Völkermord bestritten

In der Ausgabe 4/98 berichteten wir unter dem Titel „Ist die Sechsmillionenzahl sakrosankt?“ über das Gerichtsurteil von 45 Tagen unbedingt für Dr. jur. Max Wahl, weil dieser die 6-Millionen-Zahl als Lüge bezeichnet und dies einem Bekanntenkreis von 500 Leuten kundgetan hatte. Um es vorweg zu nehmen: wir sind sowohl gegen Antisemitismus wie auch gegen Antihelvetismus; beides ist gleichermassen falsch und verwerflich. Wir erachten jedoch die Meinungsäusserungsfreiheit als unabdingbares persönliches Grundrecht; sie ist durch Art. 19 der Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte geschützt.

Die Sechsmillionenzahl gibt seit Jahren immer wieder Anlass zu heftigen Kontroversen. Es überrascht daher, dass es nach der Gerichtsverhandlung in den sonst auf Sensationsberichte erpichten Schweizer Zeitungen seltsam ruhig geblieben ist. Zu mehr als zur Feststellung, Wahl habe verschiedene Quellen genannt, die er als zuvor schon „millionenfach bekannte Aussage“ verbreitet habe, hat es nicht gereicht. Allenfalls hat die Systempresse dem Verurteilten schadenfroh noch eines ausgewischt. Damit erfüllten die Medien ihre Informationspflicht aber überhaupt nicht.

Angezeigt wurde Wahl von Regula Bähler, Mitglied der Eidg. Antirassismuskommission und Gutachterin für ARG-Strafsachen, wegen seinem Mitteilungsblatt „Notizen“. Darin bezichtigte er Sigmund Feigel der Lüge, weil dieser in einer DRS Fernsehsendung am 30.8.1983 von „6 Millionen ausgerotteten Juden“ gesprochen habe, wo doch Prof. Dr. Martin Broszat (ehem. Leiter des Instituts für Zeitgeschichte in München) schon am 3. 5.1979 vor dem Frankfurter Schöffengericht bezeugt habe: „Die sechs Millionen sind eine symbolische Zahl“. Feigels Lügengebäude würde trotz Maulkorbgesetz unaufhaltsam abbröckeln. Wahl nannte in seinen „Notizen“ folg. Quellen: 24.1.95 DRS-„Zyschtig-Club“ (3 Mio.); 26.1.95 DRS-„Zehn vor Zehn“ (1,3 Mio.); 27.1. 95 DRS-Nachrichten 13.00 Uhr (1 Mio.).

Wahl erklärte in seinem Plädoyer: Bei der Aussage „6 Millionen“ die „symbolische Zahl“ geht es nicht um eine Leugnung oder Verharmlosung. Es geht um die Wiederholung einer Bezeichnung, die im Laufe vieler Jahre millionenfach in Medien, Zeitungen, Literatur, Gerichten u.a.m. bekannt geworden ist. Aber selbst die von den Medien und der Presse reduzierten Zahlen von Auschwitz sind nicht gesichert. Wahl machte dazu eindeutige Quellen-Angaben, die sehr schlecht zum Vorwurf passen, er sei uneinsichtig:

Die seriöse Basler Zeitung beendet ihren Bericht mit der Forderung nach einer Untersuchung durch eine internationale Kommission, „um die so wichtige Wahrheit festzustellen“. Diese Untersuchung wird bis heute hartnäckig verhindert. Forscher, die zu anderen Ergebnissen kommen, werden wirtschaftlich ruiniert oder, wie eben neuestens in der Schweiz, zu unbedingter Gefängnisstrafe verurteilt. Wohlgemerkt, Wahl hat seinen Zahlen keine Wertung hinzugefügt, kann also niemand in seiner Menschenwürde verletzt haben.