Rechtsmissbrauch im Richteramt

In der Ausgabe vom 19. Februar 1996 erschien in RECHT+FREIHEIT unter dem Titel „Stimme der Freiheit“, ein Beitrag folgenden Inhalts:

Jüdische Kreise versuchten mit allen Mitteln, die ‘Stimme der Freiheit’ von den Fernsehschirmen des Staates New York zu verbannen. Die ‘Stimme der Freiheit’ verbreitet revisionistische (richtigstellende) Informationen über den Auschwitz-Holocaust. Nach Protesten der Anbieter, als Zündel-Freunde bekannt, drohte jetzt die Fernsehkommission New Yorks den Fernsehstationen mit einer Strafe von 1'000 $ für jeden Tag, an dem sie die Zündel-‘Voice of Freedom’ Fernseh-Programme nicht senden würden. Die Schweiz, das demokratischste Land der Welt, droht derweil seinen Bürgern mit Busse und Gefängnis, falls sie öffentlich ihre eigene Meinung äussern.“

Wie schon in der Ausgabe 6-7/1997 von RECHT+FREIHEIT berichtet, wurde wegen diesem sowie anderen Beiträgen in drei verschiedenen Ausgaben gegen den Herausgeber, Ernst Indlekofer, ein Strafverfahren angestrengt. In seiner an den Haaren herbeigezogenen schriftlichen Urteilsbegründung bewertet das erstinstanzliche Gericht die zwei ersten Sätze in bornierter richterlicher Anmassung als „rassendiskriminierend“ (Ziff. 3.4.3., S. 30). Um die Beweggründe, die zu obigem Beitrag geführt haben, zu verschleiern, sind alle nicht unterstrichenen Teile des Zitats (Kursivdruck), im schriftlichen Urteil weggelassen worden. Das Gericht versteigt sich bezüglich des oben zitierten Beitrags auch noch zur Behauptung: „Revisionismus der das Geschichtsbild revidieren (richtigstellen) will, stellt eine Form der Leugnung dar, sofern die Ermordung der Juden ganz in Abrede gestellt wird. Andere Formen des Revisionismus, wonach weit weniger Juden umgekommen seien, als von jüdischen Kreisen behauptet wird, müssen als gröbliche Verharmlosung angesehen werden“ (Hervorhebungen: d. Red.).

Auf die Idee, dass die systematische Verhinderung des gesetzlich geforderten Zugangs – durch jüdische Kreise – zu Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, rassendiskriminierend ist, kommen die Richter offenbar nicht.

Mit dem oben zitierten Beitrag hat der Autor nur darauf hingewiesen, dass in den USA Meinungsfreiheit herrscht. Alles andere haben die Richter herbeiphantasiert. Die schamlosen Unterstellungen sind empörend. Ein Vergleich des Zitats mit Art. 261bis StGB offenbart wie die Richter, vermutlich auf Druck jüdischer Anwälte um Grossinquisitor Feigel, in Bedrängnis geraten und zur Wahrung ihrer weiteren Karriere nicht einmal vor willkürlicher Rechtsbeugung zurückschrecken.

In den oben erwähnten Fernsehprogrammen verteidigt der Revisionist Ernst Zündel, 58, die Rechte seiner deutschen Ethnie und führt einen Kampf gegen die andauernde Beschimpfung in den Medien wegen des sogenannten „Holocaust“. Weil er sich bemüht, seine eigene ethnische Gruppe gegen die unaufhörliche Hasspropaganda zu schützen, landete er schon vor zahlreichen kanadischen Gerichten und im Gefängnis. Kanadas Oberstes Gericht hatte am 27. August 1992 endlich zu seinen Gunsten entschieden, Zündel freigesprochen und das sogenannte „Gesetz gegen falsche Nachrichten“, unter dem er 10 Jahre lang verfolgt worden ist, abgeschafft. Die drei Monate dauernde Gerichtsverhandlung gegen Zündel kann im Buch Der Holocaust vor Gericht1 detailliert nachgelesen werden. Aber dieser Entscheid von Kanadas höchstem Gericht hat Zündels Verfolgung durch den Holocaust-Klüngel und dessen willfährige Helfer in der kanadischen Bürokratie nicht beendet. Auf Geheiss desselben Klüngels – Feigels Juristen-Vereinigung lässt grüssen – verklagte ihn danach die kanadische „Menschenrechts-Kommission“, eine Kommission, die hauptsächlich die Menschenrechte ihrer eigenen Ethnie zu schützen sucht. Zündel hat Hunderte von kanadischen Presseorgane, Radiostationen und Fernsehsender und Private eingeladen, den widerwärtigen, schamlosen und gemeinen Verfahren beizuwohnen, damit sie selbst erleben wie ethnische Verfolgung zustandekommt. „Man hat dem Holocaust-Klüngel die Benutzung des Wortes ‘Menschenrechte’ zugestanden, zum Schaden und Leiden deutscher Menschen, die offenbar keine Menschenrechte haben. Sehen Sie sich an, warum der Holocaust-Klüngel und die kanadische Polit-Kaste sich so drehen und winden wegen Ernst Zündel – dem Mann, den die Fürsprecher des Holocaust wegen seiner historischen Aufklärungskampagnen hassen!“

Anfang April 1998 musste das Anhörungsverfahren vor der kanadischen Menschenrechtskommission (das kein rechtes Gericht ist) vertagt werden. Nachdem die Verteidigung durchgesetzt hatte, dass alle Internet-Dokumente auf der Zundelsite (http:// www.webcom.com/ezundel) vorgetragen und analysiert sowie mit den Seiten jüdischer Organisationen verglichen werden, befand sich die Kommission zunehmend in Bedrängnis. Es stellte sich nämlich heraus, dass nicht der Inhalt der Zundelsite zum Hass aufstachelte, sondern weitaus mehr die Sprache so mancher jüdischer „Menschenrechtsorganisationen“ die Sprache des Hasses führt.

Ob den Schweizer Staatsanwälten und Richtern die umgekehrten Verhältnisse auch bei uns nicht schon aufgefallen sind? Die Ähnlichkeiten stechen geradezu ins Auge: Hierzulande dürfen Schweizer beschimpft und mittels unhaltbaren Unterstellungen erpresst werden. Wer über die Hintergründe der Hasspropaganda laut nachdenkt, wird gerichtlich verfolgt. Schweizer haben ungleiche Menschenrechte. Wer Geschichte revidiert, macht sich straffällig. Schweizergeschichte neu zu schreiben ist keine Form der Leugnung, was auch immer behauptet wird, und bleibt straffrei. Selbst abendfüllende Sendereihen des Schweizer Fernsehen mit schwerwiegenden Verzerrungen bis hin zum sackgroben Lügenfilm „Nazigold und Judengeld“, in dem Schweizer systematisch herabgesetzt werden, bleiben ohne strafrechtliche Folgen. Mit dem Spruch: Schweizer sind keine durch Art. 261bis StGB geschützte Ethnie, bodigten lic. jur. Thomas Würgler und lic. jur. Armin Felber von der Bezirksanwaltschaft Zürich eine Strafanzeige in dieser Sache. Noch ist zu hoffen, dass – wie schon das Oberste Gericht Kanadas – das Schweizer Bundesgericht dem wuchernden Rechtsmissbrauch der unteren Instanzen einen Riegel vorschieben wird. Andernfalls ist eine Volksinitiative zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz unvermeidlich.


Fussnote

1 Der Holocaust vor Gericht, Robert Lenski, 750 Seiten, DM 55.–, bar oder V-Scheck. Bezug: VHO, Postbus 60, B-2600 Berchem 2, Belgien.