20'000 Franken Busse wegen Buchversand

Der 80jährige Arthur Vogt, der sich selbst als Revisionist seit Jahrzehnten bezeichnet, wurde für den Versand von Jürgen Grafs Buch "Todesursache Zeitgeschichtsforschung" (Verlag Neue Visionen GmbH., Postfach, 5436 Würenlos) an 7 (!) Personen in Deutschland sowie wegen Verteilen seiner Broschüre Aurora, in der er geschichtsphilosophische Betrachtungen anstellt, zu 20'000 Fr. Busse verurteilt. Was nicht im Urteil steht: Die deutschen Behörden verlangten von der Schweiz die Übernahme des Strafverfahrens. Sie konnten die Empfänger nur ausfindig machen, indem sie deren Postgeheimnis widerrechtlich verletzten. Der Empfang von Information steht unter dem Schutz der Menschenrechte und ist bei einer Buchbestellung in jedem Fall straflos.

Im Buch stellt Jürgen Graf in einem fiktiven Dialog einer Abiturklasse sämtliche Argumente der herkömmlichen Geschichtsschreibung zum Holocaust denjenigen der Revisionisten gegenüber unter Angabe sämtlicher, auch ausländischer Quellen. Von daher ist das Buch als Studiengrundlage wertvoll. Leider ist es nicht frei von unnötig polemischen Zuspitzungen, insbesondere wo Graf das eigentliche Gebiet des Revisionismus verlässt. Dennoch ist das Urteil völlig unakzeptabel. Es ist willkürlich und voreingenommen. Es geht nicht an, en passant den gesamten Geschichtsrevisionismus mit wenigen Sätzen als scheinwissenschaftliche Ideologie abzutun. Eine sachliche Begründung fehlt, wohl deshalb, weil der Staat weder zuständig noch fähig ist, über Wissenschaft zu urteilen. Statt einer seriösen Auseinandersetzung wird daher Polemik geboten. Wie üblich wird ad personam argumentiert, d.h. es wird mit Verunglimpfungen gearbeitet. Es kommt einzig der Hinweis, dass Fred Leuchter (Autor des Leuchter-Reports) ein selbsternannter Ingenieur und nicht qualifiziert sei. Andere Argumente werden nicht behandelt. Zwar besteht im berüchtigten Paschoud-Urteil scheinbar ein bundesgerichtliches Präjudiz (dort ging es um Ehrverletzung), das wir eingehend kritisiert haben (siehe RECHT+FREIHEIT 5/96 und Beilage zu 6/96). Wir haben unsere Kritik sämtlichen Rechtsprofessoren der Universitäten Basel und Zürich zugeschickt, ohne irgend ein Echo. Keiner will sich die Finger verbrennen.

Die 50seitige Urteilsbegründung der Richterin Susanne Zürcher (Stäfa), für die sie ½ Jahr brauchte und in der sie versucht, den Anschein von Wissenschaftlichkeit zu erwecken, enthält im Kern ein monströses Konglomerat von Mutmassungen und Unterstellungen, zu denen der Angeklagte nie Stellung nehmen konnte. Seine Argumente wurden einfach übergangen. Diese eklatante Verweigerung des rechtlichen Gehörs nebst der Willkür bei der Anwendung des ARG sind bezeichnend für die anrollende politische Inquisitionsjustiz. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Bestrafung von Dissidenten sind jedoch unklar und halten vor dem Bestimmtheitsgebot gemäss EMRK nicht stand. Zu vieles wird stillschweigend vorausgesetzt unter Zuhilfenahme von aus Deutschland importierter Konstrukte. Was aus der "Qualifizierten Auschwitzlüge", welche im Buch vertreten werde, herbeiphantasiert wird, ist eine Schande für den gesamten Juristenstand. Der schlimmste Auswuchs ergibt sich aus folgender atemberaubender Quintessenz des Urteils: "Der unbefangene Durchschnittsleser wird daraus den Schluss ziehen, dass das Judentum bekämpft werden müsse (das ist die 1. Unterstellung). Damit wird letztendlich die nationalsozialistische Rassenideologie propagiert (2. Unterstellung), nach der die Juden als Menschen zweiter Klasse dargestellt werden (3.), die ausgerottet werden müssen (die 4., noch haltlosere Unterstellung). Auch wenn diese Passage bundesdeutscher Rechtssprechung entsprungen ist, fragt man sich, ob man es hier mit einer neuen Art von Rechtswissenschaft etwa wie im 3. Reich oder mit einer neuen Form von Geisteskrankheit zu tun hat. Ebensogut könnte man behaupten, der Betreffende sei mit dem Teufel im Bunde. Der Vergleich zu den Hexenprozessen ist naheliegend. Es geht aber noch weiter. Ihre sich selbst entlarvende absurde Logik gibt Zürcher durch die Worte "implizit" und "suggeriert" zum besten, wo sie aus der Anmerkung Vogts in der Aurora "die Gaskammern sind das Symbol des verruchten Hitlerismus" ein Leugnen von Völkermord ableitet. Vogts Aussage enthält aber weder eine Tatsachenbehauptung noch -bestreitung, sondern stellt eine persönliche Wertung dar.

Das mit Phantastereien gespickte Urteil ist eine üble Verleumdung und ein Verstoss gegen die Menschenwürde nicht nur von Vogt, sondern einer ganzen Gruppe. Zur Logik des Urteils passt das Triumphgeschrei von Hans Stutz in der Weltwoche, wonach der Revisionist Jürgen Graf Nazi genannt werden dürfe. Davon steht im Vogt-Urteil nichts, auch wenn gemäss Paschoud-Bundesgerichts-Fehlurteil Revisionisten von vorneherein keine Ehre haben und straflos beleidigt werden dürfen, da sie angeblich das Nazi-Regime wieder einführen wollen. Eine ungeheuerliche Unterstellung. Zwar ist es richtig, dass Erkenntnisse der revisionistischen Forschung von Rechtsextremisten und tatsächlichen Rassisten auf der ganzen Welt gerne verwendet werden. Dafür kann aber die revisionistische Forschung nichts, denn echte Wissenschaft ist ergebnisoffen. Auch wenn immer wieder von einflussreichen Kreisen ohne Begründung zu Unrecht behauptet wird, der Revisionismus sei scheinwissenschaftlich, so hat er die offiziöse Geschichtsschreibung immer beeinflusst und tut es noch. Jeder, der sich ein bisschen mit revisionistischer Literatur beschäftigt, merkt sofort, dass keine der monströsen Unterstellungen zutreffen. Deshalb wollte man wohl verbieten, dass sich die Bürger durch eigene Lektüre selber ein Urteil bilden können und schuf das Antirassismusgesetz, eine monströse Irreführung der Bürger. Gewisse Interessengruppen verfolgen die plumpe Taktik, den Geschichtsrevisionismus in die gleiche Schublade wie etwa gewalttätige Skinheads* zu stecken. Revisionismus hat jedoch mit Rassismus nichts zu tun. Jede gegenteilige Behauptung ist eine böswillige intellektuelle Beleidigung.

Das Urteil gegen Vogt ist ein erschütternder Beleg dafür, wie leicht auch noch in der heutigen angeblich so rationalen und aufgeklärten Zeit juristische und intellektuelle Sicherungen durchbrennen können, wenn es nur politisch opportun ist. Noch schlimmer ist aber, dass (fast) niemand gegen diese Ungeheuerlichkeiten protestiert und zwar aus Angst vor Verfemung durch eine ebenso effiziente wie brutale Medienmacht. Das sind die Merkmale einer totalitären Ideologie, welche keinerlei Abweichung duldet.


Fussnote

* Es wäre ungerecht, alle Skinheads in den gleichen Topf zu werfen. (Die Red.)