Editorial

Da Regula Bähler, Mitglied der Eidg. Anti-Rassismuskommission und Gutachterin für ARG-Strafsachen, in unserer Zeitschrift nichts finden konnte, was gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen hätte, reichte sie Anfang 1998 Strafanzeige gegen den Herausgeber ein wegen Verstosses gegen Art. 322 StGB.

Dieser Strafartikel bestimmt, dass in Zeitschriften der Name des Verlegers und des Druckers und der Druckort anzugeben sind. Der Presseclub Schweiz, Basel, war als Herausgeber genannt. Da der Drucker derselbe ist und er nach Art. 27 StGB ohnehin nicht in Betracht kommt, wenn der Herausgeber bekannt ist, war das Fehlen der Ortsangabe unbedeutend. Als Rechtsanwältin wusste Bähler dies. Ihre Anzeige war böswillig, in der Absicht, RECHT+FREIHEIT zu schaden, wo es nur geht.

Nun wurde Bähler von Staatsanwalt lic. jur. K. Aschmann, Basel, eine Abfuhr erteilt: Nach dem am 30. Januar 1998 revidierten Medienstrafrecht sind die Druckerangaben nicht erforderlich und eine Verzeigung ist nicht möglich, da der Angeschuldigte sich bereits als Autor seiner Schriften zu erkennen gegeben hat. Stossend am Entscheid ist, dass die Kosten zu Lasten des Staates gehen, statt dass sie Bähler auferlegt werden.

Wenn es um den Kostenvorschuss in der Rekurssache Indlekofer zur Herausgabe der beschlagnahmten, beruflich benötigten Arbeitsgeräte im Wert von Fr. 40’000 geht (vgl. RECHT+FREIHEIT 4/98), kennt das Gericht derlei Skrupel nicht. Das verlangte amtliche Kostenerlasszeugnis wurde dem Gericht fristgerecht eingereicht. Jetzt gilt dieses plötzlich nichts, und dem Rekurrenten wird aktenwidrig vorgehalten, nicht belegt zu haben, dass er den Kostenvorschuss nicht zahlen kann. Das ist, wie wenn man einem Mediziner die Arzttasche beschlagnahmt und ihn dann wegen Unterlassung ärztlicher Hilfeleistung büsst.

Wer sich nicht einschüchtern lässt, wird im helvetischen (Pseudo-)Rechtsstaat wirtschaftlich ruiniert. RECHT+FREIHEIT kann in dieser Situation mit zusätzlichen Abonnements und mit Mitgliederwerbung geholfen werden. Geben Sie unsere Zeitschrift nach dem Lesen an Freunde und Bekannte weiter mit der Bitte, diese zu abonnieren. Für Ihre Hilfe danken wir Ihnen wie immer ganz herzlich.

Ernst Indlekofer