Auflage 1 Million

 

Wird unsere Regierung erpresst?

In seiner Botschaft vom 20. November 1996 hat der Bundesrat die Meinung geäussert, die noch heute gültige Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 weise „…alle Elemente auf, die für den modernen, westlichen Verfassungsstaat kennzeichnend sind. […] Sie legt die Grundzüge der staatlichen Ordnung fest, sie nennt die wesentlichen Ziele, weist Aufgaben zu, regelt die Organisation und das Verfahren der Staatsorgane, bestimmt die Rechtsstellung der Menschen in diesem Staat und begrenzt dadurch zugleich die staatliche Macht. […] Die Bundesverfassung ist allerdings nicht nur ein juristischer Text, sie ist auch ein politisches, geschichtliches und kulturelles Dokument […] Als Kristallisationspunkt grundlegender politischer Anliegen ist die Bundesverfassung Ausdruck des politischen Grundkonsens, eine Art ‘Gesellschaftsvertrag’ im modernen Sinn.“ Die letzten Sätze des Bundesrates zum Thema „Wesen und Aufgabe einer Bundesverfassung“ lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „…sie [die gültige Bundesverfassung] ist nicht zum Mythos erstarrt. Sie ist als Fundament der Eidgenossenschaft nach wie vor tragfähig. Ihre Grundausrichtung und ihre Kernaussagen sind durchaus aktuell und zukunftsweisend.“

Was wollen wir denn noch mehr?

Die als „Reform“ getarnte Totalrevision ruft nach einer Strafklage gegen die Verantwortlichen wegen Betruges am Volk. Art. 120 der gültigen Verfassung regelt für eine Totalrevision den Ablauf wie folgt: 1. Volksabstimmung ob Totalrevision ja oder nein, 2. wenn ja: Neuwahlen der beiden Räte und daran anschliessend (3.) die Totalrevision. Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass dieselben Leute, welche die Totalrevision fordern, diese dann auch durchführen. Genau das ist geschehen! Der Volksbetrug soll jetzt mit der Annahme der Bundesverfassungs-„Revision“ legalisiert werden. Darum NEIN zur neuen Verfassung.