Demokratisch nicht legitimiert
Plato schrieb das Höhlengleichnis: Menschen lebten wie in einer Höhle und könnten darin nur die Schatten der draussen Vorbeigehenden sehen. Hinter diesen Schatten gäbe es aber die wirklichen Wesen, denen diese Schatten zuzuordnen seien.
Die gleichzeitig und einstimmig verlangten Sanktionen von 14 EU-Staats- und Regierungschefs gegen Österreich, wegen Schüssels Koalition mit Haiders „Freiheitlichen“, erfordern eine Erklärung. Auch das unverständliche Verhalten unserer Regierung, der Gewerkschaften und anderer Organisationen, die unsere bewährten Traditionen wie Souveränität, Milizsystem und Neutralität über Bord werfen wollen, sucht nach einer Antwort.
Der Beschluss, Österreich zu isolieren, wurde in Stockholm anlässlich der Holocaust-Konferenz gefasst (Die Presse, 2.2.2000). Dort dürften auch Mitglieder des B’nai B’rith (ausgesprochen Bne Briss) teilgenommen haben. Der Name B’nai B’rith bedeutet „Söhne des Bundes“ (Jüdisches Lexikon, Berlin 1927ff, Art. „Logen, jüdische“). Unter dem Patronat von ex. Bundesrat Koller feierte diese Loge am 21.11.1993 ihr 150. Jubiläum. Alt Ständerat Zimmerli war auch Gast. Beide sind hauptverantwortlich für die neue Bundesverfassung. Zum Jubiläum schrieb Yves Kamani in der jüdischen Revue King David den aufschlussreichen Satz: „Der B’nai B’rith ist […] eine philanthropische Vereinigung, eine [NRO] Nicht-Regierungs-Organisation, die bei der UNO, der UNESCO, der Weltgesundheitsorganisation (WHO), im Europarat und in der GUS (frühere UdSSR) vertreten ist.“ (King David, Oktober 1993, S. 28).
Das wichtigste Werkzeug der eben erwähnten NRO ist seit 1992 die sogenannte „Agenda 21“ die zu „Nachhaltigkeit“ auffordert. Die EU hat im Amsterdamer Vertrag diese „Nachhaltigkeit“ zu einem ihrer wichtigen Ziele erklärt. Mit diesem Begriff, bei dem die meisten Bürger fälschlicherweise an einen vernünftigen Umweltschutz denken, hat die EU ein Ziel übernommen, das zu einer Transformation der bestehenden Nationen, deren Verhältnis untereinander und des föderalistischen Prinzips führen soll. Abgeschafft werden aber auch grundlegende aufgeklärte Vorstellungen über das Leben freier, mit einer unantastbaren Würde ausgestatteter Menschen und deren natürlichen Rechte. Mit dem Ziel der Nachhaltigkeit ist ein Rückfall in autoritäre Staatsvorstellungen verbunden. Alle freien Zusammenschlüsse, alle autonom verwalteten Körperschaften, die Wirtschaftssubjekte, die bisher besonders geschützte Ehe und Familie und das persönliche Verhalten jedes einzelnen werden einer Doktrin untergeordnet. Diese rechtfertigt sich moralisch als Umweltschutz und Hilfe für die Armen. In Wirklichkeit soll, ein totalitärer Zugriff auf jeden einzelnen Bürger und die gesamte Gesellschaft ermöglicht werden, dem sich keiner entziehen kann, weil dieser weltweit erfolgt und lokal durchgesetzt wird. Die NRO sollen in dieser zukünftigen Welt der „Globalen Nachbarschaft“ einerseits die neue Doktrin durchsetzen und andererseits – als nichtgewählte und verantwortungslose Interessenvertreter der Menschheit und als eigentliche Räte – den Demokratieabbau kaschieren.
Der Begriff der „Nachhaltigkeit“ ist 1987 von der „Weltkommission für Umwelt und Entwicklung“ in die Diskussion eingeführt worden. Er definiert eine „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart einlöst, ohne die Fähigkeit der künftigen Generationen, ihre Bedürfnisse zu erfüllen, zu beeinträchtigen“. Damit ignoriert der Begriff, dass heute nicht gesagt werden kann, ob mit einem bestimmten Verhalten – z.B. der Genmanipulation – zukünftigen Generationen ihre Lebensmöglichkeiten eingeschränkt werden. Der Sinn obiger Definition könnte sein, jedes Verhalten als gefährlich für Umwelt und Entwicklung zu deklarieren. Ein „uneinsichtiges“ Verhalten gäbe dann die Rechtfertigung für eine alles kontrollierende Instanz. Eine Instanz, die schon heute jeder kennt – die UNO. Sie plante die sechs grossen Konferenzen der 90er Jahre: 1992 „Konferenz für Umwelt und Entwicklung“; ‘93 „Menschenrechtskonferenz“; ‘94 „Weltbevölkerungskonferenz“; ‘95 „Frauenkonferenz“ und „Konferenz über soziale Entwicklung“; ‘96 „Konferenz über das Wohnen“. Anlässlich der ersten Konferenz unterzeichneten die 172 Teilnehmerstaaten die sogenannte Agenda 21, einen 300seitigen Verpflichtungskatalog, der zu vorgegebenen Terminen erfüllt sein muss. Damit sich kein Staat den Forderungen entziehen kann, muss er alle fünf Jahre vor der UNO-Generalversammlung Rechenschaft über die Umsetzung der Vereinbarungen ablegen. Als Kontrollorgan wurde die „Kommission für nachhaltige Entwicklung“ aus der Taufe gehoben und die NRO haben die Aufgabe, in jedem Land die Umsetzung der Agenda 21 einzufordern. Erklärt dies die neue UNO-Beitritts-Zwängerei der Schweizer Regierung? Die Agenda 21 hat zunächst noch keine staatlichen Rechtsverbindlichkeiten, wird aber von den NRO umgesetzt. Alle europäischen Staaten haben die Erklärungen der Agenda 21 ratifiziert. Die deutsche Bundesregierung aus SPD und Grünen erklärt im Koalitionsvertrag vom 22.10.98: „Die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der Agenda 21 beschrieben sind, bilden den Handlungsrahmen auch für die deutsche Politik“. „Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Agenda 21.“ „Dies geschieht im Dialog mit den wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen.“ Toni Blair erklärte am 23.6.97 vor der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen in New York, dass er bis zum Jahr 2000 die Städte und Gemeinden dazu bringen will, die Agenda 21 umzusetzen. Die EU hat sich ebenfalls zur Einhaltung der Agenda 21 verpflichtet. Zufolge des Lissabonner 8-Punkte-Programms des Europäischen Rates vom 27.6.92 wurden zunächst 3 Mia. ECU bewilligt, damit Agenda 21 in allen Staaten umgesetzt werden kann. Zur Umsetzung werden spürbare Änderungen der Verhaltensmuster der EU-Bürger sowie ihres Konsumverhaltens angekündigt. Die Anwendung der Agenda 21 durch die EU bedeutet eine weitere Schwächung der ihr angeschlossenen Nationalstaaten und einen Angriff auf ihre Gemeindeautonomie. Jedes Projekt der Nationalstaaten muss nach den Vorgaben der Agenda 21 geprüft werden. Damit können Projekte verhindert werden, die bestimmten Interessengruppen missfallen. Zur Projektprüfung müssen die NRO frühzeitig Zugang zu allen Informationen des Staates erhalten. In jedem Staat werden für die NRO Beschwerdestellen geschaffen. Das Europäische Parlament drohte am 24.9.98 den Nationalstaaten unverblümt mit abschreckenden Sanktionen für den Fall, dass Agenda 21 nicht schnell genug angewendet und umgesetzt werde oder wenn sie nicht regelmässig bei der UNO ihr Wohlverhalten beweisen. Hat sich Haider den Zorn der EU und Israels zugezogen, weil er der UNO seine Reverenz nicht erwiesen hat?
Auch die Schweiz hat bereits am 1.3.93 einen Interdepartementalen Ausschuss Rio (IDA Rio) eingesetzt, der für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung zuständig ist. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang Versprechungen an Nichtregierungsorganisationen und UNO abgegeben, noch bevor der Souverän über die betreffenden Gesetzesvorlagen (z.B. Schwerverkehrsabgabe) abgestimmt hatte. Ohne ihre Motive offenzulegen und gegen ihren verfassungsmässigen Auftrag übt die Exekutive seit einiger Zeit massiven Druck auf Volksabstimmungen aus, anstatt abzuwarten, welchen Auftrag das Volk der Regierung erteilt. Damit greifen demokratisch nicht legitimierte Organisationen auf internationaler Ebene in Staatsfunktionen ein, die den Nationalstaaten oder einem Staatenbund obliegen.