Pyrrhussieg für die jüdische Gedankenpolizei
Ein Bericht über den Prozess gegen den Revisionisten René-Louis Berclaz in Chatel-St.-Denis, Kanton Freiburg, vom 9. September 1998
Von Ferdinand Dupont
Vorbemerkung: Recht+Freiheit und die ruf-Seite haben es sich zur Aufgabe gemacht, Strafverfahren betreffend Verstösse gegen das ominöse „Antirassismusgesetz“ unabhängig und kritisch zu kommentieren. Leider haben wir nicht so viel Geld und Einfluss, wie unsere Gegner (www.gra.ch/prozesse.prozesse.html), um alle Prozesse zu kommentieren. Die dortigen Informationen stammen alle aus der Küche des Antirassismuskartells und sind einseitig. Folgenden fundierten Prozessbericht aus erster Hand verdanken wir der gemäss Ukas der Schweizer Bundespolizei verbotenen Site www.ety.com/tell. Die Bupo-Sperre kann umgangen werden, indem man bei www.anonymizer.com Free Surfing anklickt, und dann die gewünschte Adresse eingibt.
Am 9. September 1998 fand im westschweizerischen Chatel-St.-Denis (Canton de Fribourg) ein weiterer politischer Prozess aufgrund des sogenannten „Antirassismusgesetzes“ statt. Dieses war am 1. Januar 1995 in Kraft getreten, nachdem es am 25. September 1994 von 54,7% der Stimmbürger sowie der Hälfte der Kantone angenommen worden war. Durch eine wohlorchestrierte Medienkampagne war der Bevölkerung weisgemacht worden, das Gesetz sei zum Schutz von Ausländern vor rassistischer Gewalt erforderlich. Inzwischen haben immer mehr Schweizerinnen und Schweizer begriffen, dass der Maulkorbparagraph 261bis Strafgesetzbuch so gut wie ausschliesslich dem Schutz der Juden vor jeglicher Kritik dient. Man vergleiche dazu die Broschüre Abschied vom Rechtsstaat. Das „Antirassismusgesetz“ als Instrument zur Errichtung einer totalitären Diktatur in der Schweiz, die im Juni dieses Jahres beim Presseclub Schweiz (Postfach 105, 4008 Basel) erschien, bisher in fast 14’000 Exemplaren verbreitet wurde und aussergewöhnlich grossen Anklang fand.
Nach Arthur Vogt, Ernst Indlekofer, Aldo Ferraglia, Gerhard Förster und Jürgen Graf war der 1950 geborene René-Louis Berclaz, ein zurzeit arbeitsloser ehemaliger Wirtschaftsberater und Redakteur, der sechste Schweizer Bürger, der wegen „Holocaust-Leugnung“ vor Gericht kam. Die Anklage war von der LICRA (Ligue contre le Racisme et l’Antisemitisme) eingereicht worden, jener Organisation also, die in Frankreich sowie in der Westschweiz die antirevisionistische Inquisition betreibt. Weitere Revisonistenprozesse sind in Vorbereitung.
Folgende angebliche Verstösse gegen das „Antirassismusgesetz“ waren Berclaz vorgeworfen worden:
< Die Verbreitung der französischen Version des Rudolf-Gutachtens über Die Bildung und Nachweisbarkeit von Zyanidspuren in den „Gaskammern“ von Auschwitz. (Sowohl die französische als auch die deutsche und die niederländische Version des Gutachtens sind bei Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 60, 2600 Berchem-2, Belgien, erhältlich.)
< Die Verbreitung eines – gleichfalls bei Vrij Historisch Onderzoek in Belgien erhältlichen – Flugblatts mit 33 Fragen und Antworten zum Holocaust.
< Die mittels Plakaten erfolgte Verbreitung eines Zitats von Nahum Goldmann, dem ehemaligen Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses („La vie juive est composée de deux éléments: ramasser de l’argent et protester“ – Das jüdische Leben besteht aus zwei Elementen: Geld scheffeln und protestieren – aus Goldmanns Buch Le paradoxe juif).
< Die Verbreitung eines Flugblatts mit dem Titel „Pour la liberté d’expression et d’information“ (Für die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit), in dem er den Maulkorbparagraphen 261bis brandmarkte, festhielt, dass sich das Verbot des „Leugnens von Völkermord“ in der Praxis lediglich auf den Völkermord an den Juden beziehe, und die Frage aufwarf, ob letzterer Völkermord tatsächlich stattgefunden habe.
Neben „Rassendiskriminierung“ (was das Bestreiten der Gaskammern mit Rassendiskriminierung zu tun hat, weiss ohnehin nur der Teufel) war Berclaz auch „Betrug“ vorgeworfen worden. Nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes Ende 1996 konnte er eine teure Autoreparatur nicht bezahlen und wurde vom Garagisten eingeklagt. Inzwischen hat er sich mit diesem über eine Ratenzahlung geeinigt, und der Garagist hat die Klage vor dem Prozess zurückgezogen. Dass der Vorwurf des Betrugs dennoch Prozessgegenstand war, liegt zweifellos daran, dass das Gericht Berclaz als gewöhnlichen Kriminellen darstellen wollte; allerdings wurde er in diesem Punkt dann freigesprochen. Wir gehen auf diesen Aspekt des Prozesses im folgenden nicht mehr ein.
Dem Verfahren wohnten neben einigen Journalisten fünfzehn bis zwanzig Sympathisanten des Angeklagten bei. Berclaz wurde von Anwalt Jean-Francois Bourgknecht verteidigt; als Vertreter der LICRA figurierten ein Philippe Nordmann sowie ein Jean-Claude Morisod.
Hier eine Zusammenfassung des Prozesses:
Der Gerichtsvorsitzende wollte wissen, ob Berclaz sich als Revisionisten einstufe. „Ich verhehle dies nicht“ („Je ne m’en cache pas“), entgegnete dieser.
Was der Holocaust sei? Dies sei eine Bezeichnung, die geprägt worden sei, um die christlichen Nationen zu verunglimpfen und ihnen Schuldkomplexe einzuflössen. Die Ergebnisse dieses Vorgehens habe man in letzter Zeit sehen können. [Berclaz bezog sich natürlich auf die vom Jüdischen Weltkongress betriebene Verleumdungs- und Erpressungskampagne gegen die Schweiz.]
Ob die Ausrottung der Juden eine Tatsache sei? – Nein, sie habe nicht stattgefunden.
Heisse dies, dass kein einziger Jude ausgerottet worden sei? – Viele Juden seien gestorben, doch seien sie nicht die einzigen Opfer gewesen.
Woran sie gestorben seien? – Vor allem Typhus sowie an mangelnder Ernährung; an letzterer sei u.a. die alliierte Blockade Deutschlands schuld gewesen..
Gab es auch andere Todesursachen? – In zweiter Linie; es handelte sich um Einzelfälle.
Habe es also keine Politik der Judenvernichtung gegeben? – Man habe niemals ein diesbezügliches Dokument gefunden.
< Wurden Juden getötet? – Ja, in Einzelfällen.
< Was der Angeklagte als Gegner des „Antirassismusgesetzes“ von der laufenden Initiative zu dessen Abschaffung halte? – Die Initiative sei schlecht formuliert und untergrabe die Glaubwürdigkeit der Maukorb-Gegner.
[In Bälde wird neben der unseriösen, möglicherweise von der Gegenseite ausgeheckten Kunigunde-Grätzer-Initiative von anderer Seite eine seriös formulierte Initiative zur Bodigung des Maulkorbgesetzes eingereicht werden, F.D.]
< Ob Berclaz Antisemit sei? – Das hänge von der Definition dieses Wortes ab.
< „Antisemitismus“ bedeute Judenhass. – In diesem Fall sei er persönlich kein Antisemit.
< Was Berclaz von den Juden halte? – Sie seien schlicht und einfach das Volk der Gottesmörder („le peuple deocide“).
< Ob diese Überzeugung auf christlicher Grundlage beruhe? – Ja.
< Was Rudolf getan habe? – Er habe die Unmöglichkeit der Massenvergasungen wissenschaftlich nachgewiesen.
< Woher Berclaz wisse, dass das Rudolf-Gutachten seriös sei? – Kompetente Persönlichkeiten hätten dies bestätigt.
< Ob es Berclaz nicht beunruhige, dass sich auch Rechtsradikale sich auf dieses Gutachten beriefen? – Nur wissenschaftliche Kriterien zählten. Zwei und zwei ergäben auch dann vier, wenn ein Rechtsradikaler dies sage.
Es wurden im folgenden eine gegen das Rudolf-Gutachten gerichtete Stellungnahme der französischen Akademie („Perversion des Denkens“) sowie ein Brief des emeritierten Chemieprofessors Henri Ramuz vorgelesen; letzter bestätigte, dass Rudolf ein qualifizierter Chemiker sei und dass er, Ramuz, in dessen Gutachten keine Fehler entdeckt habe. Vorgelesen wurde ferner ein Brief von Ex-Bundesrat Georges-André Chevallaz; dieser wies darauf hin, wie explosiv und „provokativ“ die Verbreitung dieser Expertise gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei, enthielt sich aber einer Wertung des Inhalts.
< Was die „Endlösung“ bedeutet habe? – Die Ansiedlung von Juden in geschlossenen Territorien. Nach dem Scheitern des Madagaskar-Plans sei anscheinend die Abschiebung der Juden nach Osten erwogen worden.
< Ob die finanziellen Ansprüche der Juden an die Schweiz gerechtfertigt seien? – Nein.
Einer der LICRA-Vertreter wollte wissen, ob Berclaz Antisemit sei. Dieser stellte die Gegenfrage, ob Nahum Goldmann Antisemit gewesen sei.
< Ob sich Berclaz mit dem Goldmann-Zitat identifiziere? – Jawohl, er teile Goldmanns Auffassung, dass sich die Juden hauptsächlich mit dem Geldraffen und dem Protestieren abgäben.
Die LICRA-Leute fragten weiter, was Berclaz über die Protokolle der Weisen von Zion denke; er hatte in einem seiner Texte von einer „offenkundigen, aber wahren Fälschung“ gesprochen. Berclaz erwiderte, das Buch beschreibe eine Entwicklung, die tatsächlich eingetroffen sei.
Anwalt Bourgknecht hakte mit der Frage ein, ob Rudolf mit seinen Ansichten allein dastehen. Nein, erwiderte Berclaz, Leuchter sei zuvor zu den gleichen Schlüssen gelangt, und das Auschwitz-Museum habe die Richtigkeit der Leuchterschen Schlussfolgerungen
in seiner Gegenexpertise unfreiwillig erhärtet.
[Berclaz’ Anwalt hatte die seinerzeit in der „Revue d’histoire révisionniste“ publizierte französische Übersetzung der Krakauer Gegenexpertise als Beweisgegenstand eingereicht. Das Gericht forderte in Krakau das polnische Original an, um es von einem beglaubigten Übersetzer ins Französische übertragen zu lassen, doch traf das Dokument nicht rechtzeitig ein.]
Was mit Pressac sei? – Pressac sei bei den Klarsfelds in Ungnade gefallen, da er die Zahl der Auschwitz-Toten zu stark reduziert habe.
Im folgenden äusserte sich Berclaz zum Inhalt der Rudolf-Expertise sowie der Krakauer Gegenexpertise zum Leuchter-Gutachten.
LICRA-Vertreter Nordmann brachte die Debatte von den Expertisen wieder auf die Zionistischen Protokolle. Ob Berclaz denn nicht wisse, dass diese eine Fälschung der zaristischen Geheimpolizei seien? – „Schauen Sie sich die gegenwärtige Lage an“, versetzte der Angeklagte. Es sei offenkundig, dass eine Verschwörung existiere.
LICRA-Mann Morisod: Ob Berclaz die zahllosen Zeugenaussagen nicht zur Kenntnis genommen habe? – Berclaz erwiderte, er sei bereit, darüber zu diskutieren, aber nicht in der Position des Angeklagten.
Ob Zeugenaussagen wirklich nichts zählten? – Er sei zu einer offenen Debatte bereit, aber nicht vor einem Gericht.
< Berclaz habe ja das Recht, gegen das „Antirassismusgesetz“ zu sein und sich für seine Abschaffung einzusetzen, aber müsse er es nicht respektieren, solange es in Kraft sei? – Wenn das Gericht entscheide, dass die Verbreitung des Rudolf-Gutachtens gegen das Gesetz verstosse, werde er sie einstellen. Er habe das Gutachten dem Eidgenössischen Justizministerium in Bern sowie dem kantonalen in Fribourg zugestellt und angefragt, ob die Verbreitung strafbar sei. Eine Antwort habe er nie erhalten.
Ob das ARG nur jüdischen Interessen diene? – Jedenfalls seien nur Leute angeklagt worden, die Juden kritisiert hätten. Niemand sei angeklagt worden, weil er den Mord an den amerikanischen Indianern, den Kulaken oder den Kambodschanern bestritten oder verharmlost habe.
In seinem knapp halbstündigen Plädoyer leierte LICRA-Mann Morisod, wie nicht anders zu erwarten war, die bei seinesgleichen üblichen dümmlichen Phrasen herunter. Jede legitime Freiheit sei in der Schweiz geschützt, doch für die Feinde der Freiheit dürfe es keine Freiheit geben. Wer Behauptungen in die Welt setze wie Berclaz, bereite den Boden für neue Verbrechen. Der Revisionismus sei durch das ARG verboten, wie auch Falschmünzerei gesetzlich untersagt sei. Berclaz sei ein „Fuchs im Hühnerstall“, der sich darüber verwundere, dass man ihn bei seinem Gemetzel störe. Die LICRA fechte für den Respekt der Menschenwürde. Expertisen über die Gaskammern seien überflüssig, da deren Existenz ja eine allgemein bekannte Tatsache sei. Nach seriösen Forschern seien im Holocaust zwischen 5,9 und 6,8 Millionen Juden umgekommen. (Morisod nannte die Namen dieser „seriösen Forscher“ nicht.) Der von Berclaz missbräuchlich zitierte Goldmann-Ausspruch sei selbstverständlich ironisch gemeint gewesen. Berclaz habe ihn aus dem Kontext gerissen und zudem den ersten Satzteil Il n’est guére exagéré de dire…“ (Es ist kaum übertrieben zu sagen) böswillig weggelassen. Er sei wegen Rassendiskriminierung zu bestrafen, denn er habe „monströsen Antisemitismus“ betrieben.
Berclaz’ Anwalt Bourgknecht sprach über eine Stunde. Er betonte eingangs, er werde weniger emotional als sein Widerpart argumentieren, sondern sich an die Fakten halten. Dass das Gesetz eine Realität sei, müssten auch seine Gegner anerkennen; es gelte nun, es richtig auszulegen. Berclaz habe niemals Rassenhass gepredigt. Er fordere eine Debatte über historische Fragen. Wenn manche Leute den Rassismusartikel als Verbot einer geschichtlichen Diskussion über gewisse Themen auffassten, erinnere dies fatal an den Index der katholischen Kirche. Wer eine offene Debatte verbieten wolle, habe etwas zu verbergen.
Er, Bourgknecht, begreife ja, dass der LICRA die Erörterung des Rudolf-Gutachtens peinlich sei. Der Vorsitzende der Anne Frank-Stiftung habe bestätigt, dass die Analysen der Rudolf-Expertise „perfekt“ seien. Nicht einer von 306 deutschen Universitätsprofessoren für anorganische Chemie habe in dem Gutachten einen Fehler entdeckt. Er, Bourgknecht, sei kein Chemiker und deshalb zur Beurteilung des Gutachtens nicht befähigt, doch die Aussage des Vorsitzenden der Anne Frank-Stiftung sowie das Ausbleiben von Fehlermeldungen seitens der deutschen Chemieprofessoren bewiesen klar, dass es zumindest nicht von vorneherein unwissenschaftlich sei; man müsse also darüber diskutieren dürfen. Wie komme es übrigens, dass niemand eine Gegenexpertise verfasst habe, wenn Rudolfs Schlussfolgerungen augenscheinlich falsch seien?
Der Stand der Wissenschaft wandle sich stetig. Wer die Geschichte fixieren wolle, setze sich ins Unrecht. Beim Nürnberger Prozess sei den Deutschen der Massenmord [an gefangenen polnischen Offizieren] von Katyn angelastet worden. Hätte es früher einen Paragraphen 261bis StGB gegeben, so wären Menschen angeklagt worden, die für dieses Verbrechen die Sowjets verantwortlich machten. Inzwischen habe Gorbatschow aber zugegeben, dass das Massaker in der Tat von sowjetischer Seite verübt wurde. Auch Galilei sei ein Revisionist gewesen; heutzutage sei sich jedermann einig, dass seine Verurteilung zu Unrecht erfolgt sei. Schliesslich sei es heute eine Selbstverständlichkeit, die Existenz Wilhelm Tells in Frage zu stellen. Wie hätten die Schweizer wohl reagiert, wenn dies vor ein paar hundert Jahren jemand gewagt hätte?
Das Waadtländer Kantonsgericht, also die zweite Instanz, habe im Fall von Aldo Ferraglia [er vertrieb das Buch von Roger Garaudy über die grundlegenden Mythen der israelischen Politik] entschieden, dass der Vertreiber einer Schrift für deren Inhalt nicht verantwortlich sei, sondern ausschliesslich Autor, Verleger und Drucker. Unabhängig davon, ob der Inhalt des Rudolf-Gutachtens stimme, dürfe man Berclaz wegen dessen Verbreitung also nicht verurteilen.
Zum Goldmann-Zitat: Wer würde es noch wagen, Belgierwitze oder Fribourgerwitze zu erzählen, wenn diese Volksgruppen ebenso rigoros geschützt würden wie die Juden?
Berclaz sei freizusprechen.
Der Angeklagte begnügte sich mit einem knappen Schlusswort folgenden Inhalts: „Der LICRA-Vertreter sagte, für die Feinde der Freiheit dürfe es keine Freiheit geben. Dieses Zitat stammt von Robespierre. Der Name Robespierre ist ein Symbol für die Guillotine, für den Terror. Das ist es, was die LICRA bei uns tut: Sie sät Terror.“
Die Berclaz wohlgesonnene Mehrheit im Gerichtssaal bedachte dieses Schlusswort mit Beifall.
Entgegen der Gepflogenheit bei solchen Politprozessen wurde das Urteil noch am gleichen Tag gefällt. Das Gericht brauchte lediglich eine Stunde zur Beratung (angekündigt waren sogar nur 45 Minuten gewesen), was hinlänglich beweist, dass Schuldspruch und Urteil von vorneherein feststanden. Wie beim Badener Prozess gegen Gerhard Förster und Jürgen Graf erwies es sich abermals, dass auch eine gute Leistung des Verteidigers (in Baden Jörg Stehrenberger für G. Förster und Urs Oswald für J. Graf, in Chatel-St.-Denis Jean-Francois Bourgknecht) nichts an einem solchen Verdikt ändert, ebensowenig wie eine jämmerliche Darbietung des Anklägers (in Baden Dominik Aufdenblatten, in Chatel-St.-Denis Jean-Claude Morisod).
Berclaz wurde zu vier Monaten Haft mit Bewährung sowie zur Bezahlung der Gerichtskosten verurteilt – aber, und dies war eine grosse Überraschung, nicht für die Verbreitung des Rudolf-Gutachtens. Letzteres darf also straffrei angeboten, verkauft und verschickt werden! Erwartungsgemäss gaben sich Berclaz und Bourgknecht mit diesem Teilerfolg aber nicht zufrieden und kündigten an, in Revision zu gehen. LICRA-Vertreter Nordmann erklärte sich hingegen einem Journalisten gegenüber als „vollkommen befriedigt über das Urteil“.
Natürlich wussten die vier Richter, dass sie den Angeklagten im Hinblick auf ihre eigene Karriere schuldig sprechen und verurteilen mussten; sie taten dies auch, doch nur aufgrund nebensächlicher Anklagepunkte (Flugblätter und Goldmann-Zitat; man beachte, dass es als „Antisemitismus“ gilt, den Expräsidenten des Jüdischen Weltkongresses zu zitieren!). Das erforderliche Ausmass an Blödheit, um eine streng wissenschaftliche Expertise als „rassendiskriminierend“ zu erklären, brachten die Richter denn doch nicht auf; ob sie hier auf höhere Anweisung handelten, lasse ich offen. An das Kindermärchen von der „unabhängigen Justiz im demokratischen Rechtsstaat“ glauben ohnehin längst nur noch jene, die auch an den Osterhasen glauben.
Für die Judenorganisationen erwies sich das Urteil im Falle Berclaz also als Pyrrhussieg. Das schärfste Schwert des wissenschaftlichen Revisionismus, das Rudolf-Gutachten, darf in der Schweiz nach dem Urteil eines Fribourger Gerichts vollkommen straflos verbreitet werden. Die Revisionisten werden dies zu nutzen wissen.
Am 11. September, zwei Tage nach dem Prozess, versandte Berclaz folgende Erklärung:
«Das am 9. September 1998 vom Strafgericht de la Veveyse in Chatel-St.-Denis, Kanton Fribourg, Suisse, gefällte Urteilt bedeutet in Tat und Wahrheit einen grossen Sieg des Revisionismus.
Indem das Gericht die Verbreitung des Rudolf-Gutachtens, das die Unmöglichkeit der Menschentötungsgaskammern wissenschaftlich erhärtet, nicht als Verurteilungsgrund einstufte, hat es notgedrungenermassen den wissenschaftlichen Wert dieses unwiderlegten Gutachtens anerkannt, zumal besagtes Gutachten durch eine vom Auschwitz-Museum selbst in Auftrag gegebene Gegenexpertise bestätigt worden ist!
Alle Beweise liegen der Justiz vor. Diese steht mit dem Rücken zur Wand und hat nichts anderes mehr vermocht, als einen Rauchvorhang zu erzeugen, indem sie mich wegen lächerlich geringfügiger Nebensächlichkeiten verurteilte.
Jedermann wird die Tragweite dieses Urteils erfassen, welches auch die Unterwerfung der Justiz und der Medien unter die Judenlobby aufzeigt.
René-Louis Berclaz»
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Gutachten des Historikers und alt Bundesrates George André Chevallaz über den wissenschaftlichen Wert des Rudolf Gutachtens: |
ANMERKUNGEN zu den DEUTSCHEN GASKAMMERN 1941-1944 G.A. CHEVALLAZ 1066, Epalinges, le 12.6,1997 Das Werk des amerikanischen Historikers österreichischer Herkunft Raoul Hilberg, 1961 in den Vereinigten Staaten und 1982 in deutscher Übersetzung unter dem Titel Die Vernichtung der europäischen Juden erschienen, kann als fundamentales Werk für die Geschichte des Holocaust in Deutschland angesehen werden. Unter den etwa 8 Millionen Opfern der Konzentrationslager widmet er den 5 Millionen Israeliten seine Aufmerksamkeit, die zwischen 1941 und 1945 in den Vernichtungslagern verschwunden sind. 3 Millionen davon waren Polen, 799.000 Russen, 260.000 Tschechen, 170.000 Deutsche, 100.000 Niederländer, 75.000 Franzosen usw. Indem er eine Vielzahl von Texten und Zeugenaussagen zitiert, legt Hilberg die seit 1941 erfolgte Planung der Todeslager, wie etwa Auschwitz, die Entwicklung und den infernalischen Rhythmus der Hinrichtungen dar – bis zu 10.000 Leichen wurden 1944 täglich eingeäschert. Er zieht den Massenmord durch Gas nicht in Zweifel. Seither hat der französische Professor Faurisson an der Spitze der „revisionistischen“ Historiker die Verwendung von Giftgas in Frage gestellt. Im Jahr 1998 schlussfolgerte unter anderem der amerikanische Professor Leuchter, dass die angeblichen Gaskammern entweder nicht existiert hätten oder nicht als solche hätten benutzt werden können. Genau diese These hat der Doktorand des Max Planck Instituts in Stuttgart Germar Rudolf aufgegriffen und präzisiert, nach einer anscheinend erschöpfenden Untersuchung der verbliebenen Materialien aus Auschwitz und der letzten Spuren des Gases Zyklon B auf Basis der nach vierzig Jahren daraus herauslösbaren Cyanide. In seiner Expertise versichert Rudolf, dass die Gaskammern nur zum Entlausen der Kleidung der Deportierten hätten verwendet werden können. Er deutet keine Hypothese über die Behandlung an, die für die unglücklichen Opfer zwischen ihrer Entkleidung und der Aneinanderreihung ihrer Kadaver in den in der Nähe aufgefüllten grossen Massengräbern vorgesehen war. Da die Revisionisten – und Germar Rudolf ist ein solcher – das Massaker an sich nicht bestreiten dürfen, sind sie zur Abmilderung ihres Verbrechens in ihren historischen oder technischen Stellungnahmen bemüht, Zweifel an den Massakern zu sähen. Die Einschätzungen des Rudolf Gutachtens durch bestimmter Professoren trügen nicht: »...Es steht mir nicht an, Ihrem Gutachten eine Eisbrecherfunktion zuzuschreiben. Welche politisch-historischen Wirkungen davon ausgehen werden, ist leicht abzusehen...« ...»Ich zähle den Empfang Ihrer Studie zu den Höhepunkten der Erkenntnis, die man in dieser Zeit noch erleben kann....« ...»Wahre Sachverhalte lassen sich auf Dauer nicht unterdrücken!« Meine Unkenntnis der Chemie und der Lüftungsprobleme erlauben es mir nicht, mich über den Wert des Rudolf Gutachtens in dieser Hinsicht zu äussern. Es ist auf jeden Fall unwahrscheinlich, dass man in den Jahren 1941-42, nachdem die »Endlösung« bereits beschlossen worden war, die Gesamtheit der Gebäude in Auschwitz für die Kleiderentlausung errichtet hat. Es gibt bestimmt ausreichend flüchtige Gase, so dass man diese rasch aus den Örtlichkeiten entfernen konnte. Der Holocaust an den Juden und an vielen anderen hat sehr wohl stattgefunden und bleibt ein unentschuldbarer Skandal. Ich bin für den freien Austausch von Ideen und Thesen. Aber bei diesem Gutachten müssen dessen politische Auswirkungen, sein provokativer Charakter und sein explosives Potential in den unwahrscheinlichen Spannungen, die wir gerade hinsichtlich der verwaisten Guthaben erleben, ebenso in Betracht gezogen werden. [gez.] Chevallaz |
Kritische Stellungnahme zum Chevallaz-Gutachten
von Dipl.-Chem. Germar Rudolf
Ohne Zweifel wird das von G.A. Chevallaz genannte Werk von Raul Hilberg von der Öffentlichkeit nach wie vor als das Standardwerk der Holocaust-Literatur angesehen. Tatsächlich aber ist die Quellenbasis dieses Buches nun fast 40 Jahre alt und insbesondere angesichts der Öffnung der östlichen Archive seit etwa 1990 sowie der zunehmenden interdisziplinären Arbeit in diesem Gebiet hoffnungslos veraltet. Zudem eignet sich historische Sekundär- bzw. Tertiärliteratur – und um solche handelt es sich bei Hilbergs Buch – nicht dazu, um damit technische oder naturwissenschaftliche Beweisführungen zu widerlegen, so dass dieser Abschnitt von Chevallaz' Ausführungen in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platze sind.
Abgesehen davon, dass Chevallaz offenbar übersehen hat, dass das Rudolf Gutachten mehr umfasst als die analytische Auswertung von in Auschwitz gesammelter Proben, stärken seine Ausführungen über die angeblich von Rudolf aufgestellten Thesen nicht gerade unser Vertrauen in seine Kompetenz. Zunächst einmal behauptet Rudolf durchaus nicht, die angeblichen Menschengaskammern seien ausschliesslich zu Entlausungszwecken verwendet worden. Insbesondere bei den betroffenen Räumen der Krematorien II und III handelte sich ausweislich der Pläne und Dokumente der SS-Zentralbauleitung um in Krematorien obligatorische Leichenkeller.
Sodann zeigen Chevallaz Ausführungen gegen Ende, dass er offenbar noch nicht einmal Kenntnisse des aktuellen Forschungsstandes über Auschwitz aus exterminationistischer [d.h. orthodoxer] Sicht hat. Bestätigen doch beispielsweise sowohl J.-C. Pressac (Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers; Die Krematorien von Auschwitz) als auch R. van Pelt (Auschwitz: 1270 to the Present) in ihren als „führend“ bezeichneten technisch orientierten Werken, dass keines der in Auschwitz errichteten Gebäude zu Massenmordzwecken entworfen bzw. errichtet wurde. Recht hat Chevallaz allerdings, wenn er es für unwahrscheinlich hält, dass man die anno 1942 und danach in Auschwitz errichteten Gebäude ohne Massenvernichtungsanlagen geplant bzw. gebaut hätte, wenn der Massenmord bereits zuvor beschlossen worden wäre. Wenn es aber dennoch geschah, so unterstützt diese Tatsache – wie alle anderen auch – nicht gerade seine These von der Planung und Durchführung dieses Massenmordes.
Chevallaz Unterstellung, Rudolf müsse eine alternative Hypothese darüber aufstellen, was denn mit den Opfern nach ihrer Auskleidung geschehen sei, wenn sie nicht vergast wurden, ist völlig fehl am Platze. Rudolf hat nachgewiesen, dass die Zeugenaussagen nicht stimmen können, also falsch sind (es sind also Irrtümer und/oder Lügen). Somit gibt es eben keine Beweise mehr dafür, dass überhaupt je Häftlinge in Auschwitz massenweise zur Entkleidung gezwungen, irgendwie getötet und anschliessend in Massengräbern beerdigt wurden, denn ausser besagten, nun als völlig unglaubhaft bewiesenen Aussagen gibt es für derartige Behauptungen nicht auch nur einen Beweis! Zerreisst ein tragendes Glied in dieser von Zeugen behaupteten Ereigniskette, so ist die Kette schlicht zerstört. Erst wenn Herr Chevallaz materielle Spuren der von ihm ermordet geglaubten (!) Hunderttausenden oder Millionen von Opfer zeigt, wäre es sinnreich, sich über eine neue Massenmordmethode Gedanken zu machen.
Dass Herr Chevallaz sich über den Wert des Rudolf Gutachtens aus Kompetenzmangel nicht auslassen möchte, ehrt ihn. Dass er in einem Anflug von Verzweiflung die technischen Schwierigkeiten, die bei der von Zeugen beschrieben äusserst kurzfristigen Lüftung der angeblichen »Gaskammer« auftreten würden, dadurch zu umgehen versucht, indem er quasi ausführt: „Wenn es mit dem Gas nicht geht, dann halt mit einem anderen“, beweist die Beliebigkeit, mit der die Historiker bisweilen mit ihren eigenen Pseudobeweisen umgehen. Das Ergebnis steht in ihren Köpfen unverrückbar fest. Die Beweise dazu zimmern sie sich zurecht, wie es ihnen gerade gefällt.
Dank gebührt Herrn Chevallaz, dass er am Schluss klarstellt, warum das Rudolf Gutachten seiner Andeutung nach ohne Rücksicht auf seinen wissenschaftlichen Wert dennoch verboten gehöre: Seine möglichen politischen Auswirkungen sind unerwünscht. Frei nach dem Motto:
Wahrheit oder Lüge, mich kümmert's nicht.
Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!
GR