gewünschte Solidarisierungseffekt mit Haider ein. Alles schart sich „jetzt erst recht“ um den so schmählich Angegriffenen. Die Anzeige verlief natürlich im Sand. Er versprach seinen Wählern, Österreich aus der EU und die Asylanten zurück in ihre Heimatländer zu führen. Nach dem Protest der 14 EU-Staatschefs, Israels und der USA, wird daraus nichts. In seiner gemeinsamen Regierungserklärung mit Schüssel wurden alle Wünsche der Internationalisten erfüllt. Alle Österreicher, die für Haider votierten, müssten sich jetzt betrogen vorkommen. Doch vorerst hindern sie daran noch die dichten Nebelschwaden der Anti-Haider-Hetzkampagne. Haider hat auf die Kanzlerschaft verzichtet und sich nach Kärnten abgesetzt. Für die Wahlversprechen Haiders trägt nun Schüssel die Verantwortung allein. (Ähnlichkeiten von Haider/FPÖ mit Blocher und der AUNS sind von uns nicht beabsichtigt.)